{"id":1127,"date":"2015-02-09T12:35:00","date_gmt":"2015-02-09T11:35:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2015\/02\/09\/eu-tierversuchsrichtlinie-wurde-endlich-verabschiedet-was-bringt-sie\/"},"modified":"2015-02-09T12:35:00","modified_gmt":"2015-02-09T11:35:00","slug":"eu-tierversuchsrichtlinie-wurde-endlich-verabschiedet-was-bringt-sie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2015\/02\/09\/eu-tierversuchsrichtlinie-wurde-endlich-verabschiedet-was-bringt-sie\/","title":{"rendered":"EU-Tierversuchsrichtlinie wurde endlich verabschiedet. Was bringt sie?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Zwei Jahre lang haben sich Rat und Parlament mit dem Textvorschlag der Kommission zu einer neuen Tierversuchsrichtlinie befasst und sich schlie\u00dflich endg\u00fcltig auf eine \u2013 leider mittlerweile sehr verw\u00e4sserten &#8211; Version geeinigt. Wir haben \u00fcber den gesetzlichen Werdegang laufend informiert und auch st\u00e4ndig bei den zust\u00e4ndigen Gremien interveniert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die verabschiedete Richtlinie wurde am 20. Oktober 2010 im Amtsblatt der EU (1) ver\u00f6ffentlicht. Sie beinhaltet 66 Artikel und acht Anh\u00e4nge, in denen genauere Ausf\u00fchrungen zu bestimmten Regelungen \u2013 wie etwa zur Pflege und Unterbringung von Tieren \u2013 zu finden sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In den kommenden zwei Jahren m\u00fcssen alle 27 EU-Mitgliedstaaten diese Bestimmungen umsetzen. Ab dem 1. J\u00e4nner 2013 haben sie diese Rechtsvorschriften anzuwenden &#8211; auch \u00d6sterreich.<\/p>\n<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Gegenstand der Richtlinie (RL)<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gegenstand der RL ist die Festlegung von \u201eMa\u00dfnahmen zum Schutz von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken oder Bildungszwecken (2) verwendet werden\u201c. <br \/>Die RL gilt nur f\u00fcr lebende (!) Wirbeltiere, lebende Kopff\u00fc\u00dfer (Tintenfische), F\u00f6ten von S\u00e4ugetieren, die sich im letzten Drittel ihrer Entwicklung befinden, und selbst\u00e4ndig Nahrung aufnehmende Larven.<br \/>Sie gilt nicht f\u00fcr Eingriffe, die keine Schmerzen, Leiden, \u00c4ngste oder dauerhafte Sch\u00e4den an lebenden Tieren verursachen.<br \/>Das T\u00f6ten von Tieren allein zum Zwecke der Verwendung ihrer Organe oder Gewebe gilt nicht als Tierversuch.<\/p>\n<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Keine Absage an die Methode des Tierversuchs<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um es vorwegzunehmen, die Chance, eine Kehrtwende einzuleiten und Tierversuchen eine deutliche Absage zu erteilen, wurde kl\u00e4glich vertan.<br \/>Der Tierversuch an sich wird nicht \u2013 weder aus ethisch-moralischer noch aus wissenschaftlich-methodischer Sicht \u2013 hinterfragt. Der Tierversuch, &#8220;<em>das schw\u00e4rzeste von allen schwarzen Verbrechen<\/em>&#8221; (3), soll nicht abgeschafft, sondern als solches nur in den Hintergrund des \u00f6ffentlichen Bewusstseins gedr\u00e4ngt werden, was durch die Begriffsbestimmungen im Artikel 3 deutlich zutage tritt: Demnach gibt es mit Inkrafttreten der RL in der gesamten EU &#8211; rechtlich definiert \u2013 gar keinen Tierversuch mehr, denn dieser ist nun als \u201eVerfahren\u201c zu bezeichnen. Der Experimentator hei\u00dft nun \u201eVerwender\u201c und das Tierversuchsvorhaben wurde in \u201eProjekt\u201c umbenannt. Diese euphemistischen Begriffe sollen offenbar \u00fcber die grausige Realit\u00e4t der Tierversuchslabors hinwegt\u00e4uschen. Wozu denn sonst diese verbalen Verrenkungen?