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Bremen: Umstrittene Affenversuche vor Gericht Drucken
TIERVERSUCHE - Meldungen
Geschrieben von: Mag. Romana Rathmanner   
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. November 2011 um 15:47 Uhr

Die letzte aktuelle Meldung zu diesem Thema -  die Genehmigungsbehörde hat den von Prof. Kreiter im August 2011 neu eingebrachten Antrag auf Durchführung von Hirnversuche an Affen bis 2014 abgelehnt (03.11.2011) und das Gericht hat die Erlaubnis zur Durchführung der "alten" Versuchsreihe um ein Jahr bis Ende November 2012  verlängert (25.11.2011) - finden Sie am Ende des Artikels!

Der Bremer Gesundheitssenat, der für die Genehmigung von Tierversuchen zuständig ist, hat den Affen-Experimenten des Hirnforschers Andreas Kreiter von der Universität Bremen eine Absage erteilt. Die Nicht-Verlängerung der Ende November 2008 auslaufenden Versuchsgenehmigung für die Experimente an 24 Makaken wurde mit der "nicht gegebenen ethischen Vertretbarkeit der Versuche" begründet.

Diesem Verbot gehen jahrelange Proteste der Bremer BürgerInnen voran: So wurde seit 1997 in drei "Bürgeranträgen" gegen die umstrittenen, weil für die Tiere immens belastenden Experimente protestiert, bis schließlich 2007 die Bremische Bürgerschaft einstimmig einen "geordneten Ausstieg" aus den heftig umstrittenen Affenversuchen beschloss.

Seit über 10 Jahren erforscht Kreiter die Gehirnaktivitäten bei Affen. Dafür werden den Tieren elektronische Sonden ins Gehirn eingeführt. Damit sie – gefesselt im sogenannten Primatenstuhl - auch "mitarbeiten", bekommen sie nichts zu trinken, um dann mit Flüssigkeit belohnt zu werden. Bei all den Experimenten handelte es sich um reine Grundlagenforschung ohne unmittelbaren Nutzen für den Menschen.

Nun will Kreiter mit Unterstützung der Bremer Universität gegen den Bescheid vorgehen und pocht auf die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Wissenschaft. Damit dürfte er jedoch kaum Erfolg haben, da der Tierschutz in Deutschland seit 2002 ebenso grundgesetzlich geschützt ist. Außerdem wird mit dem Verbot der Experimente an den Affen nicht die Freiheit der Wissenschaft gefährdet, da Herrn Kreiter ja nicht die Hirnforschung an sich verboten wird, sondern lediglich die Wahl seiner – ethisch durch nichts gerechtfertigten – Methode, nämlich die der tierexperimentellen Eingriffe.

Nachtrag vom 20.12.2008:
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Experimente zunächst -  bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Zustellung des noch ausstehenden Widerspruchsbescheides der Genehmigungsbehörde -  weitergeführt werden dürfen.

Nachtrag vom 12.08.2009:
Das Bremer Gesundheitsressort hat Kreiters Antrag, die Tierversuche fortsetzen zu können, nun endgültig abgelehnt. Somit muss Kreiter die Experimente an den Affen in zwei Monaten einstellen.
Ob die Universität nun bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen wird, ist noch nicht entschieden.

Nachtrag vom 20.10.2009:
Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden (VG Bremen, Beschluss vom 19.10.2009, Az. 5 V 1524/09), dass die umstrittenen Experimente an den Affen der Universität Bremen/Kreiter, welche die Gesundheitsbehörde nicht genehmigt hat, so lange weitergeführt werden dürfen, bis ein Beschluss in dem Verfahren vorliegt. Erst Anfang 2010 soll es zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

Nachtrag vom 29. 05.2010:
Am 28. Mai 2010 fand die mündliche Verhandlung statt. Das Verwaltungsgericht Bremen hob den Ablehnungsbescheid der Gesundheitsbehörde auf und Kreiter kann mit den Affen weiter seine Experimente bis Ende November 2011 anstellen. Die Genehmigungsbehörde wurde gerichtlich beauftragt, die Ablehnung der Tierversuche neu zu begründen und u.a. etwa  Gutachten über die Belastung der Tiere beizubringen.
Nun liegt es an der Genehmigungsbehörde an ihrer (Ablehnungs-) Entscheidung festzuhalten und dem Gericht die erwünschten Unterlagen vorzulegen, damit diese für die Affen enorm belastenden Eingriffe, die ohne jeglichen praktischen medizinischen Nutzen für den Menschen sind, endlich verboten werden.

Nachtrag vom 23.06.2010:
Wie einem Artikel von SpiegelOnline zu entnehmen ist, hat die Gesundheitsbehörde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berufung eingelegt.
Ein Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht steht noch nicht fest (Stand August 2011). 

Nachtrag vom 12.08.2011:
Der heftig umtrittene Bremer Hirnforscher Andreas Kreiter hat bei der Gesundheitsbehörder einen neuen Antrag auf Fortführung/Verlängerung seiner Forschung mit den Makaken - bis 2014 - gestellt, weil die "alte" Genehmigung im November 2011 ausläuft.

Nachtrag vom 18.11.2011:
Erfreulicher Weise hat am 03.11.2011 die Bremer Gesundheitsbehörde den von Prof. Kreiter im August 2011 neu eingebrachten Antrag auf Durchführung von Hirnversuche an Affen bis 2014 abgelehnt.
Nun will die Universität erneut dagegen per Klage vorgehen.

Nachtrag vom 25.11.2011:
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat am 25.11.2011 eine einstweilige Anordnung erlassen, wonach Kreiter seine "alte" schon begonnene Versuchsreihe – die schon vormals per Gerichtsbeschluss bis Ende November 2011 verlängert wurde - ein weiteres Jahr fortsetzen darf.
Die prinzipielle Entscheidung zu diesen Tierversuchen steht weiterhin noch aus.
Davon unberührt ist der neue Antrag von Kreiter, der von der Behörde am 03.11.2011 abgelehnt worden ist.

Siehe dazu auch: Schweiz: Tierversuche an Affen nicht genehmigt

Erstellt am Mittwoch, den 26. November 2008 um 02:00 Uhr
 
 
 
 
     
 

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