{"id":1237,"date":"2007-05-31T10:24:00","date_gmt":"2007-05-31T08:24:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2007\/05\/31\/was-tun-wenn-mein-haustier-stirbt\/"},"modified":"2007-05-31T10:24:00","modified_gmt":"2007-05-31T08:24:00","slug":"was-tun-wenn-mein-haustier-stirbt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2007\/05\/31\/was-tun-wenn-mein-haustier-stirbt\/","title":{"rendered":"Was tun, wenn mein Haustier stirbt?"},"content":{"rendered":"<p align=\"center\"><strong>Abschied nehmen &ndash; Vorsorge treffen<br \/>Was tun, wenn mein Haustier stirbt? &ndash; Was tun, wenn ich Haustiere hinterlasse?<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Was tun, wenn mein Haustier stirbt?<\/strong><\/p>\n<p>Nicht gerne stellen wir uns der Tatsache, dass einmal der Zeitpunkt kommen wird, an dem uns unser geliebtes Haustier f&uuml;r immer verlassen wird. Der Tod kann pl&ouml;tzlich und unerwartet eintreffen, oder wir m&uuml;ssen sogar die furchtbare Entscheidung treffen, es von seinem Leiden zu erl&ouml;sen. Da wir uns hier immer in einem traumatischen Zustand befinden, sollten wir auf diesen Augenblick des Abschiednehmens vorbereitet sein, um keine Entscheidungen zu treffen, die wir vielleicht sp&auml;ter bereuen.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Sterbebegleitung<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie Ihr Tier einschl&auml;fern lassen m&uuml;ssen, begleiten Sie es auf diesen letzten Weg. Lassen Sie das Tier in dieser Situation bitte nicht alleine. Bleiben Sie stark und spenden Sie dem Tier mit ihren Worten, Gedanken und Ber&uuml;hrungen Trost und Ruhe und nehmen Sie ihm jegliche Angst. So k&ouml;nnen Sie Ihre Zuneigung zum letzten Mal unter Beweis stellen.<br \/>Die Verabreichung von Bachbl&uuml;ten, n&auml;mlich Rescue (Nr. 39, in der Apotheke machen lassen: 2 Tropfen auf 10 ml Wasser (kein Alkohol bzw. Essig)) kombiniert mit Walnut (Nr. 33, 1 Tropfen auf 10 ml Wasser), erleichtert dem Tier den &Uuml;bergang. Der Schmerz wird bes&auml;nftigt, die Angst gemildert, aus einem Todeskampf wir ein eher sanftes Hin&uuml;bergleiten, und Ihr Tier kann ruhig und in Harmonie einschlafen.<br \/>&Uuml;berlegen Sie auch, ob es f&uuml;r das Tier besser w&auml;re, es in der Arztpraxis oder zu Hause in seiner gewohnten Umgebung einschl&auml;fern zu lassen. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt &uuml;ber die T&ouml;tung aufkl&auml;ren: Denn zuerst bekommt das Tier ein starkes Narkosemittel und im bewusstlosen Zustand erst die Todesspritze! Bleiben Sie zumindest solange beim Tier, bis es tot ist &#8211; bis das Herz nicht mehr schl&auml;gt.<\/p>\n<p><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Die Verbringung der sterblichen &Uuml;berreste<\/strong><\/p>\n<p><strong>A) TIERK&Ouml;RPERVERWERTUNG BZW. -BESEITIGUNG<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie Ihr totes Tier in der Tierartzpraxis zur&uuml;cklassen, wird dieses der Tierk&ouml;rperverwertung zugef&uuml;hrt. Die Tierk&ouml;rperverwertung holt das tote Tier direkt vom Tierarzt ab bzw. dieser bringt es zu einem Gemeindecontainer.