{"id":1266,"date":"2020-03-24T15:24:32","date_gmt":"2020-03-24T14:24:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2020\/03\/24\/qtieranweq-fie-ganze-schweiz\/"},"modified":"2020-03-24T15:24:32","modified_gmt":"2020-03-24T14:24:32","slug":"qtieranweq-fie-ganze-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2020\/03\/24\/qtieranweq-fie-ganze-schweiz\/","title":{"rendered":"&#8220;Tieranw\u00e4lte&#8221; f\u00fcr die ganze Schweiz"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"artikel_titel\">&#8211; f&uuml;r einen besseren Schutz der Tiere in der neuen eidgen&ouml;ssischen Straf-prozessordnung<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;Die Schweiz soll eine einheitliche Strafprozessordnung erhalten. Ende Feb-ruar dieses Jahres wurde die Vernehmlassung abgeschlossen. Die Stiftung f&uuml;r das Tier im Recht ist massgebend an der &Auml;nderung des Sachstatus von Tieren betei-ligt und fordert nun die Schaffung eines &#8220;Tieranwalts&#8221;: danach sollen alle Kan-tone &uuml;ber die neue bundesweite Strafprozessordnung verpflichtet werden, das Amt eines &#8220;Rechtsanwalts f&uuml;r Tierschutz in Strafsachen&#8221; einzuf&uuml;hren. Vor zehn Jahren ist der &#8220;Tieranwalt&#8221; im Kanton Z&uuml;rich geschaffen worden und hat sich bes-tens bew&auml;hrt. Die anderen Kantone werden aufgerufen nachzuziehen.<\/p>\n<p><strong>Nachholbedarf beim strafrechtlichen Tierschutzvollzug<br \/><\/strong><br \/>Das eidgen&ouml;ssische Tierschutzgesetz aus dem Jahre 1978 stellt Tierqu&auml;lereien und andere Tierschutzwidrigkeiten unter Strafe. W&auml;hrend ein Teil der Strafver-fahren wegen Tierschutzwidrigkeiten gesetzeskonform und tiersch&uuml;tzerisch en-gagiert abgewickelt werden, hapert es bei einem anderen Teil. Nicht selten werden in der &Ouml;ffentlichkeit Tierschutzmissst&auml;nde bekannt, die von den Beh&ouml;r-den, auch von den Strafuntersuchungsbeh&ouml;rden, gedeckt werden. Den Mel-dungen von privater Seite oder von Tierschutzorganisationen wird nicht geh&ouml;rig nach-gegangen und die verzeigte Person nicht bestraft. <\/p>\n<p><strong>Strukturelle M&auml;ngel in Strafverfahren wegen Tierschutzwidrigkeiten<br \/><\/strong><br \/>Gr&uuml;nde f&uuml;r ein Vollzugsdefizit im Tierschutz sind vielf&auml;ltig. Zu einem Mangel an fi-nanziellen Mitteln und an Personal gesellen sich ungl&uuml;ckliche Verflechtungen, wie sie auch in anderen Vollzugsbereichen festzustellen sind. Auch f&auml;llt der Be-kanntheitsgrad des Tierschutzrechts unterschiedlich aus. Im Kern jedoch sind die Tiere verfahrensrechtlich nur ungen&uuml;gend gesch&uuml;tzt, da sie sich im Straf-verfah-ren we-gen Tierschutzwidrigkeiten nicht selber wehren k&ouml;nnen. Sie sind nicht rechtsf&auml;hig und den (rechtlosen) Sachen gleichgestellt. Stossende Ergeb-nisse k&ouml;nnen insbesondere dann auftreten, wenn sich das Strafverfahren gegen den Tierhalter oder die Tierhalterin selber richtet. Wer eine Strafanzeige ein-reicht, sei es als Zeuge einer Tierschutzwidrigkeit, sei es, gest&uuml;tzt darauf, als Tier-schutzorga-nisation, hat im Strafverfahren grunds&auml;tzlich nichts verloren. Man er-h&auml;lt h&auml;ufig nicht einmal Kenntnis vom Ausgang des angestrengten Verfahrens. <br \/>Ungen&uuml;gende Untersuchungsf&uuml;hrung<\/p>\n<p>Die mangelhafte Rechtsstellung des Tieres schl&auml;gt auch bez&uuml;glich der Untersu-chungsf&uuml;hrung nicht selten negativ zu Buche. Eine Durchsicht zahlreicher Straf-untersuchungen in der Schweiz wegen Tierschutzwidrigkeiten best&auml;tigt den Ein-druck, dass Strafverfahren h&auml;ufig oberfl&auml;chlich und gerade in tiermedizinischer und tierschutzrechtli-cher Hinsicht unsachgem&auml;ss durchgef&uuml;hrt werden. Wich-tige Zeugen werden nicht oder ver-sp&auml;tet einvernommen und Gutachter nicht beigezogen. Verfahren werden zu un-recht eingestellt, eine Verurteilung erfolgt gest&uuml;tzt auf die nicht einschl&auml;gigen Bestimmungen, oder das Strafmass ist im Vergleich zu an-deren Verurteilungen zu large. Der Strafe kommt so keine ab-schreckende Wir-kung zu, weder f&uuml;r die Gesellschaft, noch f&uuml;r den Straft&auml;ter, und Tierschutzwidrigkeiten bleiben nicht selten Kavaliersdelikte.