Bislang war als amtliche Nachweismethode der sogenannte „Maus-Bioassay“, ein qualvoller Tierversuch, gesetzlich vorgeschrieben. Dabei wird Mäusen, aber auch Ratten, ein Extrakt aus dem zu prüfenden Muschelgewebe in die Bauchhöhle gespritzt. Ist Muschelgift vorhanden, sterben die Versuchstiere einen qualvollen Vergiftungstod, der bis zu 24 Stunden dauern kann. Für diesen Test wurden innerhalb des EU-Raumes jährlich 300.000 Mäuse verbraucht.
auch eine überaus unsichere Methode, weil er keine verlässlichen Daten liefert
Deutschland hat schon seit den 1980er Jahren keine Tierversuche zur Bestimmung der Muscheltoxine durchgeführt, sondern auf eine tierfreie chemisch-analytische Methode, der HPLC-Methode, gesetzt.
kosten weiterhin tausenden von Tieren das Leben
Die nun gesetzlich verbindlich vorgeschriebene Ersatzmethode ist jedoch praktisch erst mit Anfang 2015 umzusetzen, mit der Begründung, den Mitgliedstaaten „die Möglichkeit zu geben“ ihre Methoden auf die nun tierfreie chemische Methode anzupassen.
Das bedeutet, dass fast eine Million (!!!) Tiere weiterhin für die Bestimmung der Muscheltoxine verwendet werden, obwohl eine vollwertige Ersatzmethode vorliegt!
Der langsame, ja träge Behördenweg mit den unendlichen Verschleppungen und unangemessen langen Übergangsfristen ist bis ins äußerte unerträglich, weil es hier um das Leben und die Unversehrtheit von fast einer Million Tiere geht. Diese fallen im wahrsten Sinne des Wortes den langsamen Mühlen der Behörden und trägen Institutionswegen zum Opfer.
WIR FORDERN: Wenn es um das Leben und die Unversehrtheit von Tieren geht, ist eine Ersatzmethode zum Tierversuch zügig zu validieren, binnen einiger Monate gesetzlich zu verankern und binnen einiger Monate auch umzusetzen. Alles darüber hinaus gehende ist ethisch nicht zu rechtfertigen und grenzt an fahrlässiger Tötung.
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