{"id":957,"date":"2013-09-23T13:34:00","date_gmt":"2013-09-23T11:34:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2013\/09\/23\/ein-rueckblick-tierversuchskommission-von-1990-bis-2012\/"},"modified":"2013-09-23T13:34:00","modified_gmt":"2013-09-23T11:34:00","slug":"ein-rueckblick-tierversuchskommission-von-1990-bis-2012","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2013\/09\/23\/ein-rueckblick-tierversuchskommission-von-1990-bis-2012\/","title":{"rendered":"Ein R\u00fcckblick: Tierversuchskommission von 1990 bis 2012"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem Inkrafttreten des neuen Tierversuchsgesetzes per 1. J\u00e4nner 2013, dem sogenannten Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012), wird auch die Kommission f\u00fcr Tierversuche neu geregelt. Aus diesem Anlass m\u00f6chten wir einen kurzen R\u00fcckblick zu der von 1990 bis 2012 im Wissenschaftsministerium tagenden Kommission gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Tierversuchsgesetz 1989 (kurz \u00a7 13-Kommission) geben.<\/p>\n<p>Die gesetzliche Verankerung, die Besetzung der \u00a7 13-Kommission auch mit ExpertInnen seitens des Tierschutzes und schlie\u00dflich die erste konstituierende Sitzung am 27.3.1990 ist ma\u00dfgeblich auf die intensive Einbringung des \u201eInternationalen Bundes der TierversuchsgegnerInnen\u201c (IBT) zur\u00fcckzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>In dieser Kommission wurde der Tierschutz durch folgende Personen vertreten: Dr. Martin Paparella (davor Ing. Rudolf Ziegelbecker, davor Dr. med. Christian Probst, davor Dr. Bernhard Rambeck), MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Mag. Romana Rathmanner (davor Dr. Peter Schmidsberger), Dr. med. Klaus-Peter Schlebusch (davor Dr. med. Werner Hartinger), Dr. Ulrike Wintersberger (davor Univ.Prof. Johann G\u00f6tschl, davor Dr. Walter Schmidt).<br \/>Der IBT hat den jeweils f\u00fcnf nominierten Tierschutz-ExpertInnen bei ihrer Arbeit in der Kommission stets seine volle Unterst\u00fctzung zukommen lassen.<\/p>\n<p>Viele dringende Tierversuchsthemen haben wir initiiert, wie z.B. die Forderung nach der Abschaffung der grausamen M\u00e4usetests zum Nachweis von Muscheltoxinen (= zur Feststellung von giftigen Stoffen bei Muscheln f\u00fcr den menschlichen Verzehr) oder die Forderung, die Fischtests zur Untersuchung von Abw\u00e4ssern oder die Pyrogentests (Tests an Kaninchen auf fiebererregende Stoffe) f\u00fcr obsolet zu erkl\u00e4ren, da wir in all diesen F\u00e4llen auf Ersatzmethoden verweisen konnten.<\/p>\n<p>Viele Thematiken, die von \u201eunseren\u201c Tierschutz-ExpertInnen in Diskussion gebracht wurden, stie\u00dfen auch auf massiven Widerstand, wie z.B. die Infragestellung des Tierversuches als wissenschaftliche Methode oder die Kl\u00e4rung des \u201eanerkannten Stand der Wissenschaften\u201c oder der Begriff der \u201eUnerl\u00e4sslichkeit\u201c von Versuchsvorhaben.<\/p>\n<p>Doch vieles konnte in diesen 22 Jahren unter dem wechselnden MinisterInnenvorsitz von Busek, Gehrer, Hahn, Karl und T\u00f6chterle auch erreicht werden.<br \/>Die \u00a7 13-Kommission war gem\u00e4\u00df der gesetzlichen Definition daf\u00fcr zust\u00e4ndig, Richtlinien zu erlassen, um eine einheitliche Durchf\u00fchrung des Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Genehmigung und Durchf\u00fchrung von Tierversuchen, der Z\u00fcchtung, Haltung und Unterbringung von Versuchstieren und der Qualifikation der mit der Betreuung der Versuchstiere befassten Personen zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Einen zentralen Schwerpunkt bildete auch die Entwicklung und F\u00f6rderung von Ersatzmethoden. Die Kommission hatte nur beratende Funktion f\u00fcr die BundesministerInnen. Sie setzte sich insgesamt aus 18 VertreterInnen aus diversen Bereichen zusammen: 6 VertreterInnen der einzelnen Ministerien (Landwirtschaft, Wirtschaft, Gesundheit, Wissenschaft, Bildung\/Universit\u00e4ten, Umwelt), 4 VertreterInnen der Industrie\/Gewerbe (Seibersdorf, IMP, Baxter, Wirtschaftskammer \u00d6sterreich); 1 VertreterIn der Veterin\u00e4rmedizinischen Universit\u00e4t; 1 VertreterIn der Medizinischen Fakult\u00e4t Wien; 1 VertreterIn der \u00d6sterreichischen Akademie der Wissenschaften; 5 VertreterInnen des Tierschutzes.