<\/p>\n<p><strong>Der &#8220;Tieranwalt&#8221; &#8211; wozu?<br \/><\/strong><br \/>Diesen M&auml;ngeln tritt der &#8220;Tieranwalt&#8221; entgegen: Als ein vom Staat eingesetzter Rechtsvertreter des Tieres im Straf-verfahren &#8211; das Verwaltungsverfahren soll hier beiseite gelassen werden &#8211; sorgt der Amtsinhaber f&uuml;r die einheitliche Durchset-zung der Tierschutzbestimmungen. Er &#8211; oder die &#8220;Tieranw&auml;ltin&#8221; &#8211; nimmt die Rechte eines Gesch&auml;digten im Strafver-fahren wahr, als ob die Per-son selber etwa als Folge einer schweren K&ouml;rperver-letzung beeintr&auml;chtigt wor-den w&auml;re. Die Amtstr&auml;gerschaft kann so nicht bloss auf eine Einvernahme von Zeugen be-harren, Expertinnen und Experten vor-schlagen, Akteneinsicht verlan-gen, Fragen an den Angeschuldigten stellen, an Verhandlungen teilnehmen und Einstel-lungsverf&uuml;gungen und zu milde Urteile anfechten. Sie kann Strafun-tersuchungs-beh&ouml;rden und Gerichte auch beraten, indem sie &auml;hnliche F&auml;lle als Pr&auml;judizien zur Verf&uuml;gung stellt und etwa Erfahrun-gen mit Gutachtern und bei Beweisauf-nahmen austauscht. Der Bekanntheitsgrad der Tierschutzgesetzge-bung bei den Strafuntersuchungs-beh&ouml;rden und Gerichten steigert sich, und krass unterschied-lich ausfallende Urteile k&ouml;nnen einander angeglichen werden. <\/p>\n<p>Auch wird durch ein solches Amt dem strukturellen Misstand entgegen getreten, dass der verurteilte Tierqu&auml;ler ein ge-gen ihn lautendes Strafurteil &#8211; zu Lasten des Tieres &#8211; anfechten kann. Ein ihn frei-sprechendes Urteil kann aber in der Regel bloss von der Strafuntersuchungsbe-h&ouml;rde, nicht aber von der anzeigenden Per-son oder schon gar nicht von einer Tierschutzorganisation an die Rechtsmit-telinstanz weiter gezogen werden. <\/p>\n<p><strong>Zum &#8220;Tieranwalt&#8221; im Kanton Z&uuml;rich<br \/><\/strong><br \/>Seit anfangs April 1992 stehen die Rechtsgrundlagen &uuml;ber den &#8220;Rechtsanwalt f&uuml;r Tierschutz in Strafsachen&#8221; des Kantons Z&uuml;rich in Kraft. Der Amtstr&auml;ger wird auf Vorschlag der Tierschutzorganisationen vom Regierungsrat ernannt und nimmt zugunsten der Tiere &#8220;die Rechte eines Gesch&auml;digten wahr&#8221;. Ihm stehen die auf-gezeigten strafprozessuale Ver-fahrensrechte zu. Zustande kam das kantonal-z&uuml;rcherische Tierschutzgesetz vom 2. Juni 1991 mit &uuml;ber 80 % Ja-Stimmen aus der Bev&ouml;lkerung als Gegenvorschlag zu einer Volks-initiative, welche u.a. das Ver-bandsbeschwerde- und -klagerecht f&uuml;r Tierschutzorga-nisationen forderte. Die Initianten nahmen mit dem Gegenvorschlag vorlieb, weil der &#8220;Tieranwalt&#8221; dem Verbandsklagerecht einer anwaltlich vertretenen Tierschutz-organisation sehr nahe kommt. Mit der neuen Konstruktion aber werden die teils berechtigten An-liegen einer wegen Tier-schutzwidrigkeiten angeschuldigten Person auf Wahrung der Privat-sph&auml;re und Ehren- und Datenschutz besser ge-wahrt. Zum Ausgleich schreibt die kan-tonale Tier-schutzverordnung vor, dass der &#8220;Tieranwalt&#8221; eine Tier-schutzor-ganisation &uuml;ber den Stand und Ausgang des Ver-fahrens informieren kann, wenn das Strafverfahren auf ihre Anzeige zur&uuml;ckgeht (&sect; 15). <\/p>\n<p>Die Erfahrungen des &#8220;Tieranwaltes&#8221;, derzeit Dr. Markus Raess in Z&uuml;rich und seines damaligen Vorg&auml;ngers, Dr. Bruno Trinkler, des vormals Ersten Staats-anwalts des Kan-tons, sind