{"id":980,"date":"2011-03-24T15:05:00","date_gmt":"2011-03-24T14:05:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2011\/03\/24\/erarbeitung-der-tierversuchsrichtlinie-appell-an-die-eu-parlamentarierinnen\/"},"modified":"2011-03-24T15:05:00","modified_gmt":"2011-03-24T14:05:00","slug":"erarbeitung-der-tierversuchsrichtlinie-appell-an-die-eu-parlamentarierinnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tierversuchsgegner.at\/wpibt\/2011\/03\/24\/erarbeitung-der-tierversuchsrichtlinie-appell-an-die-eu-parlamentarierinnen\/","title":{"rendered":"\u00dcberarbeitung der Tierversuchsrichtlinie: Appell an die EU-ParlamentarierInnen"},"content":{"rendered":"<p align=\"left\">Die Novellierung der EU-Tierversuchsrichtlinie befindet sich in der letzten Phase. Voraussichtlich am 8. September 2010 werden die EU-ParlamentarierInnen in zweiter Lesung \u00fcber die endg\u00fcltige Fassung der Richtlinie abstimmen (<a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?pubRef=-\/\/EP\/\/TEXT+REPORT+A7-2010-0230+0+DOC+XML+V0\/\/DE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">siehe dazu die entsprechende Empfehlung<\/a>).<br \/>Bitte appellieren auch Sie an unsere \u00f6sterreichischen VertreterInnen, zumindest keinen weiteren Verschlechterungen &#8211; wie sie im &#8220;Standpunkt des Rates in erster Lesung&#8221; offen zutage treten &#8211; zuzustimmen.<\/p>\n<p><strong>Auf unser Schreiben haben bislang geantwortet:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>\n<div>Am 23.06.2010 wurde uns mitgeteilt, dass Frau MEP Mag.a Ulrike Lunacek (Gr\u00fcne) unseren Appell unterst\u00fctzt.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div>Am 24.06.2010 haben wir im Namen der sozialdemokratischen \u00f6sterreichischen Delegation im Europ\u00e4ischen Parlament (Kadenbach Karin, Leichtfried J\u00f6rg, Regner Evelyn, Swoboda Hannes) ein ausf\u00fchrliches Antwortschreiben erhalten, das f\u00fcr uns letztlich unbefriedigend ist, weil die Sozialisten &#8220;mit dem aktuellen Kompromiss des Rates einverstanden&#8221; sind.<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Anbei ein <strong>Mustertext <\/strong>mit den <strong>E-Mail-Adressen der \u00f6sterreichischen EU-ParlamentarierInnen<\/strong> (am Ende des Textes)<br \/>(Text kopieren, eine E-Mail-Adresse aufrufen, Text hineinkopieren, den Namen der Abgeordneten bzw. des Abgeordneten bei der Anrede einf\u00fcgen, Ihren Namen nicht vergessen und abschicken):<\/p>\n<p>Sehr geehrte Frau Abgeordnete,<br \/>Sehr geehrter Herr Abgeordneter,<\/p>\n<p>am 8. September 2010 werden Sie \u00fcber die endg\u00fcltige Fassung des am 5. November 2008 von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlages zur \u00dcberarbeitung der \u00fcber 20 Jahre alten &#8220;Richtlinie 86\/609\/EWG des Rates vom 24. November 1986 zur Ann\u00e4herung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der f\u00fcr Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere&#8221; in zweiter Lesung abstimmen \u2013 \u00fcber Leben und Tod und Schmerzen, Leiden und \u00c4ngsten von Millionen von Tieren.<\/p>\n<p>Leider wurde von den EU-ParlamentarierInnen (in erster Lesung) und in der Folge auch vom Rat der Europ\u00e4ischen Union (Standpunkt des Rates in erster Lesung) die M\u00f6glichkeit, den Kommissionsvorschlag zu verbessern, nicht wahrgenommen. Im Gegenteil, wesentliche Bestimmungen wurden \u00fcber weite Strecken verw\u00e4ssert, indem Abstriche, Aufweichungen und gar Streichungen vorgenommen wurden. Die Chance, eine Kehrtwendung zumindest einzuleiten, um der veralteten, wissenschaftlich nicht haltbaren und insbesondere grausamen Methode des Tierversuches im Zeitalter moderner Technologien eine Absage zu erteilen, wurde nicht gen\u00fctzt.