<br \/>In allen Bundesl&auml;ndern ist prinzipiell die &Uuml;bergabe eines toten Tieres an die Tierk&ouml;rperverwertung vorgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage bilden die Verordnungen der Landeshauptleute &uuml;ber die Beseitigung von tierischen Abf&auml;llen &#8211; die Tierk&ouml;rperverwertungsverordnungen (TKV-VO). <br \/>Wenn Ihr Tier zu Hause stirbt, kann es von Ihnen ebenfalls &#8211; falls vorhanden &#8211; zu einem Gemeindecontainer gebracht werden, oder aber die Tierk&ouml;rperwertung holt das tote Tier direkt von Ihnen ab (z.B. in Wien), bzw. Sie m&uuml;ssen das Tier selbst an die Tierk&ouml;perverwertung abliefern (z.B. in Vorarlberg).<\/p>\n<p><strong>Tierk&ouml;rperverwertungsanlagen:<\/strong><\/p>\n<p>Steiermark: Steirische Tierk&ouml;rperverwertungsgesmbH und CO.KG Landscha 8, 8461 Ehrenhausen, Tel. Nr. 03453\/2510<\/p>\n<p>Burgenland: Burgenl&auml;ndische Tierk&ouml;rperverwertungsgesellschaft m.b.H. &#038; Co. KG, Industriegebiet 1, 7321 Unterfrauenhaid, Tel.Nr. 02619\/7246-0<\/p>\n<p>Nieder&ouml;sterreich: Als Tierk&ouml;rperbeseitigungsanlage f&uuml;r N&Ouml; ist die Fa. SARIA Bioindustries GmbH, Bildereiche 3, 3430 Tulln, zugelasssen. Tel.Nr. 02274\/64271-0<\/p>\n<p>Ober&ouml;sterreich: Tierk&ouml;rperverwertungs-Gesellschaft m.b.H., 4844 Regau 63, Tel.Nr. 07672\/29454-0<\/p>\n<p>K&auml;rnten:Tierk&ouml;rperentsorgungsGesmbH, Bolzmannstr. 3, 9020 Klagenfurt, Tel.Nr. 0463\/33275<\/p>\n<p><strong>Die Tierk&ouml;rperbeseitigungseinrichtungen in den anderen Bundesl&auml;ndern sind nur Sammelstellen:<\/strong><\/p>\n<p>Wien: Alle anfallenden tierischen &#8220;Abf&auml;lle&#8221; sind von der Tierk&ouml;rperbeseitigung Wien GmbH., Simmeringer L&auml;nde 208 (Alberner Hafen Zufahrtsstra&szlig;e), 1110 Wien, einzusammeln und an die Burgenl&auml;ndische Tierk&ouml;rperverwertung abzuliefern. Tel.Nr. 01\/7676176 <\/p>\n<p>Vorarlberg: Vorarlberger WiederverwertungsgesmbH in 6842 Koblach, N&auml;gele 3, ist eine Sammelstelle, von der aus die &#8220;Abf&auml;lle&#8221; zur Tierk&ouml;rperbeseitigungsanlage nach Tulln in N&Ouml; transportiert werden.<\/p>\n<p>Salzburg: Salzburger Tierk&ouml;rperverwertung Ges.m.b.H., Tel.Nr. 06462\/3043. In der Gemeinde Pfarrwerfen wird die Sammelstelle f&uuml;r ganz Salzburg betrieben. Von dort werden die gesammelten &#8220;Abf&auml;lle&#8221; und Kadaver zur Verarbeitung in die steirm&auml;rkische bzw. burgenl&auml;ndische Tierk&ouml;rperverwertungsanstalt gebracht.<\/p>\n<p>Tirol: Die Entsorgung erfolgt durch die Tiroler Tierk&ouml;rperentsorgung Gesellschaft M.B.H., 6020 Innsbruck, Bozner Platz 5.<\/p>\n<p>Fragen Sie auch nach den eventuell anfallenden Kosten!<\/p>\n<p><strong>B) BESTATTUNG IM GARTEN \/ IN DER FREIEN NATUR<\/strong><\/p>\n<p>Die &#8220;Entsorgung&#8221; &uuml;ber die Tierk&ouml;rperverwertung, wo die Tiere zerkleinert, bei 380 Grad gekocht und zu Tiermehl verarbeitet werden, das seit dem BSE-Skandal verbrannt wird, kommt f&uuml;r viele Tierfreunde nicht in Frage. Das Naheliegendste und auch das Sch&ouml;nste ist es, sein Tier im Garten oder an einem heimeligen Platz in der Natur, etwa an einem Waldesrand, zu begraben.<br \/>Doch Achtung: Ersteres ist ausnahmsweise nur mit Genehmigung und Letzteres &uuml;berhaupt nicht erlaubt!<\/p>\n<p>In Vorarlberg, K&auml;rnten, Salzburg, Nieder&ouml;sterreich, Tirol, im Burgenland und in der Steiermark ist das Begraben des Haustieres auf dem eigenen Grundst&uuml;ck &#8211; mit einer beh&ouml;rdlichen Genehmigung und mit bestimmten Einschr&auml;nkungen &#8211; erlaubt.