<\/p>\n<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Tierversuche sollen vermieden, vermindert, verbessert und transparenter administriert werden<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vorherrschende Tendenz der vorliegenden Richtlinie ist es, das Tierversuchswesen \u201ebesser\u201c, einheitlich, mitunter sicherlich auch strenger und transparenter zu organisieren, zu verwalten und zu kontrollieren. Auch zieht sich die oft nur zu einem Appell geschrumpfte Forderung, Tierversuche zu vermeiden, zu vermindern (4) und zu verbessern als roter Faden durch fast alle Bestimmungen.<\/p>\n<p>Dass mit strengeren Auflagen &#8211; etwa bei der Haltung der Versuchstiere und Weiterbildung des Personals, beim Einsatz von Schmerz- und Bet\u00e4ubungsmitteln und \u201cangemessenen\u201c T\u00f6tungsmethoden &#8211; das Leid der Tiere verringert werden soll und vielleicht auch wird, ist ein Trost mit \u00e4u\u00dferst bitteren Beigeschmack. Denn nur ganz selten verl\u00e4sst ein Versuchstier lebend das Labor \u2013 es wird geradezu zu-Tode-experimentiert. Das Zu-Tode-experimentieren wird ja selbst in der RL \u2013 als Ma\u00dfnahme (!) zur Verminderung von Versuchstieren empfohlen \u2013 indem ein und dasselbe Tier mehreren Experimenten ausgeliefert werden soll. (Siehe dazu auch die Anmerkung 4.) Dies entspricht aber genau dem Niveau, auf dem sich diese Richtlinie bewegt: Alles Ma\u00dfnahmen, die trotz ihrer Halbherzigkeit zu begr\u00fc\u00dfen sind, aber ohne konkrete Vorgaben so schwach greifen, dass sie nicht das Potential haben, eine Reduzierung der Anzahl von Tierversuchen zu bewirken.<\/p>\n<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u201eWissenschaftlich berechtigte Gr\u00fcnde\u201c erm\u00f6glichen jeden Tierversuch<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es wird kein einziger Tierversuch weder hinsichtlich der Tierart noch hinsichtlich extrem belastender Eingriffe ausnahmslos und definitiv verboten. Es wimmelt nur so von Ausnahmebestimmungen, so dass schlie\u00dflich und endlich alles erlaubt ist, sobald die durchaus strengeren Auflagen erf\u00fcllt werden, die sich aber wiederum oft lediglich im Erbringen \u201ewissenschaftlich berechtigter Gr\u00fcnde\u201c ersch\u00f6pfen oder im Einholen einer Genehmigung bei der Kommission.<\/p>\n<p>Somit sind selbst die heftig umstrittenen Experimente an Menschenaffen, an streunenden Haustieren, an artgesch\u00fctzten Tieren oder auch an Wildtieren m\u00f6glich. Ebenso Experimente, die f\u00fcr die Tiere mit starken Schmerzen, schweren Leiden oder \u00c4ngsten einhergehen, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden k\u00f6nnen. Auch ein Verbot der Verwendung von Affen aus Wildf\u00e4ngen ist noch lange nicht in Sicht. So soll zu diesem Thema zun\u00e4chst eine Durchf\u00fchrbarkeitsstudie gemacht werden und erst 5 Jahre nach deren Ver\u00f6ffentlichung (!) \u2013 aber sp\u00e4testens Ende 2017 &#8211; nur mehr Nachkommen von in Gefangenschaft gez\u00fcchteten Tieren verwendet werden, falls (!!!) in der Studie nicht doch l\u00e4ngere Fristen empfohlen werden.<\/p>\n<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Weitreichende \u00dcbergangsfristen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Und damit w\u00e4ren wir bei dem leidigen, ja \u00e4rgerlichen Thema der verh\u00e4ngten Fristen und \u00dcbergangsfristen, die sehr weitreichend angesetzt sind, wodurch viele Bestimmungen tats\u00e4chlich nicht 2013, sondern erst 2017 oder noch sp\u00e4ter wirksam werden. Z.B. m\u00fcssen bei Tierversuchen, die vor 2013 genehmigt worden sind, die neuen Anforderungen an die Genehmigung von Tierversuchen wie etwa die Einstufung nach Schweregraden, die r\u00fcckwirkende Bewertung oder die Schaden-Nutzen-Analyse bis zum Ende 2017 nicht erf\u00fcllt werden!