{"id":790,"date":"2010-12-14T09:58:00","date_gmt":"2010-12-14T08:58:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2010\/12\/14\/ethikkommission-fierversuche-ein-phantom\/"},"modified":"2010-12-14T09:58:00","modified_gmt":"2010-12-14T08:58:00","slug":"ethikkommission-fierversuche-ein-phantom","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2010\/12\/14\/ethikkommission-fierversuche-ein-phantom\/","title":{"rendered":"Ethikkommission f\u00fcr Tierversuche &#8211; ein Phantom"},"content":{"rendered":"<p>Anl\u00e4sslich der beh\u00f6rdlich genehmigten, grausamen Lawinenversuche mit Schweinen fordert der \u201eInternationale Bund der Tierversuchsgegner\u201c (IBT) die gesetzliche Verankerung der ethischen Pr\u00fcfung von Tierversuchen.<\/p>\n<p>\u201eDas geltende \u00f6sterreichische Tierversuchsgesetz sieht keine ethische \u00dcberpr\u00fcfung von Tierversuchen vor. Die in den vergangenen Tagen gerne und viel zitierte Ethikkommission f\u00fcr Tierversuche ist ein Phantom: Es gibt sie nicht\u201c, erkl\u00e4rt Gerda Matias, Pr\u00e4sidentin des IBT. Die Bioethikkommission oder die diversen auf den Universit\u00e4ten eingerichteten Ethikkommissionen haben nichts mit den gesetzlichen Auflagen des Tierversuchsgesetzes zu tun.<br \/>Genehmigt wurden die Lawinenversuche mit Schweinen vom Wissenschaftsministerium, nachdem diese von der \u201eKommission f\u00fcr Tierversuchsangelegenheiten\u201c \u00fcberpr\u00fcft wurden.<\/p>\n<p>Im ma\u00dfgeblichen Tierversuchsgesetz kommt das Wort \u201eethisch\u201c nur ein einziges Mal vor, n\u00e4mlich im \u00a7 4 (3), wonach der Experimentator s e l b s t die Notwendigkeit und Angemessenheit des Tierversuches zu pr\u00fcfen und diese gegen die Belastung der Versuchstiere abzuw\u00e4gen hat.<\/p>\n<p>Die Welle der Best\u00fcrzung und Emp\u00f6rung, die die umstrittenen Erfrierungs- und Erstickungsexperimente mit Schweinen europaweit ausgel\u00f6st haben, zeigt deutlich, dass die vom Versuchsleiter getroffene ethische Einsch\u00e4tzung von einer sehr breiten \u00d6ffentlichkeit nicht geteilt wird: Der Zweck heiligt nicht die Mittel.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong>Einrichtung einer Ethikkommission f\u00fcr Tierversuche, die diesem Namen gerecht wird<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die jahrzehntelange Forderung der TierversuchsgegnerInnen aufzugreifen und endlich auch die ethische Bewertung von Tierversuchen gesetzlich zu verankern. Die ethische Abw\u00e4gung ist von einem unabh\u00e4ngigen Gremium, nicht vom Experimentator selbst, vorzunehmen.<\/p>\n<p>Eine gesetzlich geregelte, demokratisch eingerichtete Ethikkommission f\u00fcr Tierversuche, die ihren Namen verdient und ihre Vorgehensweise transparent macht, h\u00e4tte bei der Abw\u00e4gung, inwieweit die Leiden und Schmerzen der Tiere den zu erwartenden Erkenntnisgewinn \u00fcberhaupt rechtfertigen, die mit \u00f6ffentlichen Steuergeldern finanzierten Erfrierungs- und Erstickungsexperimente aller Voraussicht nach nicht genehmigt.<\/p>\n<p>Eine gesetzlich geregelte, demokratisch eingerichtete Ethikkommission w\u00e4re ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung der Tierversuche, die \u2013 entgegen dem gesetzlichen Auftrag \u2013 seit Jahren massiv ansteigen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong>Tierschutz muss in die Verfassung<\/strong><\/p>\n<p>Damit eine derartige Entscheidung \u2013 die Nichtgenehmigung eines Tierversuches aus ethischen Gr\u00fcnden \u2013 selbst im Falle einer gerichtlichen Anfechtung unter Berufung auf die verfassungsrechtlich gesch\u00fctzte Freiheit der Wissenschaft standh\u00e4lt, ist flankierend der Tierschutz in der Verfassung zu verankern.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund hat der IBT vor einiger Zeit eine \u201eParlamentarische B\u00fcrgerinitiative\u201c initiiert, die die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung zum Ziel hat und mittlerweile dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zugewiesen wurde und von diesem hoffentlich bald z\u00fcgig in Verhandlung genommen wird.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong>Fakten zur Erteilung von Tierversuchsgenehmigungen sowie \u00fcber die \u201eKommission f\u00fcr Tierversuchsangelegenheiten\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Laut Tierversuchsgesetz \u00a7 10 ist der Bundesminister f\u00fcr Wissenschaft und Forschung die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde zur Erteilung von Genehmigungen von Tierversuchen, aber nur f\u00fcr jene, die in den Bereich des Hochschulwesens fallen. Diese machen etwa ein Viertel aller bundesweit durchgef\u00fchrten Tierversuche aus, wobei die vom Wissenschaftsministerium ins Leben gerufene \u201eKommission f\u00fcr Tierversuchsangelegenheiten\u201c die Antr\u00e4ge auf Bewilligung eines Tierversuches zu pr\u00fcfen hat, bevor er vom Ministerium genehmigt wird. Die Kommission setzt sich aus zw\u00f6lf Mitgliedern zusammen \u2013 aus zwei Vertretern des Wissenschaftsministeriums, sechs Vertretern der Universit\u00e4ten und vier Vertretern des Tierschutzes.