Was tun, wenn mein Haustier stirbt?

Abschied nehmen – Vorsorge treffen
Was tun, wenn mein Haustier stirbt? – Was tun, wenn ich Haustiere hinterlasse?

Was tun, wenn mein Haustier stirbt?

Nicht gerne stellen wir uns der Tatsache, dass einmal der Zeitpunkt kommen wird, an dem uns unser geliebtes Haustier für immer verlassen wird. Der Tod kann plötzlich und unerwartet eintreffen, oder wir müssen sogar die furchtbare Entscheidung treffen, es von seinem Leiden zu erlösen. Da wir uns hier immer in einem traumatischen Zustand befinden, sollten wir auf diesen Augenblick des Abschiednehmens vorbereitet sein, um keine Entscheidungen zu treffen, die wir vielleicht später bereuen.

Sterbebegleitung

Wenn Sie Ihr Tier einschläfern lassen müssen, begleiten Sie es auf diesen letzten Weg. Lassen Sie das Tier in dieser Situation bitte nicht alleine. Bleiben Sie stark und spenden Sie dem Tier mit ihren Worten, Gedanken und Berührungen Trost und Ruhe und nehmen Sie ihm jegliche Angst. So können Sie Ihre Zuneigung zum letzten Mal unter Beweis stellen.
Die Verabreichung von Bachblüten, nämlich Rescue (Nr. 39, in der Apotheke machen lassen: 2 Tropfen auf 10 ml Wasser (kein Alkohol bzw. Essig)) kombiniert mit Walnut (Nr. 33, 1 Tropfen auf 10 ml Wasser), erleichtert dem Tier den Übergang. Der Schmerz wird besänftigt, die Angst gemildert, aus einem Todeskampf wir ein eher sanftes Hinübergleiten, und Ihr Tier kann ruhig und in Harmonie einschlafen.
Überlegen Sie auch, ob es für das Tier besser wäre, es in der Arztpraxis oder zu Hause in seiner gewohnten Umgebung einschläfern zu lassen. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt über die Tötung aufklären: Denn zuerst bekommt das Tier ein starkes Narkosemittel und im bewusstlosen Zustand erst die Todesspritze! Bleiben Sie zumindest solange beim Tier, bis es tot ist – bis das Herz nicht mehr schlägt.

Die Verbringung der sterblichen Überreste

A) TIERKÖRPERVERWERTUNG BZW. -BESEITIGUNG

Wenn Sie Ihr totes Tier in der Tierartzpraxis zurücklassen, wird dieses der Tierkörperverwertung zugeführt. Die Tierkörperverwertung holt das tote Tier direkt vom Tierarzt ab bzw. dieser bringt es zu einem Gemeindecontainer.
In allen Bundesländern ist prinzipiell die Übergabe eines toten Tieres an die Tierkörperverwertung vorgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage bilden die Verordnungen der Landeshauptleute über die Beseitigung von tierischen Abfällen – die Tierkörperverwertungsverordnungen (TKV-VO).
Wenn Ihr Tier zu Hause stirbt, kann es von Ihnen ebenfalls – falls vorhanden – zu einem Gemeindecontainer gebracht werden, oder aber die Tierkörperwertung holt das tote Tier direkt von Ihnen ab (z.B. in Wien), bzw. Sie müssen das Tier selbst an die Tierköperverwertung abliefern (z.B. in Vorarlberg).

Tierkörperverwertungsanlagen:

Steiermark: Steirische TierkörperverwertungsgesmbH und CO.KG Landscha 8, 8461 Ehrenhausen, Tel. Nr. 03453/2510

Burgenland: Burgenländische Tierkörperverwertungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG, Industriegebiet 1, 7321 Unterfrauenhaid, Tel.Nr. 02619/7246-0

Niederösterreich: Als Tierkörperbeseitigungsanlage für NÖ ist die Fa. SARIA Bioindustries GmbH, Bildereiche 3, 3430 Tulln, zugelasssen. Tel.Nr. 02274/64271-0

Oberösterreich: Tierkörperverwertungs-Gesellschaft m.b.H., 4844 Regau 63, Tel.Nr. 07672/29454-0

