„Es ist kein Strafbestand erfüllt“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten Leopold Bien nach dem versehentlichen Schuss auf Pony Bichette in Neulengbach. Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft läuft noch.
Großes Aufsehen erregte jener Fall aus Neulengbach, bei dem ein Jäger ein Pony beim Blick durch die Wärmebildkamera mit einem Wildschwein verwechselt hatte und schoss. Das Tier musste eingeschläfert werden.
Nach Anzeige bei der Polizei prüfte die Staatsanwaltschaft den Fall, die nun zu dem Entschluss kam, dass kein Strafbestand erfüllt sei, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten Leopold Bien erklärt. „Es ist weder ein Gefährdungsdelikt noch eine fahrlässige Sachbeschädigung“, führt Bien aus. Und er erklärt, dass der Jäger ohne Vorsatz gehandelt hätte.
Ob der Fall jagd- oder waffenrechtliche Konsequenzen hat, liegt in der Beurteilung der Bezirkshauptmannschaft. Deshalb wurde „nach Bekanntwerden des Vorfalles seitens der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten umgehend die entsprechenden Verfahren nach dem Waffengesetz und dem NÖ Jagdgesetz eingeleitet. Diese Verfahren sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen“, heißt es dazu von Bezirkshauptmannstellvertreter Maximilian Kargl.
Anmerkung der Redaktion: Man muss sich langsam echt fragen, wie es um die Rechtslagen in unserem Staat bestellt ist. „Keine Gefährdungslage“ – „Keine fahrlässige Sachbeschädigung (nicht mal das!!!!!!)“ – eine Gefährdung liegt bei solcher Verwechslung absolut vor; eine „Sachbeschädigung“ ist dies in jedem Fall (auch wenn wir dies nicht so bezeichnen würden); In unserem Land wird man für „ungesetzmässiges“ Spazieren mit dem Hund bestraft und verurteilt, man wird bestraft wenn man Hundekot nicht entfernt, aber für möglicherweise „versehentlichen“ Mord geht man als Mitglied der Jägerschaft straffrei und darf weiter durch die Gegend ballern! UNFASSBAR!