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Parlamentarische Bürgerinitiative für ein Verbot des betäubungslosen Schächtens

Achtung: Elektronische Zustimmung n i c h t mehr möglich! [1]

In der Sitzung des Petitionsausschusses am 5. Juni 2013 haben sich die ParlamentarierInnen mit der Bürgerinitiative gegen das betäubungslose Schächten befasst, sodass keine elektronische Zustimmung mehr möglich ist!
Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, “diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.” (Siehe Seite 9 des Sammelberichtes des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen.)
[2]

Am 25. Februar 2013 haben wir eine parlamentarische Bürgerinitiative betreffend eines “Verbotes des tierquälerischen, betäubungslosen Schächtens und Verbotes der grausamen „post-cut-stunning“-Methode” mit 1.516 gesammelten Unterstützungserklärungen an die Parlamentsdirektion weitergeleitet, damit sie vom Nationalrat in Verhandlung genommen wird.
Hier können sie die Einreichungsunterlagen einsehen [3].

Am 6. März 2013 wurde unsere Bürgerinitiative auf die Tagesordnung des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen gesetzt. Es wurde beschlossen, eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums [4] einzuholen, was mittlerweile erfolgt ist. Ein Antrag der Grünen, auch eine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes einzuholen, wurde abgelehnt.
Hier können Sie den weiteren parlamentarischen Behandlungsverlauf verfolgen. [5]

(Solange unsere Bürgerinitiative im Petitionsausschuss nicht an einen weiteren zuständigen Ausschuss weitergeleitet worden ist, bestand die Möglichkeit, der Bürgerinitiative auch elektronisch zuzustimmen [6], was 220 Personen auch gemacht haben.)

Wir danken allen UnterzeichnerInnen für ihre Unterstützung!

Am 5. Juni 2013 wurde durch einstimmigen Beschluss der Ausschussmitglieder unsere Bürgerinitiative durch “Kenntnisnahme erledigt”, woraus zu schließen ist, dass keine inhaltliche Auseinandersetzung mit unseren Forderungen stattgefunden hat und somit alles beim Alten bleibt.

Siehe auch unter: Stellungnahme zum Entwurf eines Durchführungsgesetzes auf dem Gebiet des Tierschutzes [7]
Siehe auch unter: SCHÄCHTEN – Skandalöser Beamtenentwurf des Gesundheitsministeriums [8]

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