{"id":767,"date":"2013-09-16T13:41:00","date_gmt":"2013-09-16T11:41:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2013\/09\/16\/reach-erfolg-120-kaninchen-vor-chemikaliengifttod-bewahrt\/"},"modified":"2013-09-16T13:41:00","modified_gmt":"2013-09-16T11:41:00","slug":"reach-erfolg-120-kaninchen-vor-chemikaliengifttod-bewahrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2013\/09\/16\/reach-erfolg-120-kaninchen-vor-chemikaliengifttod-bewahrt\/","title":{"rendered":"REACH-Erfolg! 120 Kaninchen vor Chemikaliengifttod bewahrt"},"content":{"rendered":"<p>Ein grausamer 90-Tage Giftigkeitstest an 120 Kaninchen, den ein Chemieunternehmen im Rahmen der EU-Richtlinie REACH vornehmen sollte, muss doch nicht durchgef\u00fchrt werden. Die Firma hatte gegen die Auflage, Kaninchen ein K\u00fchlmittel einatmen zu lassen, Beschwerde eingelegt und nun Recht bekommen. Die Vereinigung <a href=\"http:\/\/www.aerzte-gegen-tierversuche.de\/\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00c4rzte gegen Tierversuche<\/a> und ihr Dachverband, die <a href=\"http:\/\/www.eceae.org\/de\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Europ\u00e4ische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen<\/a> (ECEAE) hatte den Einspruch durch eigene Gutachten und Stellungnahmen unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>Der bundesweite Verein \u00c4rzte gegen Tierversuche freut sich mit seinen europ\u00e4ischen Partnern \u00fcber diesen Erfolg. In ihrer Begr\u00fcndung f\u00fchrte die Beschwerdekammer der Chemikalienbeh\u00f6rde ECHA ausdr\u00fccklich einige juristische und toxikologische Argumente an, die die ECEAE vorgetragen hatte. Das toxikologische Gutachten hatte Dr. Wolfgang Stengel, der bei der \u00c4rztevereinigung f\u00fcr das REACH-Projekt zust\u00e4ndig ist, zusammen mit einem Kollegen aus Gro\u00dfbritannien erstellt.<\/p>\n<p>Die ECEAE hatte der Beschwerdekammer bereits im Jahr 2011 ihre Stellungnahme vorgelegt, die die Unzuverl\u00e4ssigkeit des geforderten Tierversuchs belegt, und war durch Dr. Katy Taylor, wissenschaftliche Mitarbeiterin der ECEAE, bei der Anh\u00f6rung zu diesem Fall vertreten.<\/p>\n<p>Die Firma Honeywell sollte nach dem Willen der ECHA f\u00fcr ein K\u00fchlmittel, das in Klimaanlagen von Autos verwendet wird, einen 90-Tage-Inhalationstest an 120 Kaninchen durchf\u00fchren. Honeywell hatte bereits alle standardm\u00e4\u00dfig geforderten Daten vorgelegt, darunter eine 90-Tage-Studie an Ratten und auch Daten aus Versuchen an schwangeren Kaninchen. Da hierbei einige Kaninchen starben, ordnete die ECHA zur weiteren Untersuchung einen 90-Tage Test an. Gemeinsam mit der Firma DuPont, die das K\u00fchlmittel ebenfalls herstellen m\u00f6chte, hat Honeywell mit Unterst\u00fctzung der ECEAE Beschwerde gegen die von der ECHA geforderten Tierversuche eingelegt.<\/p>\n<p>Die Beschwerdekammer kam zu dem Ergebnis, dass die ECHA die Grundprinzipien von REACH verletzt hat, welche Tierversuche nur als letzte M\u00f6glichkeit zulassen, und die Entscheidung somit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig war. Die vorhandenen Informationen erg\u00e4ben keinen Hinweis auf den von der ECHA zun\u00e4chst vorgebrachten Verdacht, das Mittel k\u00f6nne m\u00f6glicherweise die Fortpflanzung sch\u00e4digen oder Krebs ausl\u00f6sen. Die ECHA habe weiterhin unter anderem vers\u00e4umt, ad\u00e4quat zu pr\u00fcfen, ob die Versuche geeignet sind, relevante Erkenntnisse zu liefern. So gibt es bislang nur sieben 90-Tage-Inhalationsstudien an Kaninchen, die in den letzten 20 Jahren durchgef\u00fchrt worden sind. Zudem gilt dieser Test als besonders grausam. Die Tiere werden in R\u00f6hren fixiert und m\u00fcssen t\u00e4glich mehrere Stunden lang das Gas zwangsweise einatmen. Dies und die fehlenden Erfahrungswerte hielten die ECHA jedoch nicht davon ab, einen 90-Tage-Inhalationstest an Kaninchen zu fordern.<\/p>\n<p>Die Entscheidung der Beschwerdekammer, einen von der ECHA geforderten Tierversuch als nicht zul\u00e4ssig zu beurteilen, ist bislang die erste dieser Art und ist voraussichtlich wegweisend f\u00fcr k\u00fcnftige F\u00e4lle. Die ECHA muss nun eine Neubewertung unter Ber\u00fccksichtigung der Vorgaben der Beschwerdekammer vornehmen.<\/p>\n<p>Die \u00c4rztevereinigung bedauert, dass die f\u00fcr das K\u00fchlmittel zuvor durchgef\u00fchrten Tierversuche nicht verhindert werden konnten, ist aber froh \u00fcber den Erfolg, 120 Kaninchen einen qualvollen Gifttod erspart zu haben. Der Verein wird gemeinsam mit seinem europ\u00e4ischen Dachverband weiterhin darauf hinarbeiten, Tiere vor grausamen und wissenschaftlich unsinnigen Giftigkeitstests zu bewahren.<\/p>\n<p>Die EU-Chemikalien-Verordnung REACH fordert die Nachtestung Tausender Altchemikalien, die schon lange im Umlauf sind. Bis 2018 sollen diese auf ihre Giftigkeit \u00fcberpr\u00fcft werden, gr\u00f6\u00dftenteils in Tierversuchen.<\/p>\n<p>Das Projekt wird unter anderem von &#8220;<a href=\"http:\/\/www.animal2000.de\/wp\/\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">animal 2000 &#8211; Tierversuchsgegner Bayer<\/a>&#8221; unterst\u00fctzt. <\/p>\n<p>Siehe auch unter <a href=\"index.php\/tierversuche\/info\/1029-tierversuche-fhemikalien\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Tierversuche f\u00fcr Chemikalien &#8211; das REACH-Programm<\/a><\/p>\n<p>Aufrufe: 106<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein grausamer 90-Tage Giftigkeitstest an 120 Kaninchen, den ein Chemieunternehmen im Rahmen der EU-Richtlinie REACH vornehmen sollte, muss doch nicht durchgef\u00fchrt werden. Die Firma hatte gegen die Auflage, Kaninchen ein K\u00fchlmittel einatmen zu lassen, Beschwerde eingelegt und nun Recht bekommen. 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