{"id":950,"date":"2014-04-28T10:28:00","date_gmt":"2014-04-28T08:28:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2014\/04\/28\/bremen-umstrittene-affenversuche-vor-gericht\/"},"modified":"2014-04-28T10:28:00","modified_gmt":"2014-04-28T08:28:00","slug":"bremen-umstrittene-affenversuche-vor-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2014\/04\/28\/bremen-umstrittene-affenversuche-vor-gericht\/","title":{"rendered":"Bremen: Umstrittene Affenversuche vor Gericht"},"content":{"rendered":"<p align=\"center\"><strong>Die letzte aktuelle Meldung zu diesem Thema &#8211; im Februar 2014 best\u00e4tigte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts vom 11.12.2012, wonach die Genehmigung von Kreiters Affen-Experimente f\u00fcr den Versuchszeitraum 2008 bis 2011 juristisch rechtens ist &#8211; <\/strong><strong>finden Sie am Ende des Artikels!<\/strong><\/p>\n<p>Der Bremer Gesundheitssenat, der f\u00fcr die Genehmigung von Tierversuchen zust\u00e4ndig ist, hat den Affen-Experimenten des Hirnforschers Andreas Kreiter von der Universit\u00e4t Bremen eine Absage erteilt. Die Nicht-Verl\u00e4ngerung der Ende November 2008 auslaufenden Versuchsgenehmigung f\u00fcr die Experimente an 24 Makaken wurde mit der &#8220;nicht gegebenen ethischen Vertretbarkeit der Versuche&#8221; begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Diesem Verbot gehen jahrelange Proteste der Bremer B\u00fcrgerInnen voran: So wurde seit 1997 in drei &#8220;B\u00fcrgerantr\u00e4gen&#8221; gegen die umstrittenen, weil f\u00fcr die Tiere immens belastenden Experimente protestiert, bis schlie\u00dflich 2007 die Bremische B\u00fcrgerschaft einstimmig einen &#8220;geordneten Ausstieg&#8221; aus den heftig umstrittenen Affenversuchen beschloss.<\/p>\n<p>Seit \u00fcber 10 Jahren erforscht Kreiter die Gehirnaktivit\u00e4ten bei Affen. Daf\u00fcr werden den Tieren elektronische Sonden ins Gehirn eingef\u00fchrt. Damit sie \u2013 gefesselt im sogenannten Primatenstuhl &#8211; auch &#8220;mitarbeiten&#8221;, bekommen sie nichts zu trinken, um dann mit Fl\u00fcssigkeit belohnt zu werden. Bei all den Experimenten handelte es sich um reine Grundlagenforschung ohne unmittelbaren Nutzen f\u00fcr den Menschen.<\/p>\n<p>Nun will Kreiter mit Unterst\u00fctzung der Bremer Universit\u00e4t gegen den Bescheid vorgehen und pocht auf die grundgesetzlich gesch\u00fctzte Freiheit der Wissenschaft. Damit d\u00fcrfte er jedoch kaum Erfolg haben, da der Tierschutz in Deutschland seit 2002 ebenso grundgesetzlich gesch\u00fctzt ist. Au\u00dferdem wird mit dem Verbot der Experimente an den Affen nicht die Freiheit der Wissenschaft gef\u00e4hrdet, da Herrn Kreiter ja nicht die Hirnforschung an sich verboten wird, sondern lediglich die Wahl seiner \u2013 ethisch durch nichts gerechtfertigten \u2013 Methode, n\u00e4mlich die der tierexperimentellen Eingriffe.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom 20.12.2008:<br \/><\/strong>Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Experimente zun\u00e4chst &#8211; bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Zustellung des noch ausstehenden Widerspruchsbescheides der Genehmigungsbeh\u00f6rde &#8211; weitergef\u00fchrt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom 12.08.2009:<br \/><\/strong>Das Bremer Gesundheitsressort hat Kreiters Antrag, die Tierversuche fortsetzen zu k\u00f6nnen, nun endg\u00fcltig abgelehnt. Somit muss Kreiter die Experimente an den Affen in zwei Monaten einstellen.<br \/>Ob die Universit\u00e4t nun bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen wird, ist noch nicht entschieden.