{"id":908,"date":"2017-01-13T17:00:00","date_gmt":"2017-01-13T16:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2017\/01\/13\/oesterreichisches-tierversuchsgesetz-auf-dem-pruefstand\/"},"modified":"2017-01-13T17:00:00","modified_gmt":"2017-01-13T16:00:00","slug":"oesterreichisches-tierversuchsgesetz-auf-dem-pruefstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2017\/01\/13\/oesterreichisches-tierversuchsgesetz-auf-dem-pruefstand\/","title":{"rendered":"\u00d6sterreichisches Tierversuchsgesetz auf dem Pr\u00fcfstand"},"content":{"rendered":"<p>Die zust\u00e4ndigen Dienststellen der EU-Kommission \u00fcberpr\u00fcfen, inwiefern \u00d6sterreich die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie in \u00f6sterreichisches Gesetz umgesetzt hat. Dies wurde uns in einem Schreiben mitgeteilt, nachdem wir im M\u00e4rz dieses Jahres bei der EU-Kommission eine Beschwerde wegen Verst\u00f6\u00dfe \u00d6sterreichs gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie eingereicht haben. Wir haben die Kommission ersucht, unsere Beschwerde zu pr\u00fcfen und ein Vertragsverletzungsverfahren aufzunehmen und durchzuf\u00fchren.<br \/>Unsere Beanstandungen, n\u00e4mlich widerrechtliche Bestimmungen in der Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung, werden in die Bewertung einflie\u00dfen, hei\u00dft es in der Mitteilung, und \u201edie Kommission wird danach \u00fcber etwaige weitere Schritte entscheiden, wenn sich hierbei herausstellt, dass die Richtlinie tats\u00e4chlich nicht ordnungsgem\u00e4\u00df umgesetzt wurde\u201c.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>In Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie 2010\/63\/EU, insbesondere des Art. 38 Abs. 2 lit. d in \u00f6sterreichisches Recht, ist mit 1. J\u00e4nner 2016 die 460. Verordnung des Bundesministers f\u00fcr Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Festlegung eines Kriterienkataloges zur Objektivierung der Schaden-Nutzen-Analyse von Tierversuchen (Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung \u2013 TVKKV) in Kraft getreten.<br \/>Die TVKKV enth\u00e4lt jedoch Bestimmungen, die gegen EU-Recht versto\u00dfen, wogegen wir bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt haben.<\/p>\n<p><strong>1.)\u00a0Versto\u00df gegen Bestimmung des Art. 38 Abs. 2 lit. d der Richtlinie 2010\/63\/EU, da nicht alle Projekte einer Schaden-Nutzen-Analyse zu unterziehen sind.<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Tierversuchs-Kriterienkatalog sieht vor, dass Tierversuche, die zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen durchgef\u00fchrt werden, keiner Schaden-Nutzen-Analyse zu unterziehen sind (siehe Punkt 1.3). Dies widerspricht v\u00f6llig den Bestimmungen der EU-Richtlinie, die keine diesbez\u00fcgliche Ausnahme vorsieht, da sich ja nicht alleine aufgrund des Sachverhaltes, dass ein Tierversuch gesetzlich vorgeschrieben ist, automatisch ein \u201eNutzen\u201c ableiten und ethisch rechtfertigen l\u00e4sst. Auf diese Weise w\u00fcrden ja die \u201eSch\u00e4den\u201c der Tiere \u2013 und somit eine Abw\u00e4gung von Nutzen und Schaden &#8211; v\u00f6llig au\u00dfer Acht gelassen.<\/p>\n<p><strong>2.)\u00a0Versto\u00df gegen Bestimmung des Art. 38 Abs. 4 der Richtlinie 2010\/63\/EU, weil die Schaden-Nutzen-Analyse, die Abw\u00e4gung von Schaden und Nutzen, nicht transparent ist.<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Tierversuchs-Kriterienkatalog listet lediglich Fragen hinsichtlich des voraussichtlichen Nutzens und des voraussichtlichen Schadens eines Tierversuchsprojekts auf, liefert aber kein wissenschaftlich abgesichertes objektives Bewertungsschema bzw. -system mit, welches die Transparenz, Objektivit\u00e4t, Unparteilichkeit und damit die Nachvollziehbarkeit der Beurteilung des Schadens und des Nutzen sowie eine Abw\u00e4gung erst gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zudem ist ohne ein Bewertungsschema, das von allen Beh\u00f6rden verbindlich angewendet werden kann, \u2013 denn in \u00d6sterreich sind rund zehn (!) verschiedene Beh\u00f6rden f\u00fcr die Genehmigung von Tierversuchen zust\u00e4ndig \u2013 eine einheitliche Bewertung der Tierversuche nicht gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u00a0<\/p>\n<p>Siehe auch unter<a href=\"index.php\/tierversuche\/meldungen\/1746-tierversuchs-kriterienkatalog-in-begutachtung\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Endg\u00fcltige Fassung des Tierversuchs-Kriterienkataloges liegt vor<\/a><\/p>\n<p>Aufrufe: 142<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die zust\u00e4ndigen Dienststellen der EU-Kommission \u00fcberpr\u00fcfen, inwiefern \u00d6sterreich die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie in \u00f6sterreichisches Gesetz umgesetzt hat. 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