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4. Oktober: Welttierschutztag: Tierschutz – auch für Versuchstiere

Ersatzmethoden sind der beste Schutz für Versuchstiere“, erklärt Gerda Matias, die Präsidentin des Internationalen Bund der Tierversuchsgegner (IBT), und fordert anlässlich des Welttierschutztages die vereinbarte Umsetzung der letzten Stufe des schrittweise erfolgten Verbotes der Tierversuche für Kosmetika per März 2013 ein.
Denn das lange angekündigte und versprochene endgültige „Aus“ der Tierversuche für Kosmetika wackelt, weil es die EU-Kommission verabsäumt hat, rechtzeitig Ersatzmethoden für drei Tests* zu fördern, zu entwickeln und rechtlich anzuerkennen, die noch bis 2013 mit Tieren erlaubt sind. Dieses langjährige Versäumnis geht aus dem jüngst von der EU-Kommission veröffentlichten „Bericht über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung von Alternativmethoden für Tierversuche im Bereich kosmetischer Mittel (2009)“ hervor.
Der mühselige Ausstieg aus den Tierversuchen für Kosmetika

Schon vor über dreizehn Jahren, genau mit 1. Jänner 1998, hätte EU-weit ein generelles Verbot von tierversuchsgetesteten Kosmetikprodukten in Kraft treten sollen. Allerdings wurde dieses beschlossene Verbot immer wieder aufs Neue verschoben.
Im Jahre 2003 wurde dann ein schrittweise umzusetzendes Verbot der Tierversuche für Kosmetika verabschiedet.
Die erste Verbotsstufe, das Verbot der Tierversuche am kosmetischen Fertigprodukt, ist im September 2004 rechtswirksam geworden.

Am 11. März 2009 ist die zweite Stufe in Kraft getreten ist, wonach auch die Inhaltsstoffe (bzw. Rohstoffe oder Bestandsteile) nicht mehr mittels Tierversuche getestet werden dürfen. Und was ganz entscheidend und wichtig ist: die tiergetesteten Kosmetika dürfen ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr verkauft werden. Von dem Handelsverbot wurden jedoch drei Tests ausgenommen: der Toxizitätstest bei wiederholter Verabreichung, der Reproduktionstoxizitäts- und der Toxikokinetiktest*, weshalb derart – aber nur außerhalb der EU – getestete Kosmetika noch bis März 2013 in der EU verkauft werden dürfen.

Mit 11. März 2013 muss gemäß der EU-Kosmetikrichtlinie auch die dritte Stufe umgesetzt werden – das endgültige und ausnahmslose Handelsverbot.

Doch inzwischen erklärt die EU-Kommission, die gemäß Artikel 9 der Kosmetikrichtlinie jene verantwortliche Stelle ist, die „insbesondere für die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Versuchsmethoden, die ohne lebende Tiere auskommen“ zu sorgen hat, dass die drei genannten Tests bis zum Jahr 2013 „aus technischen Gründen“ nicht vollständig ersetzt werden können. Bis Ende 2011 soll daher geprüft werden, wie aufgrund dieser Sachlage – um nicht zu sagen Schlappe – vorzugehen ist. Seitens der EU-Kommission steht sogar die Option einer Fristverschiebung des endgültigen Verbots mittels Legislativvorschlag im Raum.
„NEIN zu Tierqual-Kosmetik“
Aber weitere Verzögerungen werden die europäischen TierschützerInnen nicht länger hinnehmen. Sie sind sich einig, dass es unter keinen Umständen zu einer Verschiebung der 2013-Frist kommen darf und haben sich daher unter der Federführung der englischen Dachorganisation ECEAE (European Coalition to End Animal Experiments) zu einer gemeinsamen Aktion „NEIN zu Tierqual-Kosmetik“ zusammengeschlossen. Es wird die vorgesehene Umsetzung des totalen Handelsverbotes mit März 2013 eingefordert, unabhängig davon, ob tierversuchsfreie Methoden vorhanden sind oder nicht.
Die österreichische Regierung hat sich in ihrer Funktion als Vertretung eines EU-Mitgliedslandes erfreulicher Weise in ihrer offiziellen Stellungnahme gegen die Verbotsverschiebung und für das endgültige „Aus“ der Tierversuche für Kosmetika ausgesprochen.
Der IBT beteiligt sich seit der ersten Stunde an der Aktion „NEIN zu Tierqual-Kosmetik“. Mittlerweile habe schon über 100.000 EU-BürgerInnen die Forderung nach dem totalen „Aus“ aller Tierversuche für Kosmetika unterzeichnet.
Die TierversuchsgegnerInnen weisen darauf hin, dass die Kosmetikhersteller mittlerweile auf tausende, schon geprüfte Substanzen zurückgreifen können. Erforderlichenfalls haben sie mit der Produktsicherheitsprüfung so lange zu warten, bis eine Ersatzmethode vorliegt.
Auch die KonsumentInnen wollen endlich Gewissheit haben, nur mehr kosmetische Produkte zu kaufen, dies gänzlich ohne Tierleid hergestellt wurden.
Anzahl und Art der Versuchstiere, die im Jahre 2009 innerhalb der EU noch zur Testung von Kosmetika herangezogen wurden
Der Bericht gibt zudem Auskunft über Anzahl und Art der Versuchstiere, die im Jahre 2009 zu Testzwecken für kosmetische Mittel ihr Leben lassen mussten.
Demnach haben für das Jahr 2009 alle 27 Mitgliedstaaten die erforderlichen Angaben zu den Tierversuchen für Kosmetika vorgelegt. Wie schon in den Vorjahren 2007 und 2008, wurden lediglich in zwei EU-Ländern – in Frankreich und Spanien – noch Tierversuche für Kosmetika durchgeführt.
Im Jahr 2009 wurden in der EU insgesamt 344 Tiere zur Testung von Kosmetika verbraucht. Aufgrund des im März 2009 in Kraft getretenen Test- und Handelsverbotes beziehen sich diese Angaben auf den kurzen Zeitraum vom 1.1.2009 bis einschließlich 10.3.2009.

