Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 11.6.2002 in Straßburg in zweiter Lesung für ein Tierversuchsverbot bei der Entwicklung und Herstellung für Kosmetika gestimmt. Dieses wird jedoch erst Anfang 2005 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen jedoch die tiergetesteten Kosmetika als solche deklariert werden – solange bis das Vermarktungsverbot verbindlich wird.
Das Vermarktungsverbot für tiergetestete Kosmetika soll frühestens fünf Jahre nach Annahme dieser Richtlinie umgesetzt werden – also im Jahre 2007 – mit der Ausnahme von drei toxikologischen Tests. Diese sollen erst mit 2014 verboten werden.
Gerda Matias, Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner (IBT) und Initiatorin des Tierschutz-Volksbegehrens ist von diesem Ergebnis enttäuscht. Selbst wenn es gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission und des Rates, die etwa für die Verbote keine zeitlichen Limits festschrieben, fortschrittlicher und tierfreundlicher ist. “Die Regelung, dass in drei Jahren innerhalb der EU keine Tierversuche mehr bei der Entwicklung und Herstellung von Kosmetika durchgeführt werden dürfen, derartige Produkte aber weiterhin verkauft werden können, wird am Leid der Tiere wenig ändern. Es wird lediglich eine Verlagerung der Tierversuche in Drittländer statt finden.”
Schon 1998 hätten das Tierversuchs- und Verkaufsverbot in Kraft treten sollen. Doch die EU-Kommission hat dies immer wieder verschoben und immer mehr verwässert.
Im April 2001 stimmten die EU-Parlamentarier in erster Lesung für ein sofortiges und generelles Tierversuchs- und Vermarktungsverbot, das der Internationale Bund der Tierversuchsgegner und mit ihm eine breite Bevölkerungsschichte seit eh und je fordern. Eine sofortige Umsetzung wäre auch ohne Sicherheitseinbußen für den Konsumenten möglich, zumal es 8000 in der Praxis bewährte Substanzen gibt.
Um so bedauerlicher ist es, dass jetzt die Parlamentarier einen Schritt zurück gemacht haben. So wurde z.B. auch die Definition von Alternativmethoden geändert: Darunter sollen nicht nur tierversuchsfreie Verfahren fallen, sondern auch Methoden, die den sogenannten 3 R´s (reduce, refine, replace) entsprechen, also Methoden bei denen weniger Tiere zum Einsatz kommen bzw. bei denen die Tiere weniger leiden sollen.
Fraglich ist es trotzdem, ob der EU-Ministerrat dem von den Parlamentariern gestern – trotz vieler, schmerzlicher Kompromisse – verabschiedeten Gesetzesentwurf zustimmen wird.
Derzeit leiden und sterben innerhalb der EU jährlich bis zu hunderttausend Versuchstiere für Kosmetiktests.
Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-10, Fax: +43/1/713 08 24,
E-Mail: tierversuchsgegner@chello.at
Siehe dazu auch Tierversuche in der Kosmetikindustrie
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