Bürgerinitiative: Tierschutz in die Verfassung

Die letzte aktuelle Meldung zu diesem Thema – am 13. Juni beschloss der Nationalrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit die Aufnahme des Tierschutzes in das Bundesverfassungsgesetz – finden Sie am Ende des Artikels!

Im Jahre 1996 wurde das Tierschutz-Volksbegehren mit der Forderung nach einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, das schlussendlich am 1.1.2005 in Kraft trat, durchgeführt.
Doch eine weitere wesentliche Forderung – Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen – wurde bislang nicht umgesetzt.

Und dies, obwohl am 27.05.2004 ein 4-Parteien-Entschließungsantrag (54/E, XXII. GP) erreicht werden konnte, der jedoch durch die Auflösung des Österreich-Konvent Anfang 2005 keiner Erledigung zugeführt wurde.

Aus diesem Grund haben wir eine Parlamentarische Bürgerinitiative “Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang” (15/BI, XXIII.GP) initiiert und am 31.10.2007 mit 1.418 Unterstützungserklärungen im Parlament eingereicht. Sie wurde gemäß der Geschäftsordnung dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. In der Folge wurden vom Bundeskanzleramt, dem Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium Stellungnahmen eingeholt und schließlich der Beschluss gefasst, sie zur Weiterbehandlung dem zuständigen Verfassungsausschuss zuzuweisen.
Doch aufgrund der beschlossenen Neuwahlen wurde die Arbeit eingestellt, womit unsere Bürgerinitiative verfallen ist.

Nach den Wahlen haben wir einen erneuten Anlauf genommen und abermals Unterstützungserklärungen gesammelt, insgesamt 1.233, die wir schließlich am 27. 04. 2009 an die Parlamentsredaktion weiterleiten konnten.
Ein herzliches Dankeschön an alle UnterstützerInnen, die diese Initiative abermals mitgetragen haben!


Am 25.06.2009 hat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen unsere Bürgerinitiative dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Es freut uns, dass dies mit Einstimmigkeit erfolgt ist. Darüber hinaus haben der SPÖ-Tierschutzsprecher und die Grüne-Tierschutzsprecherin in einer Presseaussendung die Notwendigkeit der Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung beteuert. Nun erwarten wir, dass der Verfassungsausschuss die Bürgerinitiative (4/BI) zügig in Behandlung nimmt.
Über den aktuellen Status der Behandlung kann man sich jederzeit über die Parlaments-Homepage informieren.

Siehe unsere Presseaussendung vom 23.11.2011 Parlamentarische Bürgerinitiative: Tierschutz in die Verfassung

Am 02.02.2012 wurde endlich unsere Bürgerinitiative auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses gesetzt und auch behandelt.
Einstimmiger Beschluss: Bildung eines Unterausschusses

In Behandlung unserer parlamentarischen Bürgerinitiative (Nr. 4/BI) “Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang” in der Sitzung des Verfassungsausschusses am 02.02.2012 wurde einstimmig beschlossen, dass zu dem Thema – Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung – ein Unterausschuss eingesetzt wird. Dies ist sicherlich als ein Erfolg zu bewerten.

Zitat aus der Parlamentskorrespondenz Nr. 83 vom 02.02.2012:

“Noch keine Entscheidung fiel hingegen über die Verankerung des Tierschutzes in der Bundesverfassung. Den Abgeordneten lag eine entsprechende Bürgerinitiative (4/BI) vor, die ihrerseits Rückenwind von Anträgen der FPÖ (340/A(E)), der Grünen (290/A(E)) und des BZÖ (861/A(E)) erhielt. Nachdem seitens der Regierungsparteien ursprünglich eine Vertagung anvisiert wurde, einigte sich der Ausschuss einstimmig auf Antrag des Abgeordneten Herbert Scheibner (B) darauf, zur Behandlung dieses Themenkomplexes einen Unterausschuss im Verhältnis 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne, 1 BZÖ einzusetzen.”

Am 17.10.2012 – nach acht Monaten des Beschlusses und etlichen Interventionen unsererseits – wurde endlich der Unterausschuss “Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung” in seiner 1. Sitzung konstituiert.

Wir erwarten nun eine zügige Behandlung und Umsetzung unserer Bürgerinitiative 4/BI “Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang”.
Ebenso werden die Anträge der FPÖ, der Grünen und des BZÖ in “Vorbehandlung” genommen werden.

