Patent auf die sog. “Krebsmaus” wurde – mit Einschränkung – bestätigt

Anfang Juli wurde das “Krebsmaus”-Patent am Europäischen Patentamt (EPA) in München erneut mündlich verhandelt, da kirchliche, Umwelt- und Tierschutzorganisationen, auch der “Internationale Bund der Tierversuchsgegner” (IBT) über seine Dachorganisation den “Verband Österreichischer Tierschutzvereine” (VÖT), erneut beim EPA gegen die umstrittene Patentierung der “Krebsmaus” Beschwerde eingelegt hatten. Damit ging dieses Verfahren in das 12. Jahr.

Am 6. Juli hat das EPA seine Entscheidung getroffen: Das Patent, das ursprünglich für alle Säugetiere und dann einschränkend für alle Nagetiere gelten sollte, wurde nun “nur” für gentechnisch veränderte Mäuse erteilt. Ein Teilerfolg für uns TierversuchsgegnerInnen.

Bei der sog. Krebsmaus handelt es sich um gentechnisch manipulierte Mäuse, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in kurzer Zeit an bösartigen Tumoren erkranken sollen und in der Krebsforschung eingesetzt werden. Die Krebsmaus war das erste erteilte Tierpatent in Europa (1992) überhaupt, das jedoch von vielen Initiativen vehement beeinsprucht wurde. Nächstes Jahr läuft der 20-jährige amerikanische Patentschutz aus. Bisher hat das EPA schon 70 Patente auf Tiere und Tierarten erteilt.

Die Patentierung von Lebewesen ist unethisch und verstößt gegen die Intention/den Geist des Gesetzes, weil es sich bei Tieren nicht um Erfindungen handeln kann und somit nicht patentierbar sind.
Weiters sind wir von der Unzulässigkeit der “Krebsmaus”-Patenterteilung durch das EPA überzeugt, weil Tiere immensem Leid ausgesetzt werden, ohne dass ein “wesentlicher medizinischer Nutzen für den Menschen” gegeben ist, wie es die rechtliche Grundlage der EU-Biopatent-Richtlinie verlangt.

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