<br \/>In Wien und Ober&ouml;sterreich darf das Tier nicht auf dem eigenen Grundst&uuml;ck begraben werden. Es wird von der Abfuhrpflicht lediglich nur dann abgesehen, wenn das tote Tier in einem Tierfriedhof begraben wird.<br \/>Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde oder auf Ihrem Magistrat &uuml;ber die genauen Bestimmungen und eventuellen Kosten!!!<\/p>\n<p><strong>C) BESTATTUNG IN EINEM TIERKREMATORIUM<\/strong><\/p>\n<p>Tierkrematorien, wo Haustiere einge&auml;schert werden und die Besitzer die &Uuml;berreste mit nach Hause nehmen k&ouml;nnen bzw. auch bestatten lassen k&ouml;nnen: <\/p>\n<p>Wien: Wiener Tierkrematorium, 1110 Wien, Simmeringer L&auml;nde 208, Tel.Nr. 01\/7676176; Adresse des B&uuml;ros ist: 1070 Wien, Burggasse 60, Tel.Nr. 01\/5234679 (0 &#8211; 24h), Fax: 01\/5261705, E-Mail: <a href=\"mailto:office@wtk.at\">office@wtk.at<\/a>, Homepage: <a href=\"http:\/\/www.wtk.at\/\">www.wtk.at<\/a><\/p>\n<p>Steiermark: Tierkrematorium Steiermark, (mit Aussenstelle in Klagenfurt &ndash; wo die K&auml;rntner Haustierbesitzer mitbetreut werden) Eduard Reiniger, 8461 Ehrenhausen, Gemeinde Gabersdorf, Landscha 95, Tel.Nr. 0699\/10540911 und 0699\/11624479.<\/p>\n<p>Ober&ouml;sterreich: Krematorium, K&uuml;rnbergstra&szlig;e, 4061 Pasching,Tel.Nr. 07229\/64083. Es ist auch ein Tierfriedhof (siehe unten) f&uuml;r Urnen vorhanden. Die Ein&auml;scherung erfolgt umgehend!<\/p>\n<p><strong>D) BESTATTUNG IN EINEM TIERFRIEDHOF<\/strong><\/p>\n<p>Ober&ouml;sterreich: O&Ouml;. Tierfriedhof in Pasching, N&auml;he Flughafen Linz-H&ouml;rsching; lt. Gesetz nur Ein&auml;scherung erlaubt, die jedoch prompt erfolgt. B&uuml;ro: Georg-Grinninger-Stra&szlig;e 21, 4050 Traun, Tel.Nr. 07229\/64083. <\/p>\n<p>Steiermark: <br \/>a) <a href=\"http:\/\/www.tierbestattung.at\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Franz v. Assisi Tierbestattung GmbH<\/a>, 8341 Paldau 84, Tel.Nr. 03150\/20777 oder 0664\/5568811.<br \/>b) Anton-Egon Schinagl, Bezirk Graz-Umgebung, 8054 Pirka, Packerstr. 250. Tel.Nr. 03136\/53224. Friedhof mit Urnen- und Tierk&ouml;rperbestattung.<\/p>\n<p>Nieder&ouml;sterreich:<br \/>a) Elisa&acute;s Tierbestattung, Weber Manuela, 2700 Wr. Neustadt, Tel. 0676\/842650-501 oder 0676\/843650-511, E-Mail: <a href=\"mailto:m.weber@csw.at\">m.weber@csw.at<\/a>, mit eigenem Tierfriedhof (l&auml;&szlig;t in der Steirmark oder in Wien kremieren).<br \/>b) Tierfriedhof in 2011 Sierndorf (Bezirk Korneuburg). Frau Grabl: 01\/9835783 oder 0664\/3302255. Haupts&auml;chlich f&uuml;r Wien, aber auch andere Bundesl&auml;nder m&ouml;glich.<br \/>c) Verein Gr&uuml;ner Kreis &#8211; Gemeinn&uuml;tzige Aus- und FortbildungsgesmbH, betreibt Friedhof in 2872 M&ouml;nichkirchen, Unterh&ouml;fen 52.<br \/>Tierbestattungen Antares, 2872 M&ouml;nichkirchen 25, Abhol- und Zustelldienst, Ein&auml;scherungen, Urnenwand, Erdbestattungen auf dem Tierfriedhof M&ouml;nichkirchen. Tierurnen, Tiers&auml;rge, Grabzubeh&ouml;r, 24h Bereitschaft. Tel. 0664\/2306284 oder 01\/5355179 (Info B&uuml;ro Wien).