Am 15. Juni 2006 hat der Europarat* die überarbeitete Leitlinie für die Unterbringung und Pflege von Versuchstieren – Anhang A, Artikel 5 des Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (siehe Originalentwurf [1], in englischer Sprache) – einstimmig verabschiedet. Die Vertragsparteien haben diese revidierte Fassung bis spätestens 15. Juni 2007 umzusetzen.
Auch die Europäische Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft, die Vertragspartei des Europarates ist, aufgrund des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 10. April 2006 den Vorschlag für die Änderungen angenommen.
Nun wird von der Europäischen Kommission mit den Mitgliedstaaten der EU beraten, in welcher Form dieser Anhang A umgesetzt werden soll. Österreichischerseits wird derzeit geprüft, inwieweit die in der österreichischen Tierversuch-Verordnung über die Haltung, Unterbringung und Pflege von Versuchstieren enthaltenen Vorschriften dem Anhang A entsprechen bzw. anzupassen sind.
Auch wenn wir für die völlige Abschaffung aller Tierversuche eintreten, begrüßen wir jegliche Verbesserungen für die Tiere. Da es sich jedoch bei den neuen Haltungsleitlinien lediglich um mehr oder minder unverbindliche Empfehlungen handelt, fordern wir, dass der revidierte Anhang A als Mindestvorschrift in verbindliches Recht umgesetzt werden soll – zumindest innerhalb von Europa – damit Verstöße dagegen auch geahndet werden können.
Europäisches Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere – in deutscher Sprache [2] – und hier [3].
(*Der Europarat – der nicht mit dem Europäischen Rat zu verwechseln ist – ist eine seit 1949 bestehende zwischenstaatliche politische Organisation. Der Staatenbund umfasst 46 Länder, davon 21 mittel- und osteuropäische Staaten, und hat seinen Sitz in Straßburg.)
Nachtrag vom 30.07.2007:
Am 18. Juni 2007 hat die EU-Kommission eine Empfehlung verabschiedet, wonach den Mitgliedstaaten nahe gelegt wird – also nur empfohlen und etwa nicht gesetzlich vorgeschrieben wird – die Leitlinien des überarbeiteten Anhanges A des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere zu übernehmen. Der Anhang A des Europäischen Übereinkommens wird mit Anhang II der Richtlinie 86/609/EWG [4] umgesetzt, der Leitlinien für die Unterbringung und Pflege von Versuchstieren enthält.
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