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Müssen Alternativmethoden angewendet werden?

Ja. Dies schreibt auch die EU-Tierversuchsrichtlinie eindeutig vor. Darin heißt es: Der Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu Bildungszwecken sollte deshalb nur dann erwogen werden, wenn es keine tierversuchsfreie Alternative gibt.“ (Richtlinie 2010/63/EU vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, Erwägungsgrund 12)

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