{"id":828,"date":"2009-12-09T15:02:00","date_gmt":"2007-04-02T08:59:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2007\/04\/02\/eu-kosmetikrichtlinie-wird-neu-verfasst\/"},"modified":"2020-03-24T12:32:23","modified_gmt":"2020-03-24T11:32:23","slug":"eu-kosmetikrichtlinie-wird-neu-verfasst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2009\/12\/09\/eu-kosmetikrichtlinie-wird-neu-verfasst\/","title":{"rendered":"EU-Kosmetikrichtlinie wird neu verfasst"},"content":{"rendered":"<p>Die\u00a0<a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:31976L0768:DE:HTML\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">EU-Kosmetikrichtlinie 76\/768\/EEG<\/a>\u00a0aus dem Jahre 1976 wurde im Laufe der vergangenen 30 Jahre \u00fcber f\u00fcnfzig Mal abge\u00e4ndert, weshalb sie inzwischen ein zerst\u00fcckeltes, uneinheitliches und unstrukturiertes Regelwerk darstellt. Aus diesem Grund, aber auch um die B\u00fcrokratie zu reduzieren und den Herstellern Verwaltungskosten zu ersparen, hat die EU-Kommission beschlossen, eine Neufassung der Kosmetikrichtlinie in Angriff zu nehmen. Diese Neufassung kann sehr wohl auch inhaltliche \u00c4nderungen\/Verbesserungen enthalten.<\/p>\n<p>Die EU-Kommission weist jedoch ausdr\u00fccklich darauf hin, dass bei der Neufassung an den Bestimmungen in Bezug auf Tierversuche, die durch die\u00a0<a href=\"images\/stories\/tierversuche\/tv_pdfs\/siebte_aenderung_d_%20kosmetikrichtlinie.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">siebte \u00c4nderungsrichtlinie<\/a>\u00a0erfolgt sind, nicht ger\u00fcttelt wird. Demnach d\u00fcrfen in der EU seit dem Jahre 2003 keine Testungen mittels Tierversuche am kosmetischen Endprodukt durchgef\u00fchrt werden und auch keine tierversuchsgetesteten Produkte aus Drittl\u00e4ndern verkauft werden, wenn eine tierversuchsfreie Methode zur Pr\u00fcfung des Endproduktes auch au\u00dferhalb der EU anerkannt ist.<br \/>Ab 2009 d\u00fcrfen auch f\u00fcr die Inhaltsstoffe\/kosmetischen Bestandteile keine Tierversuche mehr zu Testzwecken innerhalb der EU gemacht werden und Produkte aus Drittl\u00e4ndern, die sehr wohl im Tierversuch getestet worden sind &#8211; mit Ausnahme von drei Tests \u2013 nicht mehr verkauft werden.<br \/>Erst ab 2013 soll es das totale Verkaufsverbot \u2013 auch von Produkten aus Drittl\u00e4ndern \u2013 f\u00fcr tierversuchsgetestete Kosmetika geben, wobei jedoch diese Frist noch verl\u00e4ngert werden kann.<\/p>\n<p>In der EU gibt es rund 3.000 Hersteller von kosmetischen Mitteln; der Umsatz mit Kosmetika\u00a0 betr\u00e4gt etwa 65 Mrd. Euro.<\/p>\n<p>Bis zum 16. M\u00e4rz 2007 l\u00e4uft nun das \u00f6ffentliche <a href=\"images\/stories\/tierversuche\/tv_pdfs\/konsultationstext.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Konsultationsverfahren<\/a>, demnach zu den Vorschl\u00e4gen der EU-Kommission Stellungnahmen und Informationen abgegeben werden k\u00f6nnen. Sp\u00e4testens im Jahr 2010 ist mit dem neuen EU-Kosmetikgesetz zu rechnen.<\/p>\n<p><strong>Anbei unsere Stellungnahme zum Konsultationsverfahren betreffend Neufassung der Kosmetikrichtlinie:<\/strong><\/p>\n<p><strong>ad Punkt 3:<\/strong><br \/>Der \u00dcberf\u00fchrung der gesamten Kosmetikrichtlinie in eine Verordnung ist der Vorzug zu geben.<\/p>\n<p><strong>ad Punkt 4:<\/strong> <br \/>Um die Kosmetikrichtlinie klarer zu gestalten, soll in einem Definitionenkatalog der Begriff &#8220;alternative Versuchsmethode&#8221; und in Abgrenzung davon der Begriff &#8220;tierversuchsfreie Methode&#8221; aufgenommen werden.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<br \/><\/strong>Im Zusammenhang mit der Anwendung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen wird in den verschiedenen Rechtsakten der Begriff &#8220;alternative Versuchsmethode&#8221; (oft auch in abgewandelter Form wie &#8220;alternative Methode&#8221;, &#8220;alternative Technik&#8221;, &#8220;alternative Pr\u00fcfmethode&#8221;, &#8220;Alternativmethode&#8221;) verwendet, jedoch unterschiedlich interpretiert:<\/p>\n<p>In der ge\u00e4nderten Richtlinie 76\/768\/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten \u00fcber kosmetische Mittel vom 27. Februar 2003 (ver\u00f6ffentlicht im Amtsblatt L66\/26) werden unter dem Begriff &#8220;alternative Versuchsmethoden&#8221; auch solche verstanden bzw. als solche bestimmt, bei denen es zu einer Verringerung von Versuchstieren und\/oder von Leiden f\u00fcr die Versuchstiere kommt (siehe Absatz (3) bei der Erw\u00e4gung nachstehender Gr\u00fcnde ).