<\/p>\n<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00d6sterreich kann seine Verbote beibehalten<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gn\u00e4digerweise d\u00fcrfen schon bestehende strengere nationale Regelungen beibehalten werden. Das bedeutet f\u00fcr \u00d6sterreich, dass das ausnahmslose (!) Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen (Schimpansen, Gorillas, Orang-Utans, Bonobos und Gibbons) aufrecht bleibt. Ebenso das Verbot des LD-50-Tests, jenes \u00e4u\u00dferst grausamen Giftigkeitstests, bei dem diejenige Dosis ermittelt wird, bei der die H\u00e4lfte der Versuchstiere einen elendiglichen Vergiftungstod zu erleiden hat. Auch die ministerielle Zusicherung, dass Studierende keine Tierversuche durchf\u00fchren m\u00fcssen, wenn sie diese aus Gewissensgr\u00fcnden ablehnen, bleibt davon unber\u00fchrt.<br \/>Auf die M\u00f6glichkeit, strengere nationale Bestimmungen aufzunehmen, die zeitlich nach der Umsetzung der RL, also nach 2013, erfolgen, wird nicht explizit eingegangen.<\/p>\n<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00d6sterreich muss nachziehen und weitere Bestimmungen umsetzen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Umgekehrt gibt es einige Bestimmungen in der RL, die von \u00d6sterreich noch umgesetzt werden m\u00fcssen: die Ver\u00f6ffentlichung von Projektzusammenfassungen genehmigter Tierversuche und die von Mindestanforderungen betreffend der Aus- und Fortbildung des Personals; die Einrichtung von Tierschutzgremien und eines nationalen Ausschusses f\u00fcr den Schutz von f\u00fcr wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Festlegung einer Obergrenze f\u00fcr Schmerzen, Leiden und \u00c4ngste, die im Experiment selbst nicht \u00fcberschritten werden darf.<br \/>Keine Genehmigung f\u00fcr Tierversuche, wo es zu l\u00e4nger andauernden und nicht zu lindernden starken Schmerzen, schweren Leiden oder \u00c4ngsten kommt.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Als die drei wesentlichsten Bestimmungen erachten wir jedoch:<\/strong><\/p>\n<p>a) die Einteilung aller Tierversuche nach Schweregraden,<br \/>b) die G\u00fcterabw\u00e4gung bzw. Schaden-Nutzen-Analyse aller Tierversuche und<br \/>c) die r\u00fcckblickende Bewertung von (leider nur bestimmten) Tierversuchen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Ad a)<\/strong> F\u00fcr den Genehmigungsantrag sind alle Tierversuche nach Schweregraden auf der Grundlage des voraussichtlichen Ausma\u00dfes der Schmerzen, Leiden, \u00c4ngste und dauerhaften Sch\u00e4den, die den Tieren zugef\u00fcgt werden, einzustufen. Es gibt vier Stufen &#8211; \u201ekeine Wiederherstellung der Lebensfunktion\u201c, \u201egering\u201c, \u201emittel\u201c oder \u201eschwer\u201c &#8211; , die im Anhang VIII genauer erl\u00e4utert sind; ebenso Kriterien, welche die jeweilige Zuordnung erleichtern sollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Ad b)<\/strong> Innerhalb des Genehmigungsverfahrens von Tierversuchen ist bei der Projektbewertung eine G\u00fcterabw\u00e4gung bzw. Schaden-Nutzen-Analyse vorzunehmen. Dabei ist die voraussichtliche Sch\u00e4digung des Tieres gegen den erwarteten Nutzen des Projekts abzuw\u00e4gen; auch ethische Erw\u00e4gungen sind dabei zu ber\u00fccksichtigen.