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Geklonte Tiere als Nahrungsmittel in der EU - bitte Petition unterzeichnen PDF Drucken E-Mail
TIERVERSUCHE - Meldungen
Geschrieben von: Mag. Romana Rathmanner   
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 08. November 2011 um 13:54 Uhr

Bitte unterstützen Sie die EU-Kampagne gegen das Klonen von Tieren zur Lebensmittelproduktion, initiiert von „Eurogroup for Animals“, und machen Sie mit bei der online Unterschriftenaktion für „Clone-Free-Food“.
Petition hier aufrufen.

Die letzte aktuelle Meldung zu diesem Thema vom 29. März 2011 – Fleisch und Produkte von geklonten Tieren dürfen weiter gehandelt und müssen nicht einmal gekennzeichnet werden - finden Sie am Ende des Artikels!

 Zu Beginn des Jahres 2008 hat die U.S. Lebensmittelbehörde, die FDA, aufhorchen lassen: Durch den Verzehr von Produkten geklonter (1) Rinder, Schweine oder Ziegen sei die menschliche Gesundheit nicht gefährdet (2). Dies kommt einem Freibrief für die Produktion und Vermarktung von Klonprodukten gleich, obwohl dies – selbst aus rein kommerzieller-ökonomischer Sicht betrachtet – ein völliges Unding ist. Denn beim Klonen sterben über 95 % der Tiere oder kommen missgebildet auf die Welt. Doch selbst die überlebenden Klontiere weisen eine sehr hohe Krankheitsanfälligkeit auf. Viele junge Klontiere sterben aufgrund von Herzversagen, Immunschwäche, Leberversagen, Atemproblemen oder Nieren- bzw. Muskel-Skelett-Anomalien.

Auch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die EFSA, hat sich - offenbar in Zugzwang - mit diesem Thema befasst und ist am 24. Juli 2008 in ihrer abschließenden Stellungnahme auch zu dem Entschluss gekommen, dass der Verzehr von Milch und Fleisch von Klontieren gesundheitlich unbedenklich sei.

Anbei kritische Stellungnahmen dazu in Form von Presseerklärungen und eines Interviews:
Klonfleisch in Europa ist abzulehnen
Genetische Vielfalt ist Klonen überlegen
Wir brauchen keine Klone!

Zumindest räumt die EFSA ein, dass die Sterblichkeitsrate und die Krankheitsanfälligkeit der Klontiere sehr hoch sei, so dass das Klonen insbesondere ein Tierschutz- und Tiergesundheitsproblem darstelle.
Die Ethikgruppe der EU-Kommission, die EGE (= The European Group on Ethics in Science and New Technologies to the European Commission), hat aufgrund der Tierschutz- und Tiergesundheitsprobleme eine kritische Haltung gegenüber das Klonen von Tieren zu Nahrungszwecken eingenommen.

Nun haben die EU-Abgeordneten Nägel mit Köpfen gemacht und in einer Entschließung vom 03.09.2008 die EU-Kommission aufgefordert, bei der Lebensmittelproduktion

  • das Klonen von Tieren zu verbieten. Ebenso verboten werden sollen
  • die Zucht von Klontieren und ihren Nachkommen,
  • die Vermarktung von Fleisch- oder Milchprodukten, die von Klontieren stammen und
  • die Einfuhr geklonter Tiere, von Samen und Embryonen von Klontieren und von Fleisch- und Milchprodukten, die von Klontieren stammen. (Abstimmung: 622 dafür, 32 dagegen, 25 enthielten sich der Stimme.)

Siehe dazu Presseerklärung des Vizepräsidenten des Agrarausschusses im EP.

Nun liegt es an der EU-Kommission dem Klonen von Nutztieren eine ebenso eindeutige Absage zu erteilen.

(1) Beim Klonen, der Herstellung einer identen genetischen Kopie eines Lebewesens, wird der isolierte Zellkern einer beliebigen Zelle mit einer entkernten Eizelle verschmolzen, so dass die beiden Organismen die selbe DNA besitzen.
(2) Allein die Einstufung von Lebensmittel (und nicht irgendeiner Chemikalie etwa) in "nicht gefährlich" für die Gesundheit des Menschen ist eine Zumutung.

Nachtrag vom Juli 2010:
Im Zuge der Überarbeitung der Novel Food-Verordnung (einer Verordnung über neuartige Lebensmittel, die im Mai 1997 noch nicht auf dem Markt waren), in die Kommission und Rat auch Bestimmungen über die Verwendung geklonter Tiere oder deren Nachkommen als Lebensmittel aufnehmen möchten, sprachen sich die Mehrheit der EU-ParlamentarierInnen in erster und zweiter Lesen dafür aus, dass diese in einem eigenen Gesetz geregelt werden sollen. Ebenso stimmten sie für ein Handelsverbot von Milch- und Fleischprodukten geklonter Tiere und deren Nachkommen. Die EU-Kommission wurde aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.
Das Klonen zu Forschungszwecken bleibt hiervon unberührt.

Nachtrag vom Oktober 2010:
Am 19. Oktober ist die EU-Kommission der Forderung der EU-ParlamentarierInnen nachgekommen und und hat einen Vorschlag angekündigt, der ein Verbot von Lebensmittel aus geklonten Tieren - die Herstellung und den Import und das Inverkehrbringen - für fünf Jahre enthält. Das Klonen für andere Verwendungszwecke - zur Forschung, Erhaltung gefährdeter Arten, Herstellung von Arzneimitteln etwa - bleibt davon jedoch unberüht.
Laut einer Pressemitteilung der Grünen im EU-Parlament hat es die Kommission jedoch „versäumt, Regelungen bezüglich der Nachkommen geklonter Tiere vorzunehmen.“

Nachtrag vom 29.03.2011:
Das Europäische Parlament, Ministerrat und Kommission konnten sich über ein Verbot von Klonfleisch und von Produkten geklonter Tiere nicht einigen, sodass weiterhin die alte Verordnung von 1997 gelten wird. Demnach dürfen Fleisch und Milch (-Produkte) von Nachfahren geklonter Tiere in den Handel gebracht werden. Auch müssen sie nicht als solche gekennzeichnet werden.

Siehe dazu auch IBT fordert striktes Klon-Verbot - auch von Tieren
Siehe dazu auch Klon-Kühe: Abnormität wird zur Norm
Siehe dazu auch Genetisch veränderte und geklonte Schweine zur Ernährung
Siehe dazu auch Science oder Fiction? - 25 Jahre Klonforschung an Tieren
Siehe dazu auch Turbolachs und Gen-Kühe bald schon auf der Speisekarte?

Erstellt am Mittwoch, den 15. Oktober 2008 um 02:00 Uhr
 
 
 
 
     
 

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