{"id":1277,"date":"2020-03-24T15:45:51","date_gmt":"2020-03-24T14:45:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2020\/03\/24\/gewleistungsrecht-beim-kauf-eines-tieres-rechtsprechung-unterscheidet-begriffe-qviehq-und-qtierq\/"},"modified":"2020-03-24T15:45:51","modified_gmt":"2020-03-24T14:45:51","slug":"gewleistungsrecht-beim-kauf-eines-tieres-rechtsprechung-unterscheidet-begriffe-qviehq-und-qtierq","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2020\/03\/24\/gewleistungsrecht-beim-kauf-eines-tieres-rechtsprechung-unterscheidet-begriffe-qviehq-und-qtierq\/","title":{"rendered":"Gew\u00e4hrleistungsrecht beim Kauf eines Tieres Rechtsprechung unterscheidet Begriffe &#8220;Vieh&#8221; und &#8220;Tier&#8221;-"},"content":{"rendered":"<p>Mit 1.1.2002 trat das neue Gew&auml;hrleistungsrecht in Kraft(1) und bringt auch beim Kauf eines Tieres Neuerungen. Tiere sind zwar ausdr&uuml;cklich keine Sachen mehr, doch gelten f&uuml;r sie die Vorschriften &uuml;ber Sachen, soweit keine abweichenden Regelungen bestehen.(2)<\/p>\n<p><strong>Gew&auml;hrleistung : unverschuldetes Einstehenm&uuml;ssen f&uuml;r ein verkauftes, mangelhaftes Tier<\/strong><\/p>\n<p>Ein Verk&auml;ufer hat nach den Gew&auml;hrleistungsregeln verschuldensunabh&auml;ngig daf&uuml;r einzustehen, wenn das Tier zum Zeitpunkt der &Uuml;bergabe einen Mangel aufweist. Der K&auml;ufer hat seinen Gew&auml;hrleistungsanspruch innerhalb gewisser Fristen gerichtlich geltend zu machen. <\/p>\n<p><strong>Unterschied, ob K&auml;ufer Landwirt oder Verbraucher<\/strong><\/p>\n<p>Klar zu unterscheiden sind seit jeher die Regelungen f&uuml;r &#8220;Viehm&auml;ngel&#8221;, also f&uuml;r landwirtschaftliche Nutztiere(3), f&uuml;r die eine nur sechsw&ouml;chige Gew&auml;hrleistungsfrist im Zusammenhang mit der Tierm&auml;ngelverordnung(4) gilt, von den sonstigen &#8220;Tierm&auml;ngeln&#8221;. Gem &sect; 9 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sind die gew&auml;hrleistungsrechtlichen Bestimmungen &uuml;ber Viehm&auml;ngel, und somit auch die besonderen Fristen, nicht anwendbar, wenn der Erwerber ein Verbraucher ist. Bei Tierm&auml;ngeln &#8211; also jene M&auml;ngel, die einem nicht landwirtschaftlich genutzten Tier anhaften &#8211; gilt nunmehr eine zweij&auml;hrige Gew&auml;hrleistungsfrist, wobei w&auml;hrend der ersten sechs Monate nach der Ver&auml;u&szlig;erung eine Beweislastumkehr zugunsten des K&auml;ufers eintritt (&sect; 924 ABGB). Es gen&uuml;gt jetzt f&uuml;r den Konsumenten, innerhalb der ersten sechs Monate auf den Tiermangel hinzuweisen, weil die Beweislastumkehr und die verl&auml;ngerte Vermutungsfrist bewirkt, dass der Verk&auml;ufer beweisen muss, dass der behauptete Mangel &#8211; etwa auf Grund medizinisch eindeutig k&uuml;rzerer Inkubationsfristen &#8211; zum Zeitpunkt des Verkaufes noch gar nicht vorgelegen hat.<\/p>\n<p><strong>Landwirtschaftlich genutztes Tier<br \/><\/strong><br \/>Vermutung der Mangelhaftigkeit nach der Tierm&auml;ngelverordnung; gerichtlich geltend zu machen innerhalb der Vermutungsfrist + 6 Wochen; keine Vermutung bei anderen M&auml;ngeln, die nicht in der Tierm&auml;ngel VO; dann gerichtlich geltend zu machen innerhalb 6 Wochen <\/p>\n<p><strong>Verbrauchergesch&auml;ft <br \/><\/strong><br \/>Vermutung der Mangelhaftigkeit (6 Monate) gem &sect; 924 ABGB; gerichtlich geltend zu machen innerhalb von 2 Jahren<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"small\">1 Gew&auml;hrleistungsrechts&auml;nderungsgesetz- GewR&Auml;G, BGBl I 2001\/48<br \/>2 &sect; 285a ABGB<br \/>3 So die Rechtsprechung : OGH 13.12.1978, 6 Ob 748\/78<br \/>4 z&auml;hlt abschlie&szlig;end bestimmte Krankheiten und Verhaltensst&ouml;rungen bei gewissen&nbsp;&nbsp; Tieren mit relativ kurzen Vermutungsfristen (von 5 bis 150 Tagen) auf ; so wird&nbsp;&nbsp; zB vermutet, dass ein Pferd bereits bei der &Uuml;bergabe mangelhaft war, wenn&nbsp;&nbsp; innerhalb von 14 Tagen ab &Uuml;bergabe D&auml;mpfigkeit auftritt. Liegen M&auml;ngel vor, f&uuml;r&nbsp;&nbsp; die in der Tierm&auml;ngel VO Vermutungsfristen bestehen, so beginnt die <br \/>&nbsp; 6-Wochen-Frist erst nach dem Ablauf der Vermutungsfrist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Aufrufe: 233<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit 1.1.2002 trat das neue Gew&auml;hrleistungsrecht in Kraft(1) und bringt auch beim Kauf eines Tieres Neuerungen. 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