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Leserbrief zu Botox-Artikel (Der Standard) Drucken
TIERVERSUCHE - Meldungen
Geschrieben von: Mag. Romana Rathmanner   
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 24. März 2011 um 14:57 Uhr

Die hässliche Seite der Schönheitsindustrie: Grausame Tierversuche für Botox

In seiner Reportage im "Der Standard" vom 3. September 2008, "Thema" Botox, Seite 2, referiert Michael Möseneder, dass es außer bei "Schwangeren und Menschen mit Nervenkrankheiten" keine "Verweigerungsgründe für Botox, das ‚Königsmedikament in der Ästhetik’", gebe. Ein meines Erachtens durchaus erwähnenswerter "Verweigerungsgrund" für Schönheitsbehandlungen mit Botox sind allerdings jene grausamen Tierversuche, die für die einzelnen Botox-Chargen durchgeführt werden müssen.

Über diese grausamen Tierversuche werden aber leider weder die Leserinnen und Leser der "Standard"-Reportage, geschweige denn die Kundinnen und Kunden der Schönheitspraxen informiert. 

Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass jede einzelne Botox-Produktionseinheit eigens mittels des besonders grausamen LD-50-Tests (LD steht für letale Dosis) auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft wird. Dabei wird die Botox-Testsubstanz - in verschiedenen Verdünnungen - mehreren Gruppen von Mäusen in die Bauchhöhle gespritzt, um jene Dosis zu ermitteln, bei deren einmaliger Verabreichung 50 Prozent der Versuchstiere sterben. Die Mäuse erleiden einen langsamen Vergiftungstod. Es kommt zu Muskellähmungen und Sehstörungen und die Versuchstiere verenden - oft erst nach drei bis vier Tagen - qualvoll an Atemstillstand: sie ersticken bei Bewusstsein. Pro Botox-Produktionseinheit sterben zwischen 60 und 100 Mäuse einen qualvollen Erstickungstod und die Anzahl der vergifteten Versuchstiere nimmt wegen der boomenden Botox-Schönheitsbehandlungen rasant zu.

In Österreich ist der LD-50-Test wegen seiner Grausamkeit seit 1993 verboten. Seit 2000 ist es hierzulande zudem nicht mehr erlaubt, Tierversuche für Kosmetika durchzuführen. Aber diese gesetzlichen Verbote werden umgangen, indem die Botulinumtoxin-Präparate als Medikamente und nicht als jene kosmetische Mittel, als die sie angewandt werden, importiert werden.

Somit liegt es bei den einzelnen Konsumentinnen und Konsumenten aus ethischen Gründen auf diese tierquälerischen Schönheitsprodukte und Schönheitsbehandlungen zu verzichten, zumindest so lange als deren Hersteller keine tierversuchsfreie Testmethode anwenden.

Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner und Mitglied der im Wissenschaftsministerium
angesiedelten § 13-Kommission laut Tierversuchsgesetz

Siehe dazu auch Tierversuche für Botox-Faltenbehandlung
Siehe dazu auch Tierversuche in der Kosmetikindustrie

Erstellt am Dienstag, den 09. September 2008 um 02:00 Uhr
 
 
 
 
     
 

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