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EU-Kommission legt vagen Aktionsplan für den Tierschutz vor (2006 – 2010)

Die EU-Kommission hat einen “Aktionsplan für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren” ausgearbeitet, der unter dem Österreichischen Ratsvorsitz am 30. März im Rahmen der “Tierschutzkonferenz” in Brüssel der Öffentlichkeit präsentiert wird.

Der Aktionsplan [1], der auf Antrag des Europäischen Parlaments und des Rates und unter Einbeziehung von Interessengruppen als auch von EU-BürgerInnen mittels Internetbefragung erarbeitet wurde, umfasst fünf Hauptaktionsbereiche. In dem Zeitraum 2006-2010 sollen Tierschutzmindestnormen verbessert, einheitliche Tierschutzindikatoren eingeführt, TiernutzerInnen, TierbetreuerInnen sowie die Öffentlichkeit umfangreicher informiert, internationale Initiativen unterstützt und Ersatzmethoden zu Tierversuchen gefördert werden.

Gerda Matias, Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner” (IBT) und des “Verbandes der Österreichischen Tierschutzvereine” (VÖT), die auch an der “Tierschutzkonferenz” teilnehmen wird, begrüßt diese Initiative der Gemeinschaft grundsätzlich, zumal der Aktionsplan ein Signal darstellt, dem Tierschutz endlich auch in der EU einen eigenen politischen Stellenwert einzuräumen.

Allerdings kritisiert Gerda Matias die einzelnen Ausführungen zu dem Aktionsplan, die sich vor allem durch Laschheit auszeichnen.
Denn viele Vorschläge sind auf weite Strecken sehr allgemein bis schwammig formuliert und vor allem unverbindlich wie etwa die “Gewährleistung einer konsequenteren und koordinierten Einbeziehung der Tierschutzfrage in gemeinschaftliche Politikbereiche, auch unter Berücksichtigung von Aspekten wie der sozioökonomischen Auswirkung etwaiger neuer Maßnahmen.”
Darüber hinaus sind etliche Bereiche lediglich Absichtserklärungen, die mangels konkreter Arbeitsschritte ins Leere zu laufen drohen. So wird zwar ständig die Notwendigkeit der Förderung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen beteuert, doch der entscheidende Drehpunkt – die finanzielle Förderung – völlig ausgeklammert.

Auch die Vorgabe, die rechtlichen Regelungen zu verbessern, indem die Konsolidierung von Rechtstexten gefördert wird, ist eine reine Absichtserklärung, obwohl gerade hier großer Handlungsbedarf besteht. Schließlich hat der IBT die zuständigen EU-Organe wiederholt darauf hingewiesen, dass sich die EU-Tierversuchsrichtline aus dem Jahre 1986 und die erst neu erlassenen Bestimmungen zum EG- Lebensmittelhygienerecht krass widersprechen. Unter Art. 7 (2) der Tierversuchsrichtlinie wird gefordert, keine Tierversuche durchzuführen, wenn der Zweck auch auf andere Weise als durch Tierversuche erreicht werden kann. Doch das Lebensmittelhygienrecht sieht als Nachweismethode für marine Biotoxine in Muscheln weiterhin Tierversuche vor, obwohl es dazu eine seit dem Ende der 1980er Jahre eingesetzte, bewährte Ersatzmethode (biochemisches Verfahren HPLC/MS) gibt.

Bei den konkret geplanten Aktionen handelt es sich großteils um eine To-Do-Liste der Kommission, um Aufgaben, die die EU-Kommission sowieso gesetzlich zu erfüllen hätte. Sei es etwa die Vorlage eines Berichtes über alternative Methoden zu Tierversuchen im Kosmetikbereich, der laut Kosmetikrichtlinie jährlich zu erfolgen hat, oder die Überarbeitung der EU-Tierversuchsrichtlinie über die Haltung und Unterbringung von Versuchstieren, die notwendig geworden ist, weil die EU 1999 dem “Übereinkommen des Europarates zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere” beigetreten ist. Dies gilt auch für den Plan, ein gemeinschaftliches Referenzlabor für die Validierung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen zu errichten, das im Zuge der Chemikalienregelung (REACH) beschlossen wurde.

Genau betrachtet stellen nur einzelne Themen Maßnahmen dar, die über den Status quo hinausgehen. Neu ist auch, dass sich die Kommission endlich der Problematik des Importes und Verkaufs von Hunde- und Katzenfellen stellt. Aber die überaus vorsichtige Formulierung “Vorschlag zur Berücksichtigung der Bedenken der Öffentlichkeit hinsichtlich des Handels mit Hunde- und Katzenfellen und anderer hergestellten Erzeugnissen” läßt befürchten, dass es auch in diesem Punkt zu keiner baldigen und konsequenten tierschutzgerechten Lösung kommt.

“Wegen der vielen vagen Aussagen und unverbindlichen Vorschlägen ist die Durchschlagskraft des vorliegenden Tierschutzplanes – zumindest in dieser ersten Fünfjahresphase – sehr zweifelhaft, obwohl gerade der Tierschutz in der EU diese bitter notwendig hätte, um wirkliche, wesentliche Verbesserungen zum Schutz und zum Wohle der Tiere zu erreichen”, so Gerda Matias abschließend.

Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-10, Fax: +43/1/713 08 24,
E-Mail: tierversuchsgegner@chello.at [2]

Siehe auch unter Tierschutzaktionsplan der EU-Kommission 2006 – 2010 [3]

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