Der Rechnungshof (RH) hat im Mai und Juni 2005 die Veterinärmedizinische Universität Wien (VUW) überprüft, wobei ein Punkt die Abwicklung von Tierversuchen betraf. Die mit Tierversuchen zusammenhängenden Fragen erhob der Rechnungshof im dafür zuständigen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst (BMBWK).
Anfang September 2006 hat der RH darüber dem Nationalrat Bericht (siehe Seiten 23 – 51) erstattet.
U.a. hat der RH die Genehmigung, Abwicklung und Kontrolle von Tierversuchen beanstandet und festgestellt, dass die VUW mehrfach Bestimmungen des Tierversuchsgesetzes übertreten hat.
Im Detail beanstandete der RH,
a) … dass in den Jahren 2000 bis 2005 auf der VUW das Tierversuchsgesetz mehrfach übertreten wurde:
- Tierversuche wurden begonnen, obwohl noch keine Genehmigung vorlag.
- Tierversuche, für die die Genehmigung schon abgelaufen war, wurden fortgesetzt.
- Es wurden für Versuche mehr Tiere verwendet als genehmigt worden waren.
- In einem Fall wurde überhaupt um keine Genehmigung angesucht.
- In einem anderen Fall wurde die Genehmigung erst nachträglich beantragt.
- Ein Fall aus dem Jahre 2005 wurde wegen Übertretung des Tierversuchsgesetzes vom BMBWK bei der Verwaltungsstrafbehörde angezeigt. Doch in drei Fällen hat es das BMBWK unterlassen,
- Anzeige zu erstatten, was dann vom BMBWK dementiert wurde.
b) … die Arbeitsweise der Expertenkommission gem. § 12 Tierversuchsgesetz, die Tierversuchsanträge zu begutachten und Tierversuchseinrichtungen zu kontrollieren hat. Es fehlen schriftliche Arbeitsaufträge und entsprechende Arbeitsgrundsätze.
Der RH empfiehlt, die Organisation und die Verfahrensgänge der Kommission (Meinungsbildung, Fristen für die Vorlage der Gutachten, Unvereinbarkeitsbestimmungen etc.) schriftlich festzulegen – also eine verbindliche Geschäftsordnung zu schaffen.
Es wird kritisiert,
- … dass die Gutachten der Expertenkommission gem. § 12 Tierversuchsgesetz, die der Behörde als Grundlage für die Genehmigung von Tierversuchen dienen, nicht den an Fachgutachten zu stellenden Anforderungen entsprechen. Es ist nicht dokumentiert, warum ein Tierversuch genehmigt wurde, so dass auch nicht die Behördenentscheidung nachvollziehbar ist.
- …dass es keine Unvereinbarkeitsbestimmungen gibt. Denn einige Mitglieder der Expertenkommission gem. § 12 Tierversuchsgesetz sind gleichzeitig auch Bedienstete der VUW. So kontrollieren diese sich selber bzw. ihre KollegInnen und begutachten selber die eigenen Anträge bzw. die ihrer KollegInnen.
- … die sehr lückenhafte Kontrolle der Tierversuchseinrichtungen (die lt. Gesetz zumindest einmal jährlich zu erfolgen hätte) durch die Kommission. Auch fehlten für die Jahre 2003 und 2004 schriftliche Berichte über die vorgenommenen Überprüfungen.
c) … dass es keine verbindlichen Definitionen zu den Begriffen Angst, Schmerzen und Leiden gibt. Denn gemäß dem Tierversuchsgesetz handelt es sich bei Eingriffen an Tieren erst dann um Tierversuche, wenn diese für das Tier mit Angst, Schmerzen und Leiden verbunden sind. Und ob dies zutrifft, stellt der Experimentator selbst (!) fest und entscheidet selber (!), ob seine Experimente überhaupt Tierversuche sind und somit einer Anmeldungs- bzw. Genehmigungspflicht unterliegen.
d) … dass es auch keine verbindlichen (Abgrenzungs-) Kriterien gibt, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob es sich bei Eingriffen an Tieren auf der VUW nun um eine medizinische Behandlung bzw. um eine landwirtschaftliche Nutzung eines Tieres handelt oder um einen experimentellen Eingriff. Denn gemäß Tierversuchsgesetz handelt es sich u.a. dann um Tierversuche, wenn die Eingriffe über die landwirtschaftliche Nutzung und veterinärmedizinische Betreuung hinausgehen.