Kärnten:TierkörperentsorgungsGesmbH, Bolzmannstr. 3, 9020 Klagenfurt, Tel.Nr. 0463/33275

Die Tierkörperbeseitigungseinrichtungen in den anderen Bundesländern sind nur Sammelstellen:

Wien: Alle anfallenden tierischen “Abfälle” sind von der Tierkörperbeseitigung Wien GmbH., Simmeringer Lände 208 (Alberner Hafen Zufahrtsstraße), 1110 Wien, einzusammeln und an die Burgenländische Tierkörperverwertung abzuliefern. Tel.Nr. 01/7676176

Vorarlberg: Vorarlberger WiederverwertungsgesmbH in 6842 Koblach, Nägele 3, ist eine Sammelstelle, von der aus die “Abfälle” zur Tierkörperbeseitigungsanlage nach Tulln in NÖ transportiert werden.

Salzburg: Salzburger Tierkörperverwertung Ges.m.b.H., Tel.Nr. 06462/3043. In der Gemeinde Pfarrwerfen wird die Sammelstelle für ganz Salzburg betrieben. Von dort werden die gesammelten “Abfälle” und Kadaver zur Verarbeitung in die steirmärkische bzw. burgenländische Tierkörperverwertungsanstalt gebracht.

Tirol: Die Entsorgung erfolgt durch die Tiroler Tierkörperentsorgung Gesellschaft M.B.H., 6020 Innsbruck, Bozner Platz 5.

Fragen Sie auch nach den eventuell anfallenden Kosten!

B) BESTATTUNG IM GARTEN / IN DER FREIEN NATUR

Die “Entsorgung” über die Tierkörperverwertung, wo die Tiere zerkleinert, bei 380 Grad gekocht und zu Tiermehl verarbeitet werden, das seit dem BSE-Skandal verbrannt wird, kommt für viele Tierfreunde nicht in Frage. Das Naheliegendste und auch das Schönste ist es, sein Tier im Garten oder an einem heimeligen Platz in der Natur, etwa an einem Waldesrand, zu begraben.
Doch Achtung: Ersteres ist ausnahmsweise nur mit Genehmigung und Letzteres überhaupt nicht erlaubt!

In Vorarlberg, Kärnten, Salzburg, Niederösterreich, Tirol, im Burgenland und in der Steiermark ist das Begraben des Haustieres auf dem eigenen Grundstück – mit einer behördlichen Genehmigung und mit bestimmten Einschränkungen – erlaubt.
In Wien und Oberösterreich darf das Tier nicht auf dem eigenen Grundstück begraben werden. Es wird von der Abfuhrpflicht lediglich nur dann abgesehen, wenn das tote Tier in einem Tierfriedhof begraben wird.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde oder auf Ihrem Magistrat über die genauen Bestimmungen und eventuellen Kosten!!!

C) BESTATTUNG IN EINEM TIERKREMATORIUM

Tierkrematorien, wo Haustiere eingeäschert werden und die Besitzer die Überreste mit nach Hause nehmen können bzw. auch bestatten lassen können:

Wien: Wiener Tierkrematorium, 1110 Wien, Simmeringer Lände 208, Tel.Nr. 01/7676176; Adresse des Büros ist: 1070 Wien, Burggasse 60, Tel.Nr. 01/5234679 (0 – 24h), Fax: 01/5261705, E-Mail: office@wtk.at, Homepage: www.wtk.at

Steiermark: Tierkrematorium Steiermark, (mit Aussenstelle in Klagenfurt – wo die Kärntner Haustierbesitzer mitbetreut werden) Eduard Reiniger, 8461 Ehrenhausen, Gemeinde Gabersdorf, Landscha 95, Tel.Nr. 0699/10540911 und 0699/11624479.

Oberösterreich: Krematorium, Kürnbergstraße, 4061 Pasching,Tel.Nr. 07229/64083. Es ist auch ein Tierfriedhof (siehe unten) für Urnen vorhanden. Die Einäscherung erfolgt umgehend!

D) BESTATTUNG IN EINEM TIERFRIEDHOF

Oberösterreich: OÖ. Tierfriedhof in Pasching, Nähe Flughafen Linz-Hörsching; lt. Gesetz nur Einäscherung erlaubt, die jedoch prompt erfolgt. Büro: Georg-Grinninger-Straße 21, 4050 Traun, Tel.Nr. 07229/64083.