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Genehmigung von Tierversuchen in allen anderen F\u00e4llen, etwa in Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, des Gesundheitswesens, Veterin\u00e4rwesens, Ern\u00e4hrungswesens und Umweltschutzes sind die jeweiligen Landeshauptleute zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong>Rechnungshof beanstandet Arbeit der \u201eKommission f\u00fcr Tierversuchsangelegenheiten\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Die Verfahrensg\u00e4nge der \u201eKommission f\u00fcr Tierversuchsangelegenheiten\u201c sind v\u00f6llig undurchsichtig, was selbst der Rechnungshof in einem Bericht an den Nationalrat beanstandet hat. So wird etwa nicht dokumentiert, weshalb ein Tierversuch genehmigt wurde, was die Beh\u00f6rdenentscheidung erst nachvollziehbar machen w\u00fcrde. Laut Rechnungshof entsprechen die Gutachten, die als Grundlage f\u00fcr die Genehmigung von Tierversuchen dienen sollen, nicht den an Fachgutachten zu stellenden Anforderungen. Weiters reklamiert der Rechnungshof das Fehlen schriftlich festgelegter Arbeitsauftr\u00e4ge und entsprechender Arbeitsgrunds\u00e4tze. Zudem gibt es keine Unvereinbarkeitsbestimmungen, was bedeutet, dass Mitglieder der Kommission ihre eigenen oder die von Kollegen eingereichten Antr\u00e4ge begutachten und viele andere Missst\u00e4nde mehr.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong>Auch ein Fall f\u00fcr die Volksanwaltschaft<\/strong><\/p>\n<p>Zuletzt wurde seitens der Tiersch\u00fctzerInnen die Volksanwaltschaft eingeschaltet, da das Wissenschaftsministerium ein von der Tierschutzseite nominiertes, qualifiziertes Mitglied nach \u00fcber einem halben Jahr noch nicht best\u00e4tigt hat und auch nicht zu den Sitzungen eingeladen hat, wodurch die in der \u201eKommission f\u00fcr Tierversuchsangelegenheiten\u201c anstehenden Agenden nicht in der erforderlichen Sorgfalt erf\u00fcllt werden konnten. Die zwischenzeitlich erfolgten Sitzungen und Beschl\u00fcsse sind somit ohne vollz\u00e4hlige Vertretung seitens des Tierschutzes \u00fcber die B\u00fchne gegangen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong>Kommission gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Tierversuchsgesetz<\/strong><\/p>\n<p>\u00c4hnlich willk\u00fcrlich geht es in der ebenfalls im Wissenschaftsministerium angesiedelten Kommission gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Tierversuchsgesetz zu, die trotz ihrem fast zwanzigj\u00e4hrigen Bestehen noch immer keine Gesch\u00e4ftsordnung hat. Die Sitzungen werden nach beh\u00f6rdlichem Gutd\u00fcnken einberufen, was eine kontinuierliche und effiziente Arbeit verunm\u00f6glicht. Anfragen von Kommissionsmitgliedern werden beharrlich ignoriert.<\/p>\n<p>Diese Kommission setzt sich aus insgesamt achtzehn Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen zusammen; f\u00fcnf Mitglieder vertreten den Tierschutz. Zu ihren Aufgaben geh\u00f6rt die Ausarbeitung von n\u00e4heren Bestimmungen z.B. betreffend der Haltung und Unterbringung der Versuchstiere oder der Obsoleterkl\u00e4rung von Methoden.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong>R\u00fcckfragehinweis:<br \/><\/strong>Mag. Romana Rathmanner<br \/>Mitglied der im Wissenschaftsministerium angesiedelten Kommission gem. \u00a7 13 Tierversuchsgesetz<br \/>Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)<br \/>Tel.: +43\/1\/713 08 23-11, Fax: +43\/1\/713 08 23-10<br \/>E-Mail: <a href=\"mailto:tierversuchsgegner@chello.at\">tierversuchsgegner@chello.at<\/a><\/p>\n<p>Siehe auch unter <a href=\"index.php\/tierversuche\/info\/1552-grausame-lawinen-experimente-mit-schweinen\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Grausame Lawinen-Experimente mit Schweinen<\/a><\/p>\n<p>Aufrufe: 85<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anl\u00e4sslich der beh\u00f6rdlich genehmigten, grausamen Lawinenversuche mit Schweinen fordert der \u201eInternationale Bund der Tierversuchsgegner\u201c (IBT) die gesetzliche Verankerung der ethischen Pr\u00fcfung von Tierversuchen. \u201eDas geltende \u00f6sterreichische Tierversuchsgesetz sieht keine ethische \u00dcberpr\u00fcfung von Tierversuchen vor. 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