Mit Interesse habe ich im "Extra" der "Wiener Zeitung" Franz M. Wuketits' Artikel "Katzenqual und Forscherdrang" gelesen, der einem weit verbreiteten Missverständnis über die gesetzliche Definition sowie den erforderlichen Erkenntnisgewinn von Tierversuchen aufsitzt.
Aus diesem Grund wird es Autor, Redaktion und vor allem die Leser der "Wiener Zeitung" interessieren, wie Tierversuche in Österreich gesetzlich definiert werden und welcher Erkenntnisgewinn für deren Bewilligung maßgeblich ist. Was gilt laut geltendem Recht als Tierversuch? Anders als Franz M. Wuketits' Artikel nahe legt, handelt es sich gemäß § 2 des österreichischen Tierversuchsgesetzes ausschließlich dann um Tierversuche, wenn 1.) die Eingriffe an einem lebenden Tier stattfinden und 2.) diese auch "mit Angst, Schmerzen, Leiden oder dauerhaften Schäden verbunden" sind. Falls der Vivisektor der Ansicht ist, dass seine Eingriffe an lebenden Tieren keine Ängste, Leiden und Schmerzen verursachen, muss er diese Eingriffe weder melden noch behördlich genehmigen lassen, weil es sich in diesem Fall laut Gesetz gar nicht um Tierversuche handelt. Auch Experimente an eigens dafür getöteten Tieren und "Wirbellosen", wie etwa Krebsen, Hummer, Langusten, Tintenfischen, gelten nicht als Tierversuche, weshalb sie gesetzlich weder gemeldet noch bewilligt werden müssen, so dass diese "verbrauchten" Tiere auch nicht in der jährlichen Tierversuchsstatistik berücksichtigt werden. Umstrittener Erkenntnisgewinn: Die Experimentatoren begründen ihre Vorhaben (zunächst als Antragsteller, dann als Projektdurchführer von Tierversuchen) stets mit dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn für die Heilung menschlicher Krankheiten wie Aids, Alzheimer, Krebs etc. Leider dient diese zur Floskel erstarrte Argumentation bloß dazu, die gewünschten Tierversuche genehmigt zu bekommen. Inwiefern die postulierten Ziele tatsächlich erreicht wurden oder sämtliche verbrauchten Tiere - Ethik hin oder her - nur für eine Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift ihr Leben lassen mussten, kann niemand sagen, da es bislang keine retrospektive Bewertung von Tierversuchen gibt. - - - Mag. Romana Rathmanner ("Internationaler Bund der Tierversuchsgegner", Mitglied der Kommission gemäß § 13 des Tierversuchsgesetzes im Wissenschaftsministerium). - - - Mag. Romana Rathmanner Internationaler Bund der Tierversuchsgegner Radetzkystraße 21 1030 Wien www.tierversuchsgegner.at
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