<br \/>Im Gegensatz dazu d\u00fcrfen gem\u00e4\u00df der &#8220;Empfehlung der Kommission vom 7. Juni 2006 zur Festlegung von Leitlinien f\u00fcr die Verwendung von Angaben, denen zufolge keine Tierversuche gem\u00e4\u00df der Richtlinie 76\/768\/EWG des Rates durchgef\u00fchrt wurden&#8221; (ver\u00f6ffentlicht im Amtsblatt L 158\/18), nur solche Kosmetika mit der Angabe &#8220;keine Tierversuche&#8221; versehen werden, &#8220;wenn Tierversuche vollst\u00e4ndig durch eine Alternativmethode ersetzt wurden und nicht nur eine Verringerung oder Verfeinerung von Tierversuchen stattgefunden hat&#8221;.<br \/>In Artikel 7 (2) der Tierversuchs-Richtlinie 86\/609\/EWG wird unter &#8220;Alternative&#8221; eine Methode verstanden, &#8220;bei der kein Tier verwendet&#8221; werden darf. Im Artikel 23 derselben Richtlinie werden jedoch unter &#8220;alternative Techniken&#8221; Methoden verstanden, die &#8220;weniger Tiere erfordern und mit weniger Schmerzen verbunden sind&#8221;.<\/p>\n<p>Um derartige Widerspr\u00fcche innerhalb ein und derselben Gesetzesmaterie zu vermeiden, die wiederum im Widerspruch zu anderen Gesetzesmaterien stehen, die den gleichen Gegenstand, n\u00e4mlich Ersatzmethoden zu Tierversuchen, zum Inhalt haben, und um mehr Klarheit und Transparenz zu schaffen, sollte eine genaue, einheitliche und \u00fcbergreifende (geltend auch f\u00fcr andere Gesetze mit demselben Gegenstand) Begriffsdefinitionen eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>Vorschlag:<br \/><\/strong>Wir schlagen vor, den Begriff &#8220;alternative Versuchsmethode&#8221; nur f\u00fcr Methoden zu verwenden, bei denen es blo\u00df zu einer Verringerung der Anzahl von Versuchstieren oder einer Verringerung des Leidens bei den Versuchstieren kommt.<br \/>Im Abgrenzung davon bietet sich der Begriff &#8220;tierversuchsfreie Methode&#8221; an, worunter nur jene Methoden fallen, bei denen Tierversuche v\u00f6llig \u2013 also ohne den Einsatz von Tieren &#8211; ersetzt werden konnten.<\/p>\n<p><strong>ad Punkt 7:<br \/><\/strong>Dem Vorschlag, der Kommission ein &#8220;flexibleres Mandat&#8221; einzur\u00e4umen, um eine \u00f6ffentlich verf\u00fcgbare Liste der in kosmetischen Mitteln enthaltenen Bestandteile auf dem aktuellen Stand zu halten, ist zuzustimmen.<\/p>\n<p><strong>ad Punkt 8:<\/strong><br \/>Dem Vorschlag, dass in der Kosmetikrichtlinie klar festgelegt wird, dass derjenige, der das Kosmetikprodukt in Verkehr bringt, auch f\u00fcr die Sicherheit des Produktes verantwortlich ist, ist zuzustimmen.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom 06.02.2008:<br \/><\/strong>Am 05.02.2008 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zu einer Kosmetik-Verordnung vorgelegt, der\u00a0noch der EU-Ministerrat und das Europ\u00e4ischen Parlament zustimmen muss. Anders als bei einer Richtlinie, muss eine Verordnung von den Mitgliedstaaten\u00a0umgehend umgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom 10.11.2009:<br \/><\/strong><a href=\"images\/stories\/tierversuche\/tv_pdfs\/kosmetik-vo-neufassung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Neufassung<\/a> der Verordnung des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates \u00fcber kosmetische Mittel<\/p>\n<p>Siehe dazu auch <a href=\"index.php\/tierversuche\/info\/1030-tierversuche-in-der-kosmetikindustrie\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Tierversuche in der Kosmetikindustrie<\/a><\/p>\n<p>Aufrufe: 222<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die\u00a0EU-Kosmetikrichtlinie 76\/768\/EEG\u00a0aus dem Jahre 1976 wurde im Laufe der vergangenen 30 Jahre \u00fcber f\u00fcnfzig Mal abge\u00e4ndert, weshalb sie inzwischen ein zerst\u00fcckeltes, uneinheitliches und unstrukturiertes Regelwerk darstellt. 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