Werden Ersatzmethoden staatlich gefördert?

Laut EU-Tierversuchsrichtlinie sind die einzelnen Mitgliedstaaten zur Entwicklung, Förderung, Validierung und Informationsverbreitung alternativer Methoden verpflichtet.
Inwieweit dem auch die EU-Mitgliedstaaten nachkommen, wurde in einer wissenschaftlich fundierten Umfrage eruiert. Die Ergebnisse waren frustrierend, wobei Österreich im Vergleich noch gut abgeschnitten hat.
Mehr dazu unter:
Die einzelstaatliche Förderung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen in der EU – eine Untersuchung

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