<\/p>\n<p>Die Bestattung in einem Krematorium bzw. auf einem Tierfriedhof ist mit etlichen Kosten verbunden. Da diese nach Bundesl&auml;ndern, Tierarten und Leistungen sehr differenzieren, erkunden Sie sich rechtzeitig danach. <\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Was tun, wenn ich im Falle meines Todes Haustiere hinterlasse?<br \/><\/strong>(Autor: Dr. Norbert Schauer)<\/p>\n<p align=\"left\">Auch wir k&ouml;nnen pl&ouml;tzlich und unerwartet sterben und Haustiere hinterlassen. Bitte sorgen Sie auch f&uuml;r diesen Fall vor, und ersparen Sie Ihrem Tier die Abschiebung in ein Tierheim, das hier wochen-, ja vielleicht monate- und jahrelange auf ein neues Zuhause warten muss.<br \/>Suchen Sie schon zu Lebzeiten nach einem guten &Uuml;bernahmeplatz f&uuml;r Ihr Tier. In der Regel wird das Ihr Lebenspartner, Ihre engsten Verwandten und Freunde sein.<\/p>\n<p>Doch auch wir, der Internationale Bund der Tierversuchsgegner (IBT), erkl&auml;ren uns bereit, Ihre Tiere zu &uuml;bernehmen, wenn der Verein in Ihrem Testament bedacht wird.<br \/>Dies k&ouml;nnte f&uuml;r tierliebende Menschen, die sich aus Altersgr&uuml;nden kein Tier mehr zu nehmen trauen, da sie ihm das Los der voraussichtlich baldigen Trennung, das Tierheimlos ersparen wollen, eine interessante M&ouml;glichkeit sein.<\/p>\n<p align=\"center\">\n<p><strong>Zuwendung an den IBT im Todesfall &#8211; Tiere k&ouml;nnen n&auml;mlich nicht erben<\/strong><\/p>\n<p>Tiere sind nach unserem Erbrecht noch immer blosse &#8220;Sachen&#8221;. Tiere haben keine Rechte. Wer aber erbt, muss Rechte haben k&ouml;nnen, also sogenannt erbf&auml;hig sein. Testamente, welche direkt das Tier beg&uuml;nstigen wollen, sind vom Gesetz her nicht gedeckt. Und doch besteht das Bed&uuml;rfnis, f&uuml;r den Unterhalt seines Tieres &uuml;ber den eigenen Tod hinaus zu sorgen. <\/p>\n<p>Will ein Tierfreund nach dem Tod seine tierischen Mitbewohner gut versorgt wissen, dabei gleichzeitig Tierschutzprojekte (Hilfe f&uuml;r Tiere in Not, F&ouml;rderung von Gesetzes&auml;nderungen etwa) unterst&uuml;tzen und vorantreiben, ist das Testament oder die letztwillige Verf&uuml;gung zugunsten des IBT ein guter Weg.<\/p>\n<p>Sie k&ouml;nnen im Testament den IBT verpflichten, f&uuml;r die Tiere liebevoll zu sorgen, sie nicht an ein Tierheim abzugeben, sondern f&uuml;r sie ein passendes neues Zuhause zu suchen. Mit Hilfe einer Notstandsklausel k&ouml;nnen die Tiere direkt an den IBT &uuml;bergeben werden. So ersparen Sie Ihrem Lieblingen eine Wartezeit im Tierheim bis zum Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung!<\/p>\n<p>Das in der Praxis am h&auml;ufigsten vorkommende eigenh&auml;ndige Testament muss vom Erblasser mit eigener Hand (handschriftlich) abgefasst und eigenh&auml;ndig unterschrieben sein. Datum und Ort der Testamentserrichtung nicht vergessen, da eine sp&auml;tere letztwillige Verf&uuml;gung eine fr&uuml;here ung&uuml;ltig macht. Das Testament kann der Erblasser zu seinen Lebzeiten jederzeit widerrufen. Bewahren Sie das Testament sicher auf, damit es im Todesfall rasch gefunden wird und niemand es beseitigen kann. Auch empfehlen wir, eine Abschrift an den IBT zu schicken. <\/p>\n<p><strong>DER IBT ALS ERBE<\/strong><\/p>\n<p>Sie setzen den IBT im Testament als Erben ein. In der Formulierung sind Sie an keine Form gebunden, jedoch muss Ihr Wille klar und deutlich erkennbar sein.