In Frankreich wurden im Jahr 2009 an insgesamt 302 Tieren (Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen) Tierversuche durchgeführt. An 12 Tieren wurden Hautreizungstests, an 3 Tieren Augenreizungstests, an 175 Tieren Hautsensibilisierungstests, an 72 Tieren nicht letale Toxizitätstests und an 40 Tieren „Sonstige“ Tests durchgeführt.

In Spanien wurden im Jahr 2009 insgesamt an 42 Kaninchen Tierversuche durchgeführt, wovon 24 Kaninchen Haureizungstests und 18 Kaninchen Augenreizungstests unterzogen wurden.
Vor dem brisanten aktuellen Hintergrund, dass mangels Ersatzmethoden das endgültige „Aus“ der Tierversuche für Kosmetika in Gefahr ist, wäre es sehr aufschlussreich gewesen, für den Kosmetikbericht anhand der importieren Kosmetikprodukte auch jene Anzahl von Versuchstieren zu eruieren und statistisch zu erfassen, an denen – im Jahre 2009 außerhalb der EU – die noch bis 2013 erlaubten drei Tests durchgeführt wurden. Anhand dieser Daten hätte abgeschätzt werden können, wie groß der Bedarf an Tierdaten aus den drei noch erlaubten Tierversuchstests zur Sicherheitsprüfung von Kosmetika überhaupt ist.
* Die vom Verbot ausgenommenen drei Tests sind:
Der Toxizitätstest bei wiederholter Verabreichung (wobei die Sensibilisierung der Haut bei hautallergenen Stoffen und die (gentoxische und nichtgentoxische) Karzinogenität als toxische Endpunkte gelten und plötzlich in diesem Bericht neu hinzugekommen sind). Dabei werden die Folgen der Langzeitverabreichung einer Substanz eingeschätzt.
Der Reproduktionstoxizitätstest. Dabei wird die Auswirkung einer Substanz auf die Fortpflanzungsfähigkeit und die Nachkommen untersucht.
Der Toxikokinetiktest. Dabei wird die Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung einer Substanz untersucht.
Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-11, Fax: +43/1/713 08 23-10
E-Mail: tierversuchsgegner@chello.at [1]

Siehe auch unter Mach mit: Petition “NEIN” zu Tierqual-Kosmetik. Europaweite Kampagne gegen Tierversuche für Kosmetika [2]
Siehe auch unter IBT als Partnerorganisation des größten Dachverbandes gegen Tierversuche [3]
Siehe auch unter Kosmetik-EU-Bericht 2009
[4]Siehe auch unter Europäische TierversuchsgegnerInnen begrüßen die ablehnende Haltung der österreichischen Regierung zur an Tieren getesteten Kosmetik
Siehe auch unter
[5]Tierversuche in der Kosmetikindustrie
[6]Europäische TierversuchsgegnerInnen begrüßen die ablehnende Haltung der österreichischen Regierung zur an Tieren getesteten Kosmetik [7]

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