{"id":953,"date":"2014-02-03T14:38:00","date_gmt":"2014-02-03T13:38:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2014\/02\/03\/leitlinie-zur-kennzeichnung-von-tierversuchsfreien-kosmetika\/"},"modified":"2014-02-03T14:38:00","modified_gmt":"2014-02-03T13:38:00","slug":"leitlinie-zur-kennzeichnung-von-tierversuchsfreien-kosmetika","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2014\/02\/03\/leitlinie-zur-kennzeichnung-von-tierversuchsfreien-kosmetika\/","title":{"rendered":"Leitlinie zur Kennzeichnung von tierversuchsfreien Kosmetika"},"content":{"rendered":"<p>Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2003\/15\/EG (im 5. Artikel; ver\u00f6ffentlicht im Amtsblatt <a href=\"images\/stories\/tierversuche\/tv_pdfs\/anhang1_richtlinie_2003.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">L 66\/26<\/a>) besteht f\u00fcr die Kosmetikhersteller die M\u00f6glichkeit, darauf hinzuweisen, dass f\u00fcr ihr Produkt keine Tierversuche durchgef\u00fchrt wurden. Dazu wurde nun am 7. Juni 2006 im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union (<a href=\"images\/stories\/tierversuche\/tv_pdfs\/anhang%202%20-%20leitlinie%20zur%20kennzeichnung%20von%20kosmetika.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">L 158\/18<\/a>) die &#8220;Empfehlung der Kommission zur Festlegung von Leitlinien f\u00fcr die Verwendung von Angaben, denen zufolge keine Tierversuche gem\u00e4\u00df der Richtlinie 76\/768\/EWG des Rates durchgef\u00fchrt wurden&#8221; ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Demnach kann (und darf auch endlich!) ein kosmetisches Produkt als &#8220;tierversuchsfrei&#8221; bezeichnet und etikettiert werden, wenn u.a. weder durch den Hersteller und seine Zulieferer bei der Entwicklung und Herstellung keine Tierversuche &#8211; weder f\u00fcr das kosmetische Fertigprodukt noch f\u00fcr die einzelnen Bestandteile &#8211; durchgef\u00fchrt bzw. in Auftrag gegeben wurden.<\/p>\n<p>Eine strenge und EU-weite einheitliche Regelung der Kennzeichnung von tierversuchsfreien Kosmetikprodukten wie die nun vorliegende ist sehr zu begr\u00fc\u00dfen. Da jedoch ein Stichjahr fehlt, durch das festgelegt wird, dass ab einem bestimmten Datum keine Bestandteile verwendet d\u00fcrfen, die im Tierversuch getestet wurden, stellt sich die Frage, ob diese Empfehlung f\u00fcr die Firmen in der Praxis \u00fcberhaupt durchf\u00fchrbar ist. Denn man kann davon ausgehen, dass jeder Stoff schon einmal von irgendwem, irgendwo im Tierversuch getestet worden ist. Selbst destilliertes Wasser soll schon im Tierversuch getestet worden sein.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund hat etwa der Deutsche Tierschutzbund e.V. schon vor vielen Jahren aus Eigeninitiative eine Kosmetik-Positivliste (die jene Firmen auflistet, die tierversuchsfreie Kosmetika nach den strengen, wohl aber praktikablen Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes herstellen) mit der Festlegung eines Stichjahres erstellt. Nach den <a href=\"http:\/\/www.tierschutzbund.de\/information\/service\/publikationen\/kosmetik-positivliste.html\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V.<\/a> d\u00fcrfen die in die Kosmetik-Positivliste aufgenommenen Kosmetika keine Rohstoffe enthalten, die nach dem 1.1.1979 im Tierversuch getestet worden sind. Umgekehrt k\u00f6nnen sehr wohl Bestandteile, die vor (!) dem 1.1.1979 in Tierversuchen gepr\u00fcft worden sind, enthalten sein.<\/p>\n<p>Es erstaunt &#8211; positiv, dass in der nun vorliegenden Empfehlung zur Kennzeichnung von tierversuchsfreien Kosmetika, die Kommission Alternativmethoden, die nur eine Verringerung oder Verfeinerung von Tierversuchen bewirkt haben, nicht (!) akzeptiert. Demnach darf eine Kosmetikprodukt u.a. nur dann als tierversuchsfrei gekennzeichnet werden, wenn eine echte tierfreie Ersatzmethode eingesetzt wurde. Wir k\u00f6nnen dieser konsequenten Haltung nur zustimmen und hoffen, dass dies auch in allen anderen Materien so gehandhabt wird und nicht nur in diesem Fall dazu dienen soll, den Firmen die Kennzeichnung von tierversuchfreien Kosmetika zu erschweren. <br \/>Denn prinzipiell unterst\u00fctzt die Europ\u00e4ische Kommission das Konzept der 3 Rs (refine (= verfeinern), reduce (= reduzieren), replace (= ersetzen), demnach als Alternativmethode zum Tierversuch selbst solche Methoden anerkannt und vor allem auch gef\u00f6rdert werden, bei denen es lediglich zur einer Reduzierung (weniger Versuchstiere) bzw. Verfeinerung (z.B. werden die Tiere am Ende des Versuches nicht get\u00f6tet) beim Tierversuch kommt. Wir stehen diesem weiterhin tierverbrauchenden Konzept aus vielen guten Gr\u00fcnden skeptisch bis ablehnend gegen\u00fcber.