Abermals illegale Tierversuche an der Veterinärmedizinischen Universität?

Seit Jahrzehnten werden an der Veterinärmedizinischen Universität in Wien, laut “profil” vom 19. Juli 2004, auf der Geburtenklinik Tierversuche illegal durchgeführt. Für eine Dissertation etwa wurde Rindern Gewebsproben aus der Gebärmutter entnommen, was für die Tiere mit großen Schmerzen verbunden ist und Entzündungen und Eiterungen ausgelöst hat.

Schon im Vorjahr wurden dem zuständigen Ministerium nicht genehmigte Versuche auf der Geburtenklinik, damals an Pferden – Embryotransfers – gemeldet. Der Leiter der Geburtenklinik Jörg Aurich und der Rektor Wolf-Dietrich Fircks stehen auf dem Standpunkt, dass diese Eingriffe für die Tiere nicht belastend wären und es sich lediglich um Routineeingriffe handle, die nicht genehmigungspflichtig wären.

Damit nutzen sie offenbar ganz bewusst die von uns wiederholt kritisierte Schwachstelle des Tierversuchsgesetzes aus:
Denn laut § 2 Tierversuchsgesetz (TVG) gelten Eingriffe an bzw. Behandlungen von Tieren nur dann als Tierversuche, wenn diese an lebenden Wirbeltieren vorgenommen werden und für das Tier belastend, insbesondere mit Angst, Schmerzen, Leiden oder dauerhaften Schäden verbunden sind.
Experimente an eigens getöteten Wirbeltieren und an Wirbellosen (weil man ihnen Schmerzempfinden abspricht) sind nach dieser Gesetzesdefinition keine Tierversuche. Sie müssen weder genehmigt noch gemeldet werden. Sie unterliegen keinerlei gesetzlichen und somit öffentlichen Kontrolle.

Also- Experimente, die für das Tier nicht belastend sind, stellen nach dieser Definition keine Tierversuche dar. Das Problem – und das ist die zentrale Schwachstelle des Tierversuchsgesetzes – dabei ist jedoch, dass der Versuchsleiter, der Experimentator selber (!!!) den Grad der Belastbarkeit festlegt.
Es obliegt seinem persönlichen Ermessen, seinem subjektiven Empfinden und seiner alleinigen Interpretation, festzustellen, ob es sich bei einem Eingriff um einen Tierversuch handelt oder nicht und ob er diesen der Behörde eigens anzuzeigen hat oder nicht.

Wie die Missstände auf der Veterinärmedizinischen Universität zutage gefördert haben, gehört diese Bestimmung rasch gesetzlich geändert: Unabhängig von der Belastbarkeit, die kaum mit objektiven wissenschaftlichen Kriterien festzustellen ist, soll die Tötung, der Eingriff und die Behandlung eines jeden Tieres, die über die landwirtschaftliche Nutzung und veterinärmedizinische Betreuung hinausgehen, als Tierversuch gelten und als solcher auch gemeldet werden und einer Genehmigung bedürfen.

 

Siehe dazu auch Tierversuche an Kälbern auf der Veterinärmedizinischen Universität
Siehe dazu auch Rechnungshof bestätigt: Mehrfache Übertretungen des Tierversuchsgesetzes

Aufrufe: 79