Am 23. Mai 2013 haben die Koalitionsparteien SPÖ/ÖVP und die FPÖ einen Initiativantrag zur Aufnahme des Tierschutzes in das Bundesverfassungsgesetz gestellt.

Der Antrag beinhaltet weiters die Nachhaltigkeit, den Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung.

Die Tierschutzbestimmung selber lautet lapidar:
„§ 2. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Tierschutz.“

Erst im Begründungstext wird auf die Textierung des 4-Parteien-Entschließungsantrages vom Juni 2004 Bezug genommen, jedoch in völlig verwässerter und abgeschwächter Form, so dass zu befürchten ist, dass etwaige Abwägungen wieder zu Ungunsten der Tiere ausfallen. Z.B. wird im Entschließungsantrag das Tier als „Mitgeschöpf“, im vorliegenden Initiativantrag lediglich als „fühlendes Wesen“ bezeichnet.

Sonderbarerweise, obwohl die Freiheit der Wissenschaft schon verfassungsmäßig geschützt ist, soll mit § 6 eigens auch die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung in das Bundesverfassungsgesetz aufgenommen werden. Kann man daraus schließen, dass diese beiden herausgegriffenen Forschungsbereiche gar nicht unter die „Wissenschaft“ zu subsumieren sind? Für die experimentelle Tierforschung trifft dies sicherlich zu, da der Tierversuch nicht einmal die Grundanforderungen an empirisch-wissenschaftliche Experimente wie etwa die der Reproduzierbarkeit (unter gleichen Versuchsbedingungen müssen gleiche Ergebnisse erzielt werden) von wissenschaftlichen Forschungsmethoden und -Ergebnissen erfüllt. Aber wozu, fragt man sich weiter, soll Forschung oder sollen bestimmte Forschungsmethoden, die nicht wissenschaftlich abgesichert sind, einen verfassungsmäßigen Schutz erhalten?
Verständlich, dass die „Grünen“ einem so seichten Wirrwarr (auch in Bezug auf die Umwelt etwa) nicht ihre Zustimmung geben konnten.

Der Initiativantrag ist dem Verfassungsausschuss zugewiesen worden, wobei es diesbezüglich noch keinen Sitzungstermin für Beratungen gibt.

Am 4. Juni 2013 wurde mit einer SPÖ-ÖVP-FPÖ-Mehrheit im Verfassungsausschuss der von der SPÖ, ÖVP und FPÖ vorgelegte Initiativantrag bezüglich der Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung angenommen.

Da damit die Zweidrittelmehrheit für eine Beschlussfassung im Nationalrat gegeben ist, wird sich an der unzulänglichen Textierung (siehe Text oben) wahrscheinlich nichts mehr ändern, auch wenn der F-Abg. Fock noch das Wort „umfassend“ hinein reklamiert hat. Denn Entschließungsanträge der Grünen und des BZÖ wurden abgelehnt. Und die von uns eingereichte Bürgerinitiative (4/BI) stand wohl zur Diskussion, doch von unserem Textierungsvorschlag* wurde nichts übernommen.
(Ausführlichere Info dazu finden Sie in der Parlamentskorrespondenz Nr. 480.)

Damit ist da Ziel – Tierschutz in der Verfassung abzusichern – erreicht. Aber die Textierung ist derart schwach, dass keine gravierenden Verbesserungen für die Tiere zu erwarten sind. Ein unverzeihliches Versäumnis der Regierungsparteien und der FPÖ im Schlepptau.

* Unser Textierungsvorschlag, der dem Vierparteien-Entschließungsantrag vom Juni 2004 voll angelehnt ist, lautete: “Der Nationalrat wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in die Verfassung findet.”

Am 13. Juni 2013 beschloss – wie nicht anders zu erwarten – der Nationalrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit die Aufnahme des Tierschutzes (gemäß der Textierung des SPÖ-, ÖVP-, FPÖ-Initiativantrages) in das Bundesverfassungsgesetz.
Siehe Berichte dazu in der Parlamentskorrespondenz Nr. 528, 5ff.
Unsere Bürgerinitiative wurde durch “Kenntnisnahme” erledigt.

Hier geht es zum Gesetzestext! (Siehe § 2)

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