Die Initiatorin des Tierschutz-Volksbegehrens, Gerda Matias, lehnt den vom Bundeskanzleramt ausgesandten Begutachtungsentwurf zu einem Bundestierschutzgesetz in der vorliegenden Fassung strikt ab, “da zentrale und somit wesentliche Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens, wie die Verankerung des Tierschutzes als Rechtsgut im Verfassungsrang und die Einrichtung einer unabhängigen Tieranwaltschaft, einfach ignoriert wurden”.
Gerda Matias fühlt sich den 460.000 UnterstützerInnen des Tierschutz-Volksbegehrens verpflichtet und beharrt auf die Berücksichtigung dieser beiden wesentlichen Forderungen, da diese auch für den effizienten Vollzug unabdingbar sind.
“Beispielsweise kann – solange Tierschutz nicht in der Verfassung verankert ist – etwa wegen der Religionsfreiheit kein Schächtverbot durchgesetzt, können wegen der Freiheit der Wissenschaft grausame Tierversuche nicht unterbunden und wegen der Freiheit der Kunst das Töten von Tieren zu filmischen Zwecken nicht geahndet werden”, erläutert Gerda Matias die Notwendigkeit des Verfassungsranges für den Tierschutz.
Für ebenso essentiell hält sie die Einrichtung einer Tieranwaltschaft mit Kontroll- und Überwachungsbefugnissen und das Instrumentarium des Verbandsklagerechtes, um endlich gegen Tierquälereien auch rechtlich einschreiten zu können. Der umstrittene Entwurf sieht derzeit allein einen Tierschutzrat vor, der lediglich beratende, empfehlende und vorschlagende Funktionen ausübt.
Weiters kritisiert die Volksbegehrens-Initiatorin die vielen schwammigen Formulierungen, die einen breiten Interpretationsspielraum bieten und dass wesentliche Tierschutzbereiche, wie etwa die Haltung der Nutztiere, der Zirkustiere, der Wildtiere, nicht gesetzlich, sondern erst per Verordnung – und dies ohne jeden Zeitrahmen – geregelt werden sollen.
Als völlig inakzeptabel erachtet Gerda Matias die im Gesetz vorgenommene Ungleichstellung der Tiere:
So werden landwirtschaftliche Nutztiere bei den diversen Verboten eigens ausgenommen, z.B. vom Verbot des schmerzhaften Eingriffes an Tieren, vom Verbot der Qualzüchtungen, vom Verbot des Kupierens von Ohren, Schwanz oder Schnabel eines Tieres.
“Diese Ausnahmen sind völlig haltlos. Der Sinn eines Tierschutzgesetzes ist es doch, die Tiere vor Leiden, Ängsten, Schmerzen und Qualen zu schützen, egal zu welchen Zwecken ihnen diese Leiden zugefügt werden. Das Stutzen des Schnabels einer Henne ist für diese schmerzhaft – egal zu welchem Zweck dies geschieht. Und ein ernst gemeintes Tierschutzgesetz hat jedenfalls die Henne vor diesen Schmerzen zu schützen”, so Gerda Matias abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-10, Fax: +43/1/713 08 24,
E-Mail: tierversuchsgegner@chello.at [1]
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