Die Haltung und Unterbringung von Labortieren ist in der „Tierversuchs-Verordnung 2012 – TVV 2012 [1]“, Anlage 1, eigens geregelt und entspricht größtenteils überhaupt nicht einer artgerechten Unterbringung der jeweiligen Tierarten.
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Die Haltung und Unterbringung von Labortieren ist in der „Tierversuchs-Verordnung 2012 – TVV 2012 [1]“, Anlage 1, eigens geregelt und entspricht größtenteils überhaupt nicht einer artgerechten Unterbringung der jeweiligen Tierarten.
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