Wie den Medien zu entnehmen war, hat Primarius Dr. Robert Pavelka an der HNO-Abteilung des Wr. Neustädter Krankenhauses/Niederösterreich jahrelang – verbotener Weise und heimlich in der Nacht – in den nur für Menschen vorgesehenen Operationssälen Versuche an Schafs- und Kaninchenköpfen durchgeführt. Den Tieren wurden Mini-Hörgeräte in den Schädel gepflanzt. Die Experimente wurden im Zeitraum von Dezember 2002 bis Dezember 2004 unter dem Forschungsprojekttitel “Implatierbarer opto-elektronischer Schallsensor für total implantierbare Hörgeräte” durchgeführt.
Der Internationale Bund der Tierversuchsgegner hat Anzeige wegen Verdachts auf illegale, nicht genehmigte Tierversuche in nicht genehmigten Tierversuchseinrichtungen erstattet und die Vorfälle auch dem Rechnungshof und dem Volksanwalt gemeldet.
Da es sich – bei den wohl unerlaubten Versuchen – um Experimente an toten Tieren gehandelt hat, hat sich der Primarius jedoch nicht nach dem Tierversuchsgesetz strafbar gemacht – so die Mitteilung der zuständigen Abteilung der NÖ Landesregierung. Denn gemäß der Definition von Versuchstieren im Tierversuchsgesetz handelt es sich bei Versuchen an toten Tieren, selbst wenn diese eigens vorher für die Versuche getötet werden, um keine zu genehmigenden Tierversuche!
Für uns stellt diese Ungeheuerlichkeit einen weiteren Beweis dar, dass unser Tierversuchsgesetz völlig unzureichend ist und dringendst einer Novellierung bedarf. Wir fordern (u.v.a. mehr), dass auch für Versuche an eigens getöteten Tieren bzw. an narkotisierten Tieren, die am Ende des Versuches getötet werden, verbindlich eine Genehmigung einzuholen ist und in der offiziellen Tierversuchsstatistik aufzuscheinen haben.
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