<\/p>\n<p>Damit sich die verheerende Situation von Millionen Versuchstiere zumindest etwas verbessert und endlich die Anzahl der Versuchstiere reduziert wird, appelliere ich an Sie, keinen weiteren Verschlechterungen &#8211; wie sie im &#8220;<a href=\"images\/stories\/tierversuche\/tv_pdfs\/eu-tv-rl-rat-26052010-deutsch.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Standpunkt des Rates in erster Lesung<\/a> im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates zum Schutz der f\u00fcr wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere&#8221; vom 26. Mai 2010, 6106\/10, offen zutage treten &#8211; zuzustimmen.<\/p>\n<p>Meines Erachtens ist es ein unumg\u00e4ngliches Erfordernis einer humanen, modernen Gesellschaft<\/p>\n<ul>\n<li>einen \u2013 erforderlichenfalls zeitlich abgestuften &#8211; Ausstieg aus den Tierversuchen mit <strong>allen Arten nichtmenschlicher Primaten<\/strong> gesetzlich zu verankern.\n<\/li>\n<li>Die Verwendung von <strong>Affen aus Wildf\u00e4ngen<\/strong> sofort zu verbieten.\n<\/li>\n<li>Ebenso ist die Verwendung von <strong>Menschenaffen<\/strong> \u2013 und dies ausnahmslos (!) &#8211; sofort zu verbieten.\n<\/li>\n<li>A l l e Tierversuche sind beh\u00f6rdlich zu genehmigen.\n<\/li>\n<li>A l le Tierversuche sind einer <strong>ethischen Bewertung<\/strong> zu unterziehen.\n<\/li>\n<li>A l l e Tierversuche sind auch einer <strong>retrospektiven Bewertung<\/strong> zu unterziehen (indem gepr\u00fcft wird, inwieweit das angestrebte Ziel, aufgrund dessen die Tierversuche letztlich ja auch genehmigt worden sind, erreicht wurde).\n<\/li>\n<li>Experimente, die immenses Leiden und extreme Schmerzen verursachen, sind ausnahmslos nicht zu genehmigen und ein <strong>Negativkatalog von nicht mehr zul\u00e4ssigen Tierversuchen<\/strong> soll erstellt werden (selbst wenn der prognostizierte Erkenntnisgewinn als sehr hoch eingestuft werden sollte).\n<\/li>\n<li>Beh\u00f6rdlich anerkannte und validierte <strong>Ersatzmethoden<\/strong> sind verpflichtend einzusetzen und im Gegenzug dazu ist der dadurch ersetzte Tierversuch zu verbieten.\n<\/li>\n<li>Keine F\u00f6rderung von Tierversuchsprojekten mit \u00f6ffentlichen Mitteln.\n<\/li>\n<li>Der <strong>Ausdruck \u201eVerfahren\u201c<\/strong> zur Definition von Tierversuchen (s. Artikel 3) ist in diesem Zusammenhang merkw\u00fcrdig und zu <strong>streichen<\/strong> und die bislang gem\u00e4\u00df der RL 86\/609\/EWG verwendeten Begriffe \u201eVersuchstiere\u201c und \u201eVersuche\u201c beizubehalten, weil sie im Gegensatz zu dem Begriff \u201eVerfahren\u201c klar und verst\u00e4ndlich sind und auch das bezeichnet wird, was sie sind. Insbesondere ein Gesetzestext hat sich klarer und nicht euphemistischer Begriffe zu bedienen.\n<\/li>\n<li>Dies gilt auch f\u00fcr den <strong>Begriff \u201eAngemessenheit\u201c<\/strong>, der in dem vorliegenden Gesetzestext \u00fcberstrapaziert verwendet wird.