Steiermark:
a) Franz v. Assisi Tierbestattung GmbH, 8341 Paldau 84, Tel.Nr. 03150/20777 oder 0664/5568811.
b) Anton-Egon Schinagl, Bezirk Graz-Umgebung, 8054 Pirka, Packerstr. 250. Tel.Nr. 03136/53224. Friedhof mit Urnen- und Tierkörperbestattung.

Niederösterreich:
a) Elisa´s Tierbestattung, Weber Manuela, 2700 Wr. Neustadt, Tel. 0676/842650-501 oder 0676/843650-511, E-Mail: m.weber@csw.at, mit eigenem Tierfriedhof (läßt in der Steirmark oder in Wien kremieren).
b) Tierfriedhof in 2011 Sierndorf (Bezirk Korneuburg). Frau Grabl: 01/9835783 oder 0664/3302255. Hauptsächlich für Wien, aber auch andere Bundesländer möglich.
c) Verein Grüner Kreis – Gemeinnützige Aus- und FortbildungsgesmbH, betreibt Friedhof in 2872 Mönichkirchen, Unterhöfen 52.
Tierbestattungen Antares, 2872 Mönichkirchen 25, Abhol- und Zustelldienst, Einäscherungen, Urnenwand, Erdbestattungen auf dem Tierfriedhof Mönichkirchen. Tierurnen, Tiersärge, Grabzubehör, 24h Bereitschaft. Tel. 0664/2306284 oder 01/5355179 (Info Büro Wien).

Die Bestattung in einem Krematorium bzw. auf einem Tierfriedhof ist mit etlichen Kosten verbunden. Da diese nach Bundesländern, Tierarten und Leistungen sehr differenzieren, erkunden Sie sich rechtzeitig danach.

Was tun, wenn ich im Falle meines Todes Haustiere hinterlasse?
(Autor: Dr. Norbert Schauer)

Auch wir können plötzlich und unerwartet sterben und Haustiere hinterlassen. Bitte sorgen Sie auch für diesen Fall vor, und ersparen Sie Ihrem Tier die Abschiebung in ein Tierheim, das hier wochen-, ja vielleicht monate- und jahrelange auf ein neues Zuhause warten muss.
Suchen Sie schon zu Lebzeiten nach einem guten Übernahmeplatz für Ihr Tier. In der Regel wird das Ihr Lebenspartner, Ihre engsten Verwandten und Freunde sein.

Doch auch wir, der Internationale Bund der Tierversuchsgegner (IBT), erklären uns bereit, Ihre Tiere zu übernehmen, wenn der Verein in Ihrem Testament bedacht wird.
Dies könnte für tierliebende Menschen, die sich aus Altersgründen kein Tier mehr zu nehmen trauen, da sie ihm das Los der voraussichtlich baldigen Trennung, das Tierheimlos ersparen wollen, eine interessante Möglichkeit sein.

Zuwendung an den IBT im Todesfall – Tiere können nämlich nicht erben

Tiere sind nach unserem Erbrecht noch immer blosse “Sachen”. Tiere haben keine Rechte. Wer aber erbt, muss Rechte haben können, also sogenannt erbfähig sein. Testamente, welche direkt das Tier begünstigen wollen, sind vom Gesetz her nicht gedeckt. Und doch besteht das Bedürfnis, für den Unterhalt seines Tieres über den eigenen Tod hinaus zu sorgen.

Will ein Tierfreund nach dem Tod seine tierischen Mitbewohner gut versorgt wissen, dabei gleichzeitig Tierschutzprojekte (Hilfe für Tiere in Not, Förderung von Gesetzesänderungen etwa) unterstützen und vorantreiben, ist das Testament oder die letztwillige Verfügung zugunsten des IBT ein guter Weg.

Sie können im Testament den IBT verpflichten, für die Tiere liebevoll zu sorgen, sie nicht an ein Tierheim abzugeben, sondern für sie ein passendes neues Zuhause zu suchen. Mit Hilfe einer Notstandsklausel können die Tiere direkt an den IBT übergeben werden. So ersparen Sie Ihrem Lieblingen eine Wartezeit im Tierheim bis zum Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung!