<\/p>\n<p>Vorbehaltlich der Frage nach der praktischen Umsetzbarkeit stellt die vorliegende stringente Regelung \u00e0 la longue eine echte Sicherheit f\u00fcr die KonsumentInnen dar, da sie ganz gewiss sein k\u00f6nnen, dass das mit tierversuchsfrei gekennzeichnete Produkt tats\u00e4chlich v\u00f6llig tierversuchfrei hergestellt wurde. Doch Achtung: Derartige Kosmetika d\u00fcrfen wohl keine im Tierversuch getesteten Bestandteile enthalten, aber sehr wohl Rohstoffe, deren Gewinnung mit Tierqu\u00e4lerei oder Ausrottung verbunden sind oder f\u00fcr die Tiere eigens get\u00f6tet werden. Dazu geh\u00f6ren: Nerz\u00f6l, Walrat, Schildkr\u00f6ten\u00f6l, Murmeltierfett, Emu\u00f6l, B\u00e4rengalle, Moschus (Dr\u00fcsensekret des Moschushirsches) oder Chochenille (roter Farbstoff aus zermahlenen L\u00e4usen). Beachten Sie bitte das Etikett mit den Inhaltsstoffen, die nun dank der neuen Regelung aufgelistet werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>F\u00fcr VerbraucherInnen ist noch wissenswert, dass mit der Richtlinie 2003\/15\/EG auf der Verpackung jedes Kosmetikproduktes auch der Name und die Adresse des Herstellers angegeben sein m\u00fcssen, den man f\u00fcr genauere Informationen \u00fcber das Produkt (auch schon vor dem Kauf), z.B. bez\u00fcglich allergischer Reaktionen, kontaktieren kann, wor\u00fcber auch Auskunft gegeben werden muss (es besteht Auskunftspflicht!). Weigert sich ein Unternehmen, die KonsumentInnenfragen zu beantworten, kann man sich an die zust\u00e4ndige nationale Beh\u00f6rde wenden \u2013 denn die Mitgliedstaaten haben daf\u00fcr zu sorgen, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen auch nachkommen.<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndig f\u00fcr Fragen und Beschwerden zur Kosmetikrichtlinie und Informationsleitlinie f\u00fcr \u00d6sterreich ist das:<\/p>\n<p><strong> <\/p>\n<p>Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit und Frauen<br \/>Sektion IV<br \/>Radetzkystra\u00dfe 2<br \/>1031 Wien<br \/>Telefon: 01\/17 11 00 &#8211; DW 46 17 oder DW 47 41<br \/><a href=\"http:\/\/www.bmgf.gv.at\/\">http:\/\/www.bmgf.gv.at\/<\/a><\/p>\n<p> <\/strong><\/p>\n<p>Die Kosmetikindustrie hat ein \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliches, zentrales <a href=\"http:\/\/www.european-cosmetics.info\/site\/index.cfm?SID=14075&#038;OBJ=14115&#038;LG=5\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Verzeichnis aller Unternehmen<\/a> eingerichtet, die in der EU kosmetische Erzeugnisse auf den Markt bringen.<\/p>\n<\/p>\n<p>Siehe dazu auch <a href=\"index.php\/tierversuche\/info\/1030-tierversuche-in-der-kosmetikindustrie\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Tierversuche in der Kosmetikindustrie<\/a><\/p>\n<p>Aufrufe: 109<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2003\/15\/EG (im 5. Artikel; ver\u00f6ffentlicht im Amtsblatt L 66\/26) besteht f\u00fcr die Kosmetikhersteller die M\u00f6glichkeit, darauf hinzuweisen, dass f\u00fcr ihr Produkt keine Tierversuche durchgef\u00fchrt wurden. Dazu wurde nun am 7. Juni 2006 im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union (L <\/p>\n<p><a class=\"read-more\" href=\"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2014\/02\/03\/leitlinie-zur-kennzeichnung-von-tierversuchsfreien-kosmetika\/\">weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[10,4],"tags":[],"modified_by":null,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/953"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=953"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/953\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=953"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=953"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=953"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}