Dem BMBWK, dem diese Problematik nicht neu ist, da wir immer wieder auf diese Problematik hingewiesen haben, wurde nun vom RH empfohlen, Maßnahmen zu treffen, die eine genauere Abgrenzung – ab wann es sich um einen Tierversuch handelt oder nicht – erlauben.
Des weiteren soll im Tierversuchsgesetz festgelegt werden, dass der Experimentator nachweisen muss, dass er Spezialkenntnisse hat, die ihn befähigen, die mit einem Versuch verbundenen Leiden und Schmerzen abzuschätzen.
Dr. Michael Schönbauer, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Gutachter für Veterinärmedizin, der von 1985 bis 2003 die Bundesanstalt für Veterinäruntersuchungen in Innsbruck leitete, hat im Jahre 2004 ein Gutachten für das Landwirtschaftsministerium über die Vorkommnisse auf der Geburtenklinik der VUW verfasst und ist schon damals auf die verheerenden Zustände auf der VUW – äußerst schmerzhafte Tierversuche an Rindern, die weder gemeldet noch genehmigt waren – gestossen.
Hier sein Kommentar zu dem nun vorliegenden Bericht des Rechnungshofes, der seine Erfahrungen offiziell bestätigt:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Rechnungshofbericht, der nur eine geringe Zeitspanne (2000 bis 2005) umfasst, bestätigt vollinhaltlich die von mir seit Jahren geäußerten Kritikpunkte. Ergänzend ist festzustellen:
- Die VUW macht seit Jahrzehnten rechtswidrige Tierversuche.(1982 erste Anzeige von mir wegen vier mit Digitalis vergifteten Pferden).
- Die Oberbehörde weiss dies ebenfalls seit Jahrzehnten und verschleppt Anzeigen über Monate und Jahre, bis Verjährung eingetreten ist.
- Mehrere Diplomarbeiten/Dissertationen wurden aufgrund von rechtswidrigen Tierversuchen erstellt und auf diese Weise ein akademischer Titel erschlichen. Zudem wurden diese Dissertationen auch in der Wiener tierärztlichen Monatsschrift veröffentlicht.
- Zumindest in einem Fall wurde der Vorsitzende der Tierversuchskommission von dem Treiben in Kenntnis gesetzt und er unterließ eine Anzeige, zu der er als Beamter verpflichtet gewesen wäre.
- Die von mir ausgeführte und von einem Anwalt erstellte Anzeige beim BM für Wissenschaft hat zwar zu einer sehr mangelhaften Untersuchung geführt, die entsprechenden Erhebungen verliefen im Sande bis Verjährung eingetreten ist.
Es besteht dringender Handlungsbedarf auch und insbesondere zur Klärung, ob Amtsmissbrauch durch Verschleppung von Strafverfahren und Vereitelung derselben vorliegt. Es müssten die letzten 25 Jahre untersucht werden und ehrliche und redliche Klärung des Sachverhaltes der fortgesetzten Übertretungen zu erwirken. Es sind erhebliche Zweifel angebracht, ob die VUW in ihrer derzeitigen Verfassung und unter ihrer derzeitigen Führung überhaupt dazu in der Lage ist. Dazu gehört auch die Untersuchung der Dissertationen, damit rechtswidrig erlangte akademische Titel aberkannt werden können.
Hofrat Tierarzt Dr. Michael Schönbauer
beeideter Sachverständiger
Wien, Innsbruck
Siehe dazu auch Abermals illegale Tierversuche an der Veterinärmedizinischen Universität?
Siehe dazu auch Tierversuche an Kälbern auf der Veterinärmedizinischen Universität Wien
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