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom 20.10.2009:<br \/><\/strong>Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden (VG Bremen, Beschluss vom 19.10.2009, Az. 5 V 1524\/09), dass die umstrittenen Experimente an den Affen der Universit\u00e4t Bremen\/Kreiter, welche die Gesundheitsbeh\u00f6rde nicht genehmigt hat, so lange weitergef\u00fchrt werden d\u00fcrfen, bis ein Beschluss in dem Verfahren vorliegt. Erst Anfang 2010 soll es zu einer m\u00fcndlichen Verhandlung kommen.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom 29. 05.2010:<br \/><\/strong>Am 28. Mai 2010 fand die m\u00fcndliche Verhandlung statt. Das Verwaltungsgericht Bremen hob den Ablehnungsbescheid der Gesundheitsbeh\u00f6rde auf und Kreiter kann mit den Affen weiter seine Experimente bis Ende November 2011 anstellen. Die Genehmigungsbeh\u00f6rde wurde gerichtlich beauftragt, die Ablehnung der Tierversuche neu zu begr\u00fcnden und u.a. etwa Gutachten \u00fcber die Belastung der Tiere beizubringen.<br \/>Nun liegt es an der Genehmigungsbeh\u00f6rde an ihrer (Ablehnungs-) Entscheidung festzuhalten und dem Gericht die erw\u00fcnschten Unterlagen vorzulegen, damit diese f\u00fcr die Affen enorm belastenden Eingriffe, die ohne jeglichen praktischen medizinischen Nutzen f\u00fcr den Menschen sind, endlich verboten werden.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom 23.06.2010:<\/strong><br \/>Wie einem Artikel von <em>SpiegelOnline<\/em> zu entnehmen ist, hat die Gesundheitsbeh\u00f6rde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berufung eingelegt.<br \/>Ein Termin f\u00fcr die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht steht noch nicht fest (Stand August 2011). <\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom 12.08.2011:<br \/><\/strong>Der heftig umtrittene Bremer Hirnforscher Andreas Kreiter hat bei der Gesundheitsbeh\u00f6rder einen neuen Antrag auf Fortf\u00fchrung\/Verl\u00e4ngerung seiner Forschung mit den Makaken &#8211; bis 2014 &#8211; gestellt, weil die &#8220;alte&#8221; Genehmigung im November 2011 ausl\u00e4uft.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom 18.11.2011:<br \/><\/strong>Erfreulicher Weise hat am 03.11.2011 die Bremer Gesundheitsbeh\u00f6rde den von Prof. Kreiter im August 2011 neu eingebrachten Antrag auf Durchf\u00fchrung von Hirnversuche an Affen bis 2014 abgelehnt.<br \/>Nun will die Universit\u00e4t erneut dagegen per Klage vorgehen.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom 25.11.2011:<br \/><\/strong>Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat am 25.11.2011 eine einstweilige Anordnung erlassen, wonach Kreiter seine &#8220;alte&#8221; schon begonnene Versuchsreihe \u2013 die schon vormals per Gerichtsbeschluss bis Ende November 2011 verl\u00e4ngert wurde &#8211; ein weiteres Jahr fortsetzen darf.<br \/>Die prinzipielle Entscheidung zu diesen Tierversuchen steht weiterhin noch aus.<br \/>Davon unber\u00fchrt ist der neue Antrag von Kreiter, der von der Beh\u00f6rde am 03.11.2011 abgelehnt worden ist.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom 12.12.2012:<br \/><\/strong>Am 11.12.2012 entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen, dass die heftig umstrittenen Experimente des Affenhirnforschers Andreas Kreiter zul\u00e4ssig sind. Das Gericht ging bei seiner Entscheidung von einer lediglich m\u00e4\u00dfigen Belastung der Tiere aus. Des weiteren hat das Gericht keine Revision zugelassen.<br \/>&#8220;F\u00fcr den Tierschutz ist das Urteil vernichtend. Es zeigt, dass das Tierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz in der Praxis nicht angewandt werden, wohingegen die Forschungsfreiheit grenzenlos ist&#8221;, kritisiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin von &#8220;\u00c4rzte gegen Tierversuche e.V.