<br \/>Insbesondere gegen diese Bestimmung wird schon von Wissenschaftern, die dem Tierexperiment verhaftet sind, mit der sog. <a href=\"images\/stories\/tierversuche\/tv_pdfs\/basel-dek.pdf\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Basler Deklaration<\/a> mobil gemacht. Sie sehen die Grundlagenforschung, die ja an keinen voraussichtlichen Nutzen gekn\u00fcpft ist, gef\u00e4hrdet. Dabei tun sie so, als w\u00e4re die gesamte Grundlageforschung in Gefahr und verschweigen, dass es sich nur um einen Teil der Grundlagenforschung, n\u00e4mlich um die der tierexperimentellen, handelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Tats\u00e4chlich sind nun aufgrund der durchzuf\u00fchrenden G\u00fcterabw\u00e4gung Tierversuche in der Grundlagenforschung als weniger akzeptabel einzustufen als Versuche mit direktem praktischen Nutzen. In diesem Sinne wurden in der Schweiz (wo es die gesetzlichen Voraussetzungen hierf\u00fcr schon l\u00e4nger gibt) Hirnexperimente an Affen verboten, weil der zu erwartende Nutzen die Leiden, Schmerzen und \u00c4ngste der Tiere nicht rechtfertigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Ad c)<\/strong> Die r\u00fcckblickende Bewertung von Tierversuchen gilt nicht f\u00fcr alle durchgef\u00fchrten Tierversuche. Erst beim Genehmigungsverfahren legt die Beh\u00f6rde fest, ob und wann eine r\u00fcckblickende Bewertung des Tierversuches zu erfolgen hat. Bei Tierversuchen mit Affen und solchen, die als \u201eschwer\u201c eingestuft werden, muss eine r\u00fcckblickende Bewertung durchgef\u00fchrt werden. Dabei wird nach Abschluss des Tierversuches u.a. die tats\u00e4chliche Belastung der Tiere und inwieweit das Versuchsziel auch erreicht wurde gepr\u00fcft.<\/p>\n<p><strong>______________________________<br \/>(1)<\/strong> Richtlinie 2010\/63\/EU des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der f\u00fcr wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 33)<br \/><strong>(2)<\/strong> Warum die RL ausdr\u00fccklich nicht f\u00fcr veterin\u00e4rmedizinische klinische Pr\u00fcfungen gilt, die f\u00fcr die Zulassung eines Tierarzneimittels verlangt werden, ist nicht nachvollziehbar und wird auch in keinster Weise begr\u00fcndet.<br \/><strong>(3)<\/strong> Mahatma Gandhi im Vorwort von \u201eSermon on the Sea\u201d: \u201eVivisection in my opinion is the blackest of all the blackest crimes that man is at present committing against God and his fair creation.\u201c<br \/><strong>(4)<\/strong> Um die Anzahl der Versuchstiere zu reduzieren, wird vorgeschlagen, mehrere Versuche an demselben Tier durchzuf\u00fchren (L 276, S. 35 (25), ohne das wissenschaftliche Ziel zu beeintr\u00e4chtigten und ohne das Wohlergehen der Tiere zu verschlechtern. Ein R\u00e4tsel, wie dieser Spagat in der Praxis funktionieren soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Siehe auch unter <a href=\"index.php\/tierversuche\/meldungen\/973-ergebnis-der-online-konsultation-zu-tierversuchen\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Ergebnis der Online-Konsultation zu Tierversuchen<\/a> (19.02.2007)<br \/>Siehe auch unter <a href=\"index.php\/tierversuche\/meldungen\/1437-neue-eu-tierversuchsrichtlinie\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Neue EU-Tierversuchsrichtlinie<\/a> (06.11.2008)<br \/>Siehe auch unter <a href=\"index.php\/tierversuche\/meldungen\/1518-erarbeitung-der-tierversuchsrichtlinie-appell-an-die-eu-parlamentarierinnen\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00dcberarbeitung der Tierversuchsrichtlinie: Appell an die EU-ParlamentarierInnen<\/a> (10.06.2010)<\/p>\n<p>Aufrufe: 172<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwei Jahre lang haben sich Rat und Parlament mit dem Textvorschlag der Kommission zu einer neuen Tierversuchsrichtlinie befasst und sich schlie\u00dflich endg\u00fcltig auf eine \u2013 leider mittlerweile sehr verw\u00e4sserten &#8211; Version geeinigt. 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