<\/p>\n<p>Folgende legistische Verbote, alle durchwegs von den Tierschutz-ExpertInnen eingefordert &#8211; wurden in der Kommission ausgearbeitet:<\/p>\n<ul>\n<li>Verbot des LD-50-Tests (per 1.1.1993, jedoch mit Ausnahmen; dies ist jener \u00e4u\u00dferst grausame Giftigkeitstest, bei dem diejenige Dosis ermittelt wird, bei der die H\u00e4lfte der Versuchstiere einen elendiglichen Vergiftungstod erleiden; \u00d6sterreich nimmt mit diesem Verbot noch immer eine einsame Vorreiterrolle ein).\n<\/li>\n<li>Verbot der Tierversuche f\u00fcr Kosmetika (in \u00d6sterreich wurden die Tierversuche f\u00fcr die Entwicklung und Herstellung von Kosmetika im Tierversuchsgesetz schon seit 1999 sowohl f\u00fcr das Endprodukt (in der EU erst ab 2004) als auch f\u00fcr die einzelnen Inhaltsstoffe (in der EU erst seit 2009) verboten).\n<\/li>\n<li>Verbot der Experimente an Menschenaffen (an Schimpansen, Bonobos, Orang-Utans, Gorillas und Gibbons; per 1.1.2006; \u00d6sterreich ist eines der wenigen EU-L\u00e4nder, das dieses Verbot \u2013 ohne Ausnahmen &#8211; gesetzlich verankert hat).\n<\/li>\n<li>Im Jahre 2000 wurde eine Verordnung zu der Haltung, Unterbringung und Pflege, Zucht- und Liefereinrichtungen und Kennzeichnung von Versuchstieren und eine weitere\n<\/li>\n<li>Verordnung zur statistischen Erfassung von Versuchstieren erlassen. Die Grundlagen hierf\u00fcr wurden ebenso in der Kommission ausgearbeitet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Einen zentralen Stellenwert nahm das in den 90er Jahren relative neue Thema der Entwicklung von Ersatzmethoden ein, wozu h\u00e4ufig externe ExpertInnen als GastrednerInnen geladen wurden:<br \/>Ersatzmethoden wurden vorgestellt, wie z.B. der Hefetest. Der Stand der Entwicklung, Evaluierung und Etablierung von Ersatzmethoden wurde verfolgt, wie z.B. der Ersatztest zum Draize-Test am Kaninchenauge. Staatlich eingerichtete Institutionen, die sich auf die Entwicklung und Validierung von Ersatzmethoden spezialisieren, entstehen und werden vorgestellt, wie etwa ECVAM in Italien, eine Einrichtung der EU.<\/p>\n<p>Berichte von internationalen Symposien, Kongressen, Workshops und Beh\u00f6rdenseminaren.<br \/>Projekt-Ausschreibungen des Wissenschaftsministeriums zur F\u00f6rderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch und in der Folge kontinuierliche Berichte \u00fcber die Antr\u00e4ge und gef\u00f6rderten Projekte.<br \/>Der Staatspreis zur F\u00f6rderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch wurde ins Leben gerufen und wird j\u00e4hrlich vergeben.<br \/>Zudem wurde das Antragsformular zur Genehmigung von Tierversuchen textiert, die jeweils j\u00e4hrlich publizierten Tierversuchsstatistiken besprochen, zudem gab es sehr kontroversielle Diskussionen und Standpunkte zu der Frage, inwieweit und ab welchem Stadium es sich beim Klonen von Tieren um Tierversuche handelt.<\/p>\n<p>Weitere Schwerpunkte waren der jeweils aktuelle Stand der OECD-Testrichtlinien und EU-Richtlinien (z.B. f\u00fcr Kosmetika und Chemikalien) betreffend der Regelung von Tierversuchen. Zuletzt wurde das neue \u00f6sterreichische Tierversuchsgesetz und eine Verordnung \u2013 in Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie &#8211; ausgearbeitet und diskutiert und von den Tierschutz-ExpertInnen laufend juristisch ausgearbeitete Stellungnahmen abgegeben.<\/p>\n<p>Die letzte Sitzung der \u00a7 13-Kommission fand am 25.10.2012 statt.<\/p>\n<p>Siehe auch unter <a href=\"index.php\/tierversuche\/kommission\/30-kommissionen-gemaess-tierversuchsgesetz-2012\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Kommissionen gem\u00e4\u00df Tierversuchsgesetz 2012<\/a><\/p>\n<p>Aufrufe: 62<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Inkrafttreten des neuen Tierversuchsgesetzes per 1. J\u00e4nner 2013, dem sogenannten Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012), wird auch die Kommission f\u00fcr Tierversuche neu geregelt. 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