&#8221;.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom M\u00e4rz 2013:<br \/><\/strong>Der Bremer Gesundheitssenator Schulte-Sasse nimmt das Gerichtsurteil, wonach Kreiters Affenhirnversuche als zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt worden sind, nicht hin und geht vor das Bundesverwaltungsgericht. Hier soll gekl\u00e4rt werden \u201ewie die Beh\u00f6rden die Wissenschaftsfreiheit\/das Fortschrittspotential der Versuche gegen\u00fcber dem Tierschutz abw\u00e4gen sollen\u201c.<br \/>Siehe dazu das sehr interessante <a href=\"images\/stories\/tierversuche\/tv_pdfs\/taz-bremerurteil.pdf\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Interview, welches die taz mit dem neuen Gesundheitssenator gef\u00fchrt hat<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Nachtrag vom Februar 2014:<br \/><\/strong>Die Beschwerde der Gesundheitsbeh\u00f6rde wurde zur\u00fcckgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht best\u00e4tigte das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts vom 11.12.2012, wonach die Genehmigung der Affen-Experimente f\u00fcr den Versuchszeitraum 2008 \u2013 2011 juristisch rechtens ist. Die Versuche seien nur m\u00e4\u00dfig belastend f\u00fcr die Tiere und ethisch vertretbar. Au\u00dferdem soll durch die mittlerweile erfolge \u00c4nderung des Tierschutzgesetzes festgesetzt sein, dass die Genehmigungsbeh\u00f6rde keinen Ermessensspielraum habe (also kein Ermessen bei der Abw\u00e4gung zwischen Forschungsfreiheit und Tierschutz), wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind.<br \/>Laut Gesundheitsbeh\u00f6rde muss sie nun dar\u00fcber hinaus auch den Verl\u00e4ngerungsantrag Kreiters f\u00fcr Affen-Experimente bis 2014, den es ebenfalls abgelehnt hatte, genehmigen, weil sie &#8211; nach dem jetzigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes &#8211; keinen Ermessensspielraum habe.<br \/>Ob dies tats\u00e4chlich so zu halten ist, also der Beh\u00f6rde damit das eigenst\u00e4ndige Pr\u00fcfrecht entzogen ist und diese lediglich die Angaben der Experimentatoren einer Plausibilit\u00e4tskontrolle zu unterziehen haben, zweifeln die TierversuchsgegnerInnen an und werden diese rechtliche Sachlage nun pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Siehe dazu auch: <a href=\"index.php\/tierversuche\/meldungen\/1113-schweiz-tierversuche-an-affen-nicht-genehmigt\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Schweiz: Tierversuche an Affen nicht genehmigt<\/a><\/p>\n<p>Aufrufe: 45<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die letzte aktuelle Meldung zu diesem Thema &#8211; im Februar 2014 best\u00e4tigte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts vom 11.12.2012, wonach die Genehmigung von Kreiters Affen-Experimente f\u00fcr den Versuchszeitraum 2008 bis 2011 juristisch rechtens ist &#8211; finden Sie am Ende des <\/p>\n<p><a class=\"read-more\" href=\"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2014\/04\/28\/bremen-umstrittene-affenversuche-vor-gericht\/\">weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[10,4],"tags":[],"modified_by":null,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/950"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=950"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/950\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=950"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=950"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=950"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}