{"id":750,"date":"2017-01-13T16:59:00","date_gmt":"2017-01-13T15:59:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2017\/01\/13\/walfang-fuer-qwissenschaftlicheq-zwecke-auf-dem-pruefstand\/"},"modified":"2017-01-13T16:59:00","modified_gmt":"2017-01-13T15:59:00","slug":"walfang-fuer-qwissenschaftlicheq-zwecke-auf-dem-pruefstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2017\/01\/13\/walfang-fuer-qwissenschaftlicheq-zwecke-auf-dem-pruefstand\/","title":{"rendered":"Walfang f\u00fcr &#8220;wissenschaftliche&#8221; Zwecke auf dem Pr\u00fcfstand"},"content":{"rendered":"<p>Auf der 66. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) beschloss die Mehrheit der Mitgliedsstaaten auf Antrag Australiens und Neuseelands, ein neues Verfahren zur Pr\u00fcfung wissenschaftlicher Walfangprogramme einzusetzen. Die Walfangkommission erhofft sich dadurch ein transparentes, unabh\u00e4ngiges Verfahren, an dem Japan nur als Beobachter teilnehmen, jedoch umfassenden Zugang zu den Forschungsdaten des Walfangprogramms gew\u00e4hrleisten soll. Die internationale Meeresschutzorganisation OceanCare begr\u00fc\u00dft den Beschluss.<\/p>\n<p>Artikel VIII der Konvention zur Regulierung des Walfangs erm\u00f6glicht es Staaten, Sondergenehmigungen f\u00fcr den Fang von Walen f\u00fcr wissenschaftliche Zwecke auszustellen. Seit Inkrafttreten des kommerziellen Walfangverbotes 1986 macht Japan von diesem Schlupfloch Gebrauch. Am 31.M\u00e4rz 2014 hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) Japans Walfangprogramm in der Antarktis wegen fehlender Wissenschaftlichkeit verurteilt. Es bestand die Hoffnung, Japan nutze diese Gelegenheit, den Walfang ohne Gesichtsverlust zu beenden. Aber ganz im Gegenteil lie\u00df die japanische Regierung ein neues Walfangprogramm f\u00fcr \u201cwissenschaftliche\u201d Zwecke erstellen. Unter Missachtung entsprechender Bestimmungen wartete Japan nicht einmal die Bewertung durch den Wissenschaftsausschuss der IWC ab, sondern begann umgehend mit dem Walfangprogramm.<\/p>\n<p>\u00abDie Bestimmung, Genehmigungen f\u00fcr den Walfang zu wissenschaftlichen Zwecken zu erteilen, stammt aus den 1940er Jahren und hat l\u00e4ngst keine Berechtigung mehr. Deren Abschaffung w\u00e4re die einzig konsequente und richtige L\u00f6sung\u00bb, sagt Nicolas Entrup, Sprecher von OceanCare an der Konferenz in Slowenien. Er sieht den Beschluss aber dennoch positiv: \u00abNote \u201eungen\u00fcgend\u201c ist das einzige Pr\u00fcfergebnis, das ich mir vorstellen kann. Unklar ist jedoch, inwieweit es tats\u00e4chlich gelingt, das Verfahren unabh\u00e4ngig zu f\u00fchren und ob danach auch tats\u00e4chlich Konsequenzen eingefordert werden k\u00f6nnen\u00bb.<\/p>\n<p>Mit der Resolution, die mit 34 zu 17 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen wurde, wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die wissenschaftliche Walfangprogramme in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsausschuss evaluieren soll. Der Antragsteller eines wissenschaftlichen Walfangprogramms, in diesem Fall Japan, darf an der Arbeitsgruppe nur als Beobachter teilnehmen. Die finale Bewertung erfolgt seitens der Walfangkommission nach Vorlage des Berichtes der Arbeitsgruppe.<br \/>OceanCare ist mit Nicolas Entrup und Fabienne McLellan an der IWC-Tagung in Slowenien vertreten; beide berichten regelm\u00e4\u00dfig in einem Online-Blog \u00fcber ihre Erfahrungen: <a href=\"http:\/\/oceancare.org\/de\/aktuell\/blog\/\">http:\/\/oceancare.org\/de\/aktuell\/blog\/<\/a><\/p>\n<p>Aufrufe: 111<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf der 66. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) beschloss die Mehrheit der Mitgliedsstaaten auf Antrag Australiens und Neuseelands, ein neues Verfahren zur Pr\u00fcfung wissenschaftlicher Walfangprogramme einzusetzen. 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