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Die letzte aktuelle Meldung zu diesem Thema – die Behandlung unserer Bürgerinitiative im Verfassungsausschuss am 02.02.2012 und die Einsetzung eines Unterausschusses - finden Sie am Ende des Artikels!
Im Jahre 1996 wurde das Tierschutz-Volksbegehren mit der Forderung nach einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, das schlussendlich am 1.1.2005 in Kraft trat, durchgeführt. Doch eine weitere wesentliche Forderung - Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen - wurde bislang nicht umgesetzt.
Und dies, obwohl am 27.05.2004 ein 4-Parteien-Entschließungsantrag (54/E, XXII. GP) erreicht werden konnte, der jedoch durch die Auflösung des Österreich-Konvent Anfang 2005 keiner Erledigung zugeführt wurde.
Aus diesem Grund haben wir eine Parlamentarische Bürgerinitiative "Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang" (15/BI, XXIII.GP) initiiert und am 31.10.2007 mit 1.418 Unterstützungserklärungen im Parlament eingereicht. Sie wurde gemäß der Geschäftsordnung dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. In der Folge wurden vom Bundeskanzleramt, dem Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium Stellungnahmen eingeholt und schließlich der Beschluss gefasst, sie zur Weiterbehandlung dem zuständigen Verfassungsausschuss zuzuweisen. Doch aufgrund der beschlossenen Neuwahlen wurde die Arbeit eingestellt, womit unsere Bürgerinitiative verfallen ist.
Nach den Wahlen haben wir einen erneuten Anlauf genommen und abermals Unterstützungserklärungen gesammelt, insgesamt 1.233, die wir schließlich am 27. 04. 2009 an die Parlamentsredaktion weiterleiten konnten. Ein herzliches Dankeschön an alle UnterstützerInnen, die diese Initiative abermals mitgetragen haben!
Siehe dazu auch unsere Presseaussendung vom 02. 07.2009
Am 25.06.2009 hat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen unsere Bürgerinitiative dem Verfassungsausschuss zugewiesen.
Es freut uns, dass dies mit Einstimmigkeit erfolgt ist. Darüber hinaus haben der SPÖ-Tierschutzsprecher und die Grüne-Tierschutzsprecherin in einer Presseaussendung die Notwendigkeit der Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung beteuert. Nun erwarten wir, dass der Verfassungsausschuss die Bürgerinitiative (4/BI) zügig in Behandlung nimmt. Über den aktuellen Status der Behandlung kann man sich jederzeit über die Parlaments-Homepage informieren.
Siehe unsere Presseaussendung vom 23.11.2011
Am 02.02.2012 wurde endlich unsere Bürgerinitiative auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses gesetzt und auch behandelt. Einstimmigen Beschluss: Bildung eines Unterausschusses
In Behandlung unserer parlamentarischen Bürgerinitiative (Nr. 4/BI) "Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang" in der Sitzung des Verfassungsausschusses am 02.02.2012 wurde einstimmig beschlossen, dass zu dem Thema - Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung - ein Unterausschuss eingesetzt wird. Dies ist sicherlich als ein Erfolg zu bewerten.
Zitat aus der Parlamentskorrespondenz Nr. 83 vom 02.02.2012:
"Noch keine Entscheidung fiel hingegen über die Verankerung des Tierschutzes in der Bundesverfassung. Den Abgeordneten lag eine entsprechende Bürgerinitiative (4/BI) vor, die ihrerseits Rückenwind von Anträgen der FPÖ (340/A(E)), der Grünen (290/A(E)) und des BZÖ (861/A(E)) erhielt. Nachdem seitens der Regierungsparteien ursprünglich eine Vertagung anvisiert wurde, einigte sich der Ausschuss einstimmig auf Antrag des Abgeordneten Herbert Scheibner (B) darauf, zur Behandlung dieses Themenkomplexes einen Unterausschuss im Verhältnis 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne, 1 BZÖ einzusetzen." |