{"id":845,"date":"2007-03-29T09:50:00","date_gmt":"2007-03-29T07:50:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2007\/03\/29\/qkrebsmausq-patentierung-in-entscheidender-runde\/"},"modified":"2007-03-29T09:50:00","modified_gmt":"2007-03-29T07:50:00","slug":"qkrebsmausq-patentierung-in-entscheidender-runde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2007\/03\/29\/qkrebsmausq-patentierung-in-entscheidender-runde\/","title":{"rendered":"&#8220;Krebsmaus&#8221;-Patentierung in entscheidender Runde"},"content":{"rendered":"<p>In der Woche vom 05.-09. Juli 2004 wird das &#8220;Krebsmaus&#8221;-Patent am Europ&auml;ischen Patentamt (EPA) in M&uuml;nchen erneut m&uuml;ndlich verhandelt. Voraussichtlich wird damit das sich &uuml;ber 12 Jahre erstreckende Verfahren zur Patentierung der Krebsmaus, das jedoch alle Nagetiere erfasst, abgeschlossen.<\/p>\n<p>Am 26.03.2003 hat der &#8220;Internationale Bund der Tierversuchsgegner&#8221; (IBT) &uuml;ber seine Dachorganisation, den &#8220;Verband &Ouml;sterreichischer Tierschutzvereine&#8221; (V&Ouml;T), beim EPA gegen die umstrittene Patentierung der &#8220;Krebsmaus&#8221; Beschwerde eingelegt. Damit ist das Patentierungsverfahren in die zweite Instanz gegangen.<\/p>\n<p>Patentanwalt Dr. Wilhelms und Prof. Dr. Haiger von der Universit&auml;t f&uuml;r Bodenkultur werden die Tiersch&uuml;tzerInnen in M&uuml;nchen abermals fachlich kompetent vertreten und den Widerruf des Patents fordern. In der Beschwerdebegr&uuml;ndung werden die rechtliche, moralische und technische Unzul&auml;ssigkeit dargelegt. Insbesonders wird auf den Artikel 53a des Europ&auml;ischen Patent&uuml;bereinkommens (EP&Uuml;) verwiesen, der eine Patentierung ausschlie&szlig;t, wenn damit gegen die &ouml;ffentliche Ordnung und die guten Sitten versto&szlig;en wird. Weiters wird die Patentierung von Tieren als unethisch betrachtet, weil Tiere als empfindsame Gesch&ouml;pfe nicht auf materielle Bestandteile reduziert werden k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>&#8220;Die Patentierungsvorschriften, die bis vor dem Einzug der Biotechnologien von Erfindungen unbelebter Materie ausgingen, sind prinzipiell nicht auf Tiere und Pflanzen anwendbar. Hier m&uuml;ssen ganz neue Systeme erarbeitet werden, um den aktuellen Erfordernissen gerecht zu werden&#8221;, so Patentanwalt Wilhelms.<br \/>Gerda Matias, Pr&auml;sidentin des IBTs und des Dachverbandes: &#8220;Wir sind aus ethischen Gr&uuml;nden gegen die Patentierung von Lebewesen und Gene und werden alle rechtlichen M&ouml;glichkeiten nutzen, damit die &#8220;Krebsmaus&#8221;-Patenterteilung, die nicht nur M&auml;use, sondern alle Nagetiere umfasst, nicht rechtskr&auml;ftig wird. Falls erforderlich, werden wir bis zur letzten Instanz, der Gro&szlig;en Beschwerdekammer, gehen.&#8221;<\/p>\n<p>Die TierversuchsgegnerInnen sind von der Unzul&auml;ssigkeit der &#8220;Krebsmaus&#8221;-Patenterteilung durch das EPA &uuml;berzeugt, weil Tiere immensem Leid ausgesetzt werden, ohne dass ein &#8220;wesentlicher medizinischer Nutzen f&uuml;r den Menschen&#8221; gegeben ist, wie es die rechtliche Grundlage der EU-Biopatent-Richtlinie verlangt. <br \/>Au&szlig;erdem handelt es sich beim &#8220;Krebsmaus&#8221;-Patent um keine Erfindung, sondern um eine Entdeckung, die als solche nicht patentierbar ist. <br \/>&#8220;Zudem lehnt ein Gro&szlig;teil der Bev&ouml;lkerung die Patentierung von Lebewesen ab. So wurde in Kanada die Patentierung der Krebsmaus abgelehnt &ndash; das macht Mut und Hoffnung auf Erfolg&#8221;, begr&uuml;ndet Gerda Matias den Entschluss, das &#8220;Krebsmaus&#8221;-Patent weiterhin anzuk&auml;mpfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><\/p>\n<p align=\"center\">Die lange Geschichte der &#8220;Krebsmaus&#8221;-Patentierung<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>1985 haben Wissenschafter der Harvard University in Cambridge\/Massachusetts &#8211; finanziert vom US-Chemiekonzern DuPont &#8211; ein menschliches Krebsgen in das Erbgut von M&auml;usen eingebracht, wodurch diese Tiere mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit in kurzer Zeit b&ouml;sartige Tumore entwickeln. Die Forscher meldeten ihr Verfahren in den USA und in Europa zum Patent an. Die derart genmanipulierten Tiere sollen als Modelle f&uuml;r die Entwicklung von Medikamenten gegen Krebs vermarktet werden. Der Patentantrag umfasste aber die Anwendung des Verfahrens nicht nur an M&auml;usen, sondern an allen S&auml;ugetieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><\/p>\n<p>Das Patent wird f&uuml;r Europa zun&auml;chst abgelehnt<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Die USA erteilten der Harvard-Universit&auml;t 1988 das Patent. In Europa jedoch wurde es 1989 &#8211; gest&uuml;tzt auf das EP&Uuml; &#8211; mit der Begr&uuml;ndung abgelehnt, dass Tierarten nicht patentierbar sind. Die Harvard-Wissenschafter beeinspruchten diese Entscheidung.