Österreichs Tierversuchsgesetz wird novelliert

Ende April hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung einen Gesetzesentwurf, mit dem das Tierversuchsgesetz geändert wird, zur Stellungnahme ausgeschickt. Anlass zur Novellierung gab das vom Parlament im Dezember 2004 beschlossene Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen, das nicht nur durch unsere Parlamentarische Bürgerinitiative initiiert wurde, sondern durch unsere unermüdliche Lobbying-Arbeit auch zustande gekommen ist.

In unserer Stellungnahme an das Ministerium haben wir die Aufnahme der Gibbons, die auch zu den Menschenaffen gehören, hineinreklamiert, so dass der neue Passus im Tierversuchsgesetz zu lauten hätte:

“Tierversuche an Schimpansen (Pan troglodytes), Bonobos (Pan paniscus), Orang-Utans (Pongo pygmaeus), Gorillas (Gorilla gorilla) und Gibbons (Hylobatidae) sind verboten”.

Somit wäre Österreich nach Schweden und den Niederlanden das dritte EU-Land, das ein Verbot an den Menschenaffen gesetzlich verankert hätte.

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