Behörde bei der Bestellung von TierschutzexpertInnen säumig

Ein neuer Fall für die Volksanwaltschaft 

Der Dachverband der TierversuchsgegnerInnen Österreichs hat bei der Volksanwaltschaft eine Beschwerde über das Wissenschaftsministerium eingebracht, weil dieses seit über einem halben Jahr bei der formellen Bestellung eines von der Tierschutzseite nominierten Mitgliedes in die Kommission für Tierversuchsangelegenheiten säumig ist.

“Vor mehr als einem halben Jahr haben wir ein Kommissionsmitglied nachbesetzt und seither fünf Mal die offizielle Bestätigung sowie die erforderlichen Einladungen zu den Sitzungen der Kommission reklamiert. Nachdem diese völlig willkürlich unterblieben sind, haben wir jetzt die Volksanwaltschaft eingeschaltet, erklärt Gerda Matias, die Präsidentin des Dachverbandes, der “Bundeszentrale der Tierversuchsgegner Österreichs” (BZ), ihre Verärgerung über unqualifizierte Behördenwillkür und Missstände im Wissenschaftsministerium.

Die TierschützerInnen erwarten sich vom Einschreiten der Volksanwaltschaft, dass ihrem langjährigen Recht entsprochen wird, qualifizierte Personen ihrer Wahl in jene Kommission zu entsenden, die beispielsweise für die Prüfung von Tierversuchsanträgen zuständig ist.

“Es ist völlig inakzeptabel, dass durch das hinhaltende und säumige Verhalten der Behörde unsere Mitarbeit in der Kommission behindert und verhindert wird, wodurch die anstehenden Agenden nicht in der erforderlichen Sorgfalt erfüllt werden können”, kritisiert Gerda Matias, die es äußerst problematisch findet, dass die Kommission inzwischen schon zweimal getagt hat, wobei durch das Verschulden des säumigen Wissenschaftsministeriums die ExpertInnen der Tierschutzseite nicht vollzählig eingeladen bzw. vertreten waren.
Darüber hinaus finden die gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Prüfungen aller Tierversuchseinrichtungen vielfach nicht statt.

Mit Inkrafttreten des Tierversuchsgesetzes 1990 wurde insbesondere auf Basis des §12 die Kommission für Tierversuchsangelegenheiten ins Leben gerufen, die unter anderem für die Prüfung von Tierversuchsanträgen und die Kontrolle von Tierversuchslabors zuständig ist. Diese sogenannte §12-Kommission, die im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung angesiedelt ist, umfasst seit Bestehen auch vier Mitglieder aus dem Bereich des Tierschutzes, die stets vom “Verband Österreichischer Tierschutzorganisationen” (VÖT) bzw. arbeitsteilig von der “Bundeszentrale der Tierversuchsgegner Österreichs” (BZ) nominiert wurden.

Rückfragehinweis:
Gerda Matias
Bundeszentrale der Tierversuchsgegner Österreichs (BZ) und
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: 0676/600 30 47 bzw. 01/713 08 23
E-Mail: bundeszentrale@tierversuchsgegner.at

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