<br \/>Fazit: Der Begriff \u201eAngemessenheit\u201c ist jeweils, je nach Kontext, genauer zu definieren. (Siehe z.B. Artikel 34 Abs. 4 oder Artikel 47)\n<\/li>\n<li>Auch die <strong>Ausnahmen werden in diesem Gesetzestext bis zur Unertr\u00e4glichkeit ausgereizt<\/strong>, es wimmelt hier nur so von Ausnahmen: Dies f\u00fchrt dazu, dass schlussendlich alles genehmigt werden kann \u2013 es muss nur dem Zwecke des Versuches dienen und alles wissenschaftlich begr\u00fcndet werden. Auf diese Weise werden Gebote, Verbote oder Einschr\u00e4nkungen wieder aufgehoben, wie etwa bei der Methodenwahl (vergleiche Artikel 4 mit Artikel 13) oder bei der Verwendung von Menschenaffen (vergleiche Artikel 8 Abs. 3 mit Artikel 55). Durch diese \u201eTaktik\u201c k\u00f6nnen schlussendlich etwa wildlebende Tiere (Artikel 9), ja selbst Streunertiere (Hunde, Katzen) doch in Versuche eingesetzt werden (Artikel 11 Abs. 2) oder Versuche ohne jeglichen Einsatz von Schmerz- und Bet\u00e4ubungsmitteln durchgef\u00fchrt werden (vergleiche Artikel 14 Abs. 4) \u2013 lauter Ma\u00dfnahmen, die ethisch \u00e4u\u00dferst verwerflich sind und eindeutig abzulehnen und somit zu verbieten sind.<br \/>Fazit: Die Ausnahmen sollen auch Ausnahmen bleiben und nicht dazu dienen, alle Verbote und alle Einschr\u00e4nkungen wieder aufzuheben.\n<\/li>\n<li>Die \u201eKr\u00f6nung\u201c der Ausnahmen bildet Artikel 55, der irritierender Weise mit \u201eSchutzklauseln\u201c (f\u00fcr wen oder was?) betitelt ist, nach denen die Mitgliedstaaten \u201evorl\u00e4ufige Ma\u00dfnahmen\u201c (was auch immer konkret dies bedeuten mag) beschlie\u00dfen k\u00f6nnen und womit<br \/>1.) die an sich verbotenen Versuche an Menschenaffen genehmigt werden k\u00f6nnen, und<br \/>2.) auch extrem belastende, nicht zu lindernde und lang anhaltende Tierversuche, die an sich auch verboten sind (Artikel 15 Abs. 2), doch wieder m\u00f6glich sein sollen.<br \/><strong>Der Artikel 55 ist ersatzlos zu streichen<\/strong>.\n<\/li>\n<li>Die <strong>Zeitfristen<\/strong> (siehe Artikel 10, Artikel 54, Artikel 57, Artikel 58) von 5, 7, 8, ja 12 Jahren und die Fristen der \u00dcbergangsbestimmungen (siehe Artikel 64) sind \u2013 ohne jegliche Begr\u00fcndungen \u2013 unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig lang. Die Fristen sind k\u00fcrzer anzusetzen, damit die Richtlinie auch z\u00fcgig umgesetzt werden kann und nicht den k\u00fcnftighin zu erwartenden tierschutzrechtlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen abermals nachhinkt.\n<\/li>\n<li>Gem\u00e4\u00df Anhang VIII werden die Versuche nach 4 <strong>Schweregraden<\/strong> &#8211; \u201ekeine Wiederherstellung der Lebensfunktion\u201c, \u201egering\u201c, \u201emittel\u201c, \u201eschwer\u201c \u2013 eingeteilt, wobei die erste Bezeichnung \u00e4u\u00dferst sperrig ist. Diese ist zu \u00e4ndern, wobei sich folgende Benennungen anbieten:<br \/>\u201eSchweregrad 1\u201c (f\u00fcr \u201egering\u201c), \u201eSchweregrad 2\u201c (f\u00fcr \u201emittel\u201c), \u201eSchweregrad 3\u201c (f\u00fcr \u201eschwer\u201c) und \u201eSchweregrad 4\u201c (f\u00fcr \u201ekeine Wiederherstellung der Lebensfunktion\u201c). Da der Tod das schlimmste ist, was einem Lebewesen zugef\u00fcgt werden kann, weil es seines einmaligen, unwiederbringlichen Lebens beraubt wird und durch das T\u00f6ten \u2013 auch wenn es unter Vollnarkose erfolgt &#8211; dem Lebewesen das gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Leid zugef\u00fcgt wird, ist die Bezeichnung \u201eSchweregrad 4\u201c die einzig angemessene. Auch wird damit der Wertsch\u00e4tzung jedes einzelnen Lebens und somit dem ethischen Umgang mit den Tieren Rechnung getragen. (Umgekehrt w\u00fcrde die Bezeichnung \u201eSchweregrad 0\u201c suggerieren, dass der Tod eines Lebewesens nichts schlimmes ist und sein Leben wertlos machen.)