<\/p>\n<p>Formulierungsvorschlag: &#8220;Ich, &#8230;&#8230;. (Name, Anschrift, Geburtsdatum des Erblassers) vermache mein gesamtes frei verf&uuml;gbares Verm&ouml;gen (machen Sie eine genaue Auflistung der vorhandenen Verm&ouml;genswerte) dem Internationalen Bund der Tierversuchsgegner (IBT), Vereinssitz Radetzkystrasse 21, 1030 Wien.<\/p>\n<p>Im Gegenzug verpflichtet sich der IBT f&uuml;r meine Haustiere (genaue Auflistung) zeitlebens tiergerecht zu sorgen bzw. ein neues Zuhause zu suchen. Nach meinem ausdr&uuml;cklichen Willen sollen meine Tiere sofort an den IBT &uuml;bergeben werden, um ihnen eine unn&ouml;tige Wartezeit im Tierheim bis zum Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung zu ersparen&#8221;.<br \/>Datum, Ort, Unterschrift<\/p>\n<p>Bei dieser Formulierung werden zuerst die Pflichtteil-Anspr&uuml;che befriedigt, bevor sich zeigt, wieviel der IBT erben wird. Wenn keine Pflichtteilerben existieren, besteht die M&ouml;glichkeit, den IBT als Alleinerben das ganze Verm&ouml;gen zu hinterlassen.<\/p>\n<p><strong>DER IBT ALS MITERBE<\/strong><\/p>\n<p>Sie k&ouml;nnen dem IBT als Miterben einen prozentuellen Anteil Ihres Verm&ouml;gens hinterlassen. In diesem Fall wird der IBT neben anderen gesetzlichen und eingesetzten Erben Mitglied der Erbengemeinschaft.<\/p>\n<p>Formuierungsvorschlag: &#8220;Ich,&#8230;., regle meinen Nachlass wie folgt: Als Erben setze ich zu gleichen Teilen ein: <br \/>1. IBT, Vereinssitz Radetzkystrasse 21, 1030 Wien<br \/>2. &#8230;&#8230;&#8221;<br \/>Ort, Datum, Unterschrift<\/p>\n<p><strong>DER IBT ALS VERM&Auml;CHTNISNEHMER<\/strong><\/p>\n<p>Ein Verm&auml;chtnis (Legat) liegt hingegen vor, wenn aus dem Nachlassverm&ouml;gen jemandem eine bestimmte Summe oder Sache auszurichten ist. Man kann also zum Beispiel ein Legat im Betrag von 10.000 Euro ausrichten und den Nachlass nach Abzug dieses Betrages der gesetzlichen Erbfolge &uuml;berlassen oder wiederum nach Quoten aufteilen, stets unter Respektierung der Pflichtteile. Mit einem Verm&auml;chtnis hinterlassen Sie dem IBT einen festen Betrag, eine Versicherungssumme oder bestimmte Sachwerte wie Immobilien, Kunstwerke oder andere Wertsachen. Der Erblasser setzt dem IBT ein Verm&auml;chtnis aus. <\/p>\n<p>Formulierungsvorschlag:<br \/>&#8220;Ich, &#8230;&#8230;. (Name, Anschrift, Geburtsdatum des Erblassers) bedenke den Internationalen Bund der Tierversuchsgegner (IBT), Vereinssitz Radetzkystrasse 21, 1030 Wien, als Verm&auml;chtnisnehmer mit &#8230;&#8230;. (hilfreich genauere Auflistung der zugewendeten Verm&ouml;genswerte oder der bestimmten Summe an Geld).<\/p>\n<p>Im Gegenzug verpflichtet sich der IBT f&uuml;r meine Haustiere (genaue Auflistung) zeitlebens tiergerecht zu sorgen bzw. ein neues Zuhause zu suchen. Nach meinem ausdr&uuml;cklichen Willen sollen meine Tiere sofort an den IBT &uuml;bergeben werden, um ihnen eine unn&ouml;tige Wartezeit im Tierheim bis zum Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung zu ersparen. &#8220;.<br \/>Datum, Ort, Unterschrift<\/p>\n<p>Aufrufe: 232<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abschied nehmen &ndash; Vorsorge treffenWas tun, wenn mein Haustier stirbt? &ndash; Was tun, wenn ich Haustiere hinterlasse? Was tun, wenn mein Haustier stirbt? 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