Das in der Praxis am häufigsten vorkommende eigenhändige Testament muss vom Erblasser mit eigener Hand (handschriftlich) abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Datum und Ort der Testamentserrichtung nicht vergessen, da eine spätere letztwillige Verfügung eine frühere ungültig macht. Das Testament kann der Erblasser zu seinen Lebzeiten jederzeit widerrufen. Bewahren Sie das Testament sicher auf, damit es im Todesfall rasch gefunden wird und niemand es beseitigen kann. Auch empfehlen wir, eine Abschrift an den IBT zu schicken.

DER IBT ALS ERBE

Sie setzen den IBT im Testament als Erben ein. In der Formulierung sind Sie an keine Form gebunden, jedoch muss Ihr Wille klar und deutlich erkennbar sein.

Formulierungsvorschlag: “Ich, ……. (Name, Anschrift, Geburtsdatum des Erblassers) vermache mein gesamtes frei verfügbares Vermögen (machen Sie eine genaue Auflistung der vorhandenen Vermögenswerte) dem Internationalen Bund der Tierversuchsgegner (IBT), Vereinssitz Radetzkystrasse 21, 1030 Wien.

Im Gegenzug verpflichtet sich der IBT für meine Haustiere (genaue Auflistung) zeitlebens tiergerecht zu sorgen bzw. ein neues Zuhause zu suchen. Nach meinem ausdrücklichen Willen sollen meine Tiere sofort an den IBT übergeben werden, um ihnen eine unnötige Wartezeit im Tierheim bis zum Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung zu ersparen”.
Datum, Ort, Unterschrift

Bei dieser Formulierung werden zuerst die Pflichtteil-Ansprüche befriedigt, bevor sich zeigt, wieviel der IBT erben wird. Wenn keine Pflichtteilerben existieren, besteht die Möglichkeit, den IBT als Alleinerben das ganze Vermögen zu hinterlassen.

DER IBT ALS MITERBE

Sie können dem IBT als Miterben einen prozentuellen Anteil Ihres Vermögens hinterlassen. In diesem Fall wird der IBT neben anderen gesetzlichen und eingesetzten Erben Mitglied der Erbengemeinschaft.

Formuierungsvorschlag: “Ich,…., regle meinen Nachlass wie folgt: Als Erben setze ich zu gleichen Teilen ein:
1. IBT, Vereinssitz Radetzkystrasse 21, 1030 Wien
2. ……”
Ort, Datum, Unterschrift

DER IBT ALS VERMÄCHTNISNEHMER

Ein Vermächtnis (Legat) liegt hingegen vor, wenn aus dem Nachlassvermögen jemandem eine bestimmte Summe oder Sache auszurichten ist. Man kann also zum Beispiel ein Legat im Betrag von 10.000 Euro ausrichten und den Nachlass nach Abzug dieses Betrages der gesetzlichen Erbfolge überlassen oder wiederum nach Quoten aufteilen, stets unter Respektierung der Pflichtteile. Mit einem Vermächtnis hinterlassen Sie dem IBT einen festen Betrag, eine Versicherungssumme oder bestimmte Sachwerte wie Immobilien, Kunstwerke oder andere Wertsachen. Der Erblasser setzt dem IBT ein Vermächtnis aus.

Formulierungsvorschlag:
“Ich, ……. (Name, Anschrift, Geburtsdatum des Erblassers) bedenke den Internationalen Bund der Tierversuchsgegner (IBT), Vereinssitz Radetzkystrasse 21, 1030 Wien, als Vermächtnisnehmer mit ……. (hilfreich genauere Auflistung der zugewendeten Vermögenswerte oder der bestimmten Summe an Geld).

Im Gegenzug verpflichtet sich der IBT für meine Haustiere (genaue Auflistung) zeitlebens tiergerecht zu sorgen bzw. ein neues Zuhause zu suchen. Nach meinem ausdrücklichen Willen sollen meine Tiere sofort an den IBT übergeben werden, um ihnen eine unnötige Wartezeit im Tierheim bis zum Abschluss der Verlassenschaftsabhandlung zu ersparen. “.
Datum, Ort, Unterschrift

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