In der Woche vom 05.-09. Juli 2004 wird das “Krebsmaus”-Patent am Europäischen Patentamt (EPA) in München erneut mündlich verhandelt. Voraussichtlich wird damit das sich über 12 Jahre erstreckende Verfahren zur Patentierung der Krebsmaus, das jedoch alle Nagetiere erfasst, abgeschlossen.
Am 26.03.2003 hat der “Internationale Bund der Tierversuchsgegner” (IBT) über seine Dachorganisation, den “Verband Österreichischer Tierschutzvereine” (VÖT), beim EPA gegen die umstrittene Patentierung der “Krebsmaus” Beschwerde eingelegt. Damit ist das Patentierungsverfahren in die zweite Instanz gegangen.
Patentanwalt Dr. Wilhelms und Prof. Dr. Haiger von der Universität für Bodenkultur werden die TierschützerInnen in München abermals fachlich kompetent vertreten und den Widerruf des Patents fordern. In der Beschwerdebegründung werden die rechtliche, moralische und technische Unzulässigkeit dargelegt. Insbesonders wird auf den Artikel 53a des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) verwiesen, der eine Patentierung ausschließt, wenn damit gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen wird. Weiters wird die Patentierung von Tieren als unethisch betrachtet, weil Tiere als empfindsame Geschöpfe nicht auf materielle Bestandteile reduziert werden können.
“Die Patentierungsvorschriften, die bis vor dem Einzug der Biotechnologien von Erfindungen unbelebter Materie ausgingen, sind prinzipiell nicht auf Tiere und Pflanzen anwendbar. Hier müssen ganz neue Systeme erarbeitet werden, um den aktuellen Erfordernissen gerecht zu werden”, so Patentanwalt Wilhelms.
Gerda Matias, Präsidentin des IBTs und des Dachverbandes: “Wir sind aus ethischen Gründen gegen die Patentierung von Lebewesen und Gene und werden alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, damit die “Krebsmaus”-Patenterteilung, die nicht nur Mäuse, sondern alle Nagetiere umfasst, nicht rechtskräftig wird. Falls erforderlich, werden wir bis zur letzten Instanz, der Großen Beschwerdekammer, gehen.”
Die TierversuchsgegnerInnen sind von der Unzulässigkeit der “Krebsmaus”-Patenterteilung durch das EPA überzeugt, weil Tiere immensem Leid ausgesetzt werden, ohne dass ein “wesentlicher medizinischer Nutzen für den Menschen” gegeben ist, wie es die rechtliche Grundlage der EU-Biopatent-Richtlinie verlangt.
Außerdem handelt es sich beim “Krebsmaus”-Patent um keine Erfindung, sondern um eine Entdeckung, die als solche nicht patentierbar ist.
“Zudem lehnt ein Großteil der Bevölkerung die Patentierung von Lebewesen ab. So wurde in Kanada die Patentierung der Krebsmaus abgelehnt – das macht Mut und Hoffnung auf Erfolg”, begründet Gerda Matias den Entschluss, das “Krebsmaus”-Patent weiterhin anzukämpfen.
Die lange Geschichte der “Krebsmaus”-Patentierung
1985 haben Wissenschafter der Harvard University in Cambridge/Massachusetts – finanziert vom US-Chemiekonzern DuPont – ein menschliches Krebsgen in das Erbgut von Mäusen eingebracht, wodurch diese Tiere mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit in kurzer Zeit bösartige Tumore entwickeln. Die Forscher meldeten ihr Verfahren in den USA und in Europa zum Patent an. Die derart genmanipulierten Tiere sollen als Modelle für die Entwicklung von Medikamenten gegen Krebs vermarktet werden. Der Patentantrag umfasste aber die Anwendung des Verfahrens nicht nur an Mäusen, sondern an allen Säugetieren.
Das Patent wird für Europa zunächst abgelehnt
Die USA erteilten der Harvard-Universität 1988 das Patent. In Europa jedoch wurde es 1989 – gestützt auf das EPÜ – mit der Begründung abgelehnt, dass Tierarten nicht patentierbar sind. Die Harvard-Wissenschafter beeinspruchten diese Entscheidung.
1992: Das Patent wird für Europa doch erteilt
1992 nahm das EPA seine ursprüngliche Entscheidung zurück und erteilte der Harvard-Universität das Patent für Europa (EP 169672) auf alle Säugetiere. Es war das erste Patent, das in Europa für genmanipulierte Tiere vergeben wurde.
Das Patent wird massiv beeinsprucht
Daraufhin regte sich europaweit heftiger Widerstand und beim EPA gingen 17 Sammeleinsprüche ein, darunter auch vom VÖT und der “Bundeszentrale der Tierversuchsgegner Österreichs”. Die Einsprüche wurden von mehr als 100 Organisationen, aber auch von Einzelpersonen aus ganz Europa unterstützt. Sie wurden großteils durch den Münchner Patentanwalt Dr. Rolf Wilhelms, der ein Spezialist auf diesem Metier ist, vertreten.
Erste mündliche Verhandlung – ohne Ergebnis
1995 fanden die ersten Verhandlungen statt. Sie endeten jedoch nach drei Tagen ohne Ergebnis und wurden dann lediglich schriftlich weiter geführt. Offenbar wurde die gesetzliche Entwicklung abgewartet – die EU-Politiker arbeiteten an einer EU-Biopatent-Richtlinie. Es wurden allerdings keine weiteren Patente auf Pflanzen und Tiere vergeben.
1998 trat die neue EU-Biopatent-Richtlinie, die “Richtlinie über den Schutz biotechnologischer Erfindungen” in Kraft, die prinzipiell die Patentierung von Pflanzen und Tieren erlaubt, wenn die Manipulationen “technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt sind”.
2001: Mündliche Neuverhandlung – das Patent wird mit Einschränkungen erteilt
1999 wurde in Anlehnung an diese Richtlinie das EPÜ abgeändert.
Aufgrund der nun geänderten Rechtslage und personeller Umbesetzungen der Einspruchskammer musste dann das Verfahren neu aufgenommen werden.
Am 6.11.2001 hat die Einspruchsabteilung des EPA in München nach zweitägiger mündlicher (Neu-) Verhandlung das Patent auf die Krebsmaus erteilt. Aufgrund der zahlreichen Beeinspruchungen wurde es jedoch nicht gemäß des Patentierungsantrages auf alle Säugetiere, sondern “lediglich” auf alle Nagetiere (Mäuse, Hasen, Biber oder Murmeltiere) erteilt, was als Teilerfolg für die PatentgegnerInnen zu werten ist. Die Harvard-Universität hatte nun das Patent entsprechend abzuändern.
Das Verfahren geht in die zweite Instanz. Gegen die Patenterteilung wurde Beschwerde eingelegt und wird nun mündlich verhandelt.
Gegen diese Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, wurden innerhalb des Einspruchsverfahrens, das am 26.03.2003 endete, insgesamt sechs Beschwerden, darunter auch die vom VÖT, eingereicht, die nun Anfang Juli 2004 mündlich verhandelt werden.
Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-10, Fax: +43/1/713 08 24,
E-Mail: tierversuchsgegner@chello.at [1]
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