\n<\/li>\n<li>Die Richtlinie hat &#8211; entgegen der Bestimmung in Artikel 1 (5) c) &#8211; <strong>auch f\u00fcr veterin\u00e4rmedizinische klinische Pr\u00fcfungen<\/strong>, die f\u00fcr die Zulassung eines Tierarzneimittels verlangt werden, zu gelten.\n<\/li>\n<li>Bei der Antragstellung zur Durchf\u00fchrung von Tierversuchen sind von der Beh\u00f6rde <strong>Geb\u00fchren<\/strong> einzuheben.\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p><a href=\"mailto:martin.ehrenhauser@europarl.europa.eu\">martin.ehrenhauser@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:karin.kadenbach@europarl.europa.eu\">karin.kadenbach@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:othmar.karas@europarl.europa.eu\">othmar.karas@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:elisabeth.koestinger@europarl.europa.eu\">elisabeth.koestinger@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:joerg.leichtfried@europarl.europa.eu\">joerg.leichtfried@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:eva.lichtenberger@europarl.europa.eu\">eva.lichtenberger@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:ulrike.lunacek@europarl.europa.eu\">ulrike.lunacek@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:hans-peter.martin@europarl.europa.eu\">hans-peter.martin@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:andreas.molzer@europarl.europa.eu\">andreas.molzer@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:franz.obermayr@europarl.europa.eu\">franz.obermayr@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:hella.ranner@europarl.europa.eu\">hella.ranner@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:evelyn.regner@europarl.europa.eu\">evelyn.regner@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:paul.ruebig@europarl.europa.eu\">paul.ruebig@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:richard.seeber@europarl.europa.eu\">richard.seeber@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:ernst.strasser@europarl.europa.eu\">ernst.strasser@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:hannes.swoboda@europarl.europa.eu\">hannes.swoboda@europarl.europa.eu<\/a><br \/><a href=\"mailto:angelika.werthmann@europarl.europa.eu\">angelika.werthmann@europarl.europa.eu<\/a><\/p>\n<p>Siehe auch unter <a href=\"index.php\/tierversuche\/meldungen\/973-ergebnis-der-online-konsultation-zu-tierversuchen\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Ergebnis der Online-Konsultation zu Tierversuchen<\/a> (19.02.2007)<br \/>Siehe auch unter <a href=\"index.php\/tierversuche\/meldungen\/1437-neue-eu-tierversuchsrichtlinie\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">Neue EU-Tierversuchsrichtlinie<\/a> (06.11.2008)<br \/>Siehe auch unter <a href=\"index.php\/tierversuche\/info\/1619-eu-tierversuchsrichtlinie-wurde-endlich-verabschiedet-was-bringt-sie\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">EU-Tierversuchsrichtlinie wurde endlich verabschiedet. Was bringt sie?<\/a> (05.01.2011)<\/p>\n<p>Aufrufe: 57<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Novellierung der EU-Tierversuchsrichtlinie befindet sich in der letzten Phase. Voraussichtlich am 8. 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