<br \/>1992: Das Patent wird f&uuml;r Europa doch erteilt<br \/>1992 nahm das EPA seine urspr&uuml;ngliche Entscheidung zur&uuml;ck und erteilte der Harvard-Universit&auml;t das Patent f&uuml;r Europa (EP 169672) auf alle S&auml;ugetiere. Es war das erste Patent, das in Europa f&uuml;r genmanipulierte Tiere vergeben wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><\/p>\n<p>Das Patent wird massiv beeinsprucht<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Daraufhin regte sich europaweit heftiger Widerstand und beim EPA gingen 17 Sammeleinspr&uuml;che ein, darunter auch vom V&Ouml;T und der &#8220;Bundeszentrale der Tierversuchsgegner &Ouml;sterreichs&#8221;. Die Einspr&uuml;che wurden von mehr als 100 Organisationen, aber auch von Einzelpersonen aus ganz Europa unterst&uuml;tzt. Sie wurden gro&szlig;teils durch den M&uuml;nchner Patentanwalt Dr. Rolf Wilhelms, der ein Spezialist auf diesem Metier ist, vertreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><\/p>\n<p>Erste m&uuml;ndliche Verhandlung &ndash; ohne Ergebnis<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>1995 fanden die ersten Verhandlungen statt. Sie endeten jedoch nach drei Tagen ohne Ergebnis und wurden dann lediglich schriftlich weiter gef&uuml;hrt. Offenbar wurde die gesetzliche Entwicklung abgewartet &ndash; die EU-Politiker arbeiteten an einer EU-Biopatent-Richtlinie. Es wurden allerdings keine weiteren Patente auf Pflanzen und Tiere vergeben.<br \/>1998 trat die neue EU-Biopatent-Richtlinie, die &#8220;Richtlinie &uuml;ber den Schutz biotechnologischer Erfindungen&#8221; in Kraft, die prinzipiell die Patentierung von Pflanzen und Tieren erlaubt, wenn die Manipulationen &#8220;technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschr&auml;nkt sind&#8221;.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><\/p>\n<p>2001: M&uuml;ndliche Neuverhandlung &ndash; das Patent wird mit Einschr&auml;nkungen erteilt<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>1999 wurde in Anlehnung an diese Richtlinie das EP&Uuml; abge&auml;ndert.<br \/>Aufgrund der nun ge&auml;nderten Rechtslage und personeller Umbesetzungen der Einspruchskammer musste dann das Verfahren neu aufgenommen werden.<br \/>Am 6.11.2001 hat die Einspruchsabteilung des EPA in M&uuml;nchen nach zweit&auml;giger m&uuml;ndlicher (Neu-) Verhandlung das Patent auf die Krebsmaus erteilt. Aufgrund der zahlreichen Beeinspruchungen wurde es jedoch nicht gem&auml;&szlig; des Patentierungsantrages auf alle S&auml;ugetiere, sondern &#8220;lediglich&#8221; auf alle Nagetiere (M&auml;use, Hasen, Biber oder Murmeltiere) erteilt, was als Teilerfolg f&uuml;r die PatentgegnerInnen zu werten ist. Die Harvard-Universit&auml;t hatte nun das Patent entsprechend abzu&auml;ndern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><\/p>\n<p>Das Verfahren geht in die zweite Instanz. Gegen die Patenterteilung wurde Beschwerde eingelegt und wird nun m&uuml;ndlich verhandelt.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Gegen diese Entscheidung, die noch nicht rechtskr&auml;ftig ist, wurden innerhalb des Einspruchsverfahrens, das am 26.03.2003 endete, insgesamt sechs Beschwerden, darunter auch die vom V&Ouml;T, eingereicht, die nun Anfang Juli 2004 m&uuml;ndlich verhandelt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>R&uuml;ckfragehinweis:<br \/><\/strong>Mag. Romana Rathmanner<br \/>Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)<br \/>Tel.: +43\/1\/713 08 23-10, Fax: +43\/1\/713 08 24,<br \/>E-Mail:<strong> <\/strong><a href=\"mailto:tierversuchsgegner@chello.at\">tierversuchsgegner@chello.at<\/a><\/p>\n<p>Aufrufe: 113<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Woche vom 05.-09. Juli 2004 wird das &#8220;Krebsmaus&#8221;-Patent am Europ&auml;ischen Patentamt (EPA) in M&uuml;nchen erneut m&uuml;ndlich verhandelt. Voraussichtlich wird damit das sich &uuml;ber 12 Jahre erstreckende Verfahren zur Patentierung der Krebsmaus, das jedoch alle Nagetiere erfasst, abgeschlossen. 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