positiv: Das Amt geniesst mittlerweile eine hohe Ak-zep-tanz und hat wesentlich zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Kanton Z&uuml;rich und zum h&ouml;heren Bekannt-heitsgrad der Tierschutzgesetzgebung beige-tragen. <\/p>\n<p><strong>&hellip; und nun f&uuml;r die ganze Schweiz<br \/><\/strong><br \/>Die Forderung, den &#8220;Tieranwalt&#8221; gesamtschweizerisch einzuf&uuml;hren ist nicht ganz neu. Sie findet sich u.a. in zahlreichen Vernehmlassungen zur aktuellen Totalrevi-sion des Tierschutzgeset-zes und in zwei h&auml;ngigen Volksinitiativen aus ver-schie-denen Tierschutzkreisen wieder. Auch der Bundesrat hat sich bei ver-schiedenen Ge-legenheiten dem Anliegen aufgeschlossen gezeigt, nachdem die st&auml;nder&auml;t-liche Gesch&auml;ftspr&uuml;fungskommission &uuml;ber den Tier-schutzvollzug ein solches Amt ebenfalls gew&uuml;nscht hat. Bedauerlicherweise hat der &#8220;Tieranwalt&#8221; im Entwurf zu einem neuen Tierschutz-gesetz noch keinen Ein-gang gefunden, was angesichts der Komplexit&auml;t und der Emotionalit&auml;t der De-batte allerdings nicht weiter er-staunt. <\/p>\n<p>Doch l&auml;sst sich das Anliegen einfacher und wirksamer &uuml;ber die Strafprozessord-nung einf&uuml;hren. Der Bekanntheitsgrad des neuen Amtes bei Strafuntersu-chungsbeh&ouml;rden und -gerichten w&auml;re h&ouml;her, wenn in der Strafprozessordnung aufgef&uuml;hrt und nicht etwa im Tierschutzge-setz. In systematischer Hinsicht k&ouml;nnte der &#8220;Tieranwalt&#8221; an den Gesch&auml;digten bzw. den Privatstraf-kl&auml;ger angelehnt werden, und die Amtstr&auml;gerschaft w&auml;re zu erm&auml;chtigen, an Verfahrenshand-lungen w&auml;hrend des Vorverfahrens und an Gerichtsverhandlungen im Zusam-menhang mit Ver-st&ouml;ssen gegen die Tierschutzge-setzgebung mitzuwirken. Im Weiteren w&auml;ren dem Amtstr&auml;ger oder der Amtstr&auml;gerin die strafpozessualen M&ouml;glichkeiten einzur&auml;u-men, wie sie sich im kantonal-z&uuml;rcherischen Strafver-fahren bereits bew&auml;hrt ha-ben. <\/p>\n<p><strong>Zum Schluss<\/strong><\/p>\n<p>Als einziges Land auf der Welt sch&uuml;tzt die Schweiz die &#8220;W&uuml;rde der Kreatur&#8221; auf Verfas-sungsebene. Sie bekennt sich damit zu einem neuartigen und tieferen Ver-st&auml;ndnis der Mensch-Tier-Beziehung. Dies soll sich auch in modernen Struk-turen zur Durchsetzung des Tierschutzstrafrechts widerspiegeln. So sollen die In-te-ressen der Tiere an einem besseren strafrechtlichen Schutz vor Tierqu&auml;lerei nun gesamtschwei-zerisch durch eine kantonale Institution gesch&uuml;tzt werden, wel-che sich seit zehn Jahren in einem Kanton bestens bew&auml;hrt hat. Die eidge-n&ouml;ssische Strafprozessordnung eignet sich hierf&uuml;r hervorragend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Aufrufe: 190<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8211; f&uuml;r einen besseren Schutz der Tiere in der neuen eidgen&ouml;ssischen Straf-prozessordnung &nbsp;Die Schweiz soll eine einheitliche Strafprozessordnung erhalten. Ende Feb-ruar dieses Jahres wurde die Vernehmlassung abgeschlossen. Die Stiftung f&uuml;r das Tier im Recht ist massgebend an der &Auml;nderung des Sachstatus von <\/p>\n<p><a class=\"read-more\" href=\"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2020\/03\/24\/qtieranweq-fie-ganze-schweiz\/\">weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[31,57,15],"tags":[],"modified_by":null,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1266"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1266"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1266\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1266"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1266"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1266"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}