EU-Chemikalienverordnung: Umweltausschuss für Alternativmethoden

Seit 1991 wird in der Europäischen Union an einer neuen Regelung bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (kurz REACH genannt) gearbeitet. Nach dem EU-Kommissions-Entwurf sollen dabei nicht nur die neuen Chemikalien erfasst und bewertet werden, sondern auch die sogenannten 30.000 “Alt-” Chemikalien, die vor 1981 mit mehr als einer Jahrestonne auf den Markt gekommen sind, da man – obwohl diese seit Jahrzehnten im Umlauf sind – nichts über deren gefährlichen Eigenschaften für Mensch und Umwelt weiß. Die Umsetzung dieses Entwurfes hätte den grausamen Vergiftungstod von Versuchstieren in einem unvorstellbaren Ausmass – von bis zu 45 Millionen Tiere in den kommenden 15 Jahren – nach sich gezogen. Aber ein einhelliger europaweiter Aufschrei aller Tierschutz-, Tierrechts- und TierversuchsgegnerInnenorganisationen brachte die damit befassten Politiker und Gremien zum Einlenken. In den diversen Arbeitssitzungen wurde immer wieder beteuert, dass der Entwicklung und dem Einsatz von Ersatzmethoden Vorrang gegeben werden muss.
So zuletzt auch am 4. Oktober 2005, an dem der parlamentarische EU-Umweltausschuss in Brüssel zu diesem Thema den Kompromiss-Vorschlag der britischen Ratspräsidentschaft beraten hat.

Änderungsvorschläge wurden von einer breiten Mehrheit der ParlamentarierInnen angenommen:

  • Die Hersteller desselben Stoffes werden verpflichtet, gemeinsam die Registrierung zu beantragen (“Osor”= one substance, one registration/ ein Stoff, eine Registrierung), was Kosten spart und die mehrfache Durchführung von Tierversuchstests verhindert.
  • Die geplante EU-Chemikalienagentur soll sich für die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen einsetzen und Strategien zur Vermeidung von Tierversuchen entwickeln. Ein Teil der Registrierungsgelder soll für die Forschung nach Alternativmethoden eingesetzt werden.
  • Auch die Entschärfung der Informationspflicht, die – wohl zulasten des Umweltschutzes – der chemischen Industrie mit ihren auch mittleren und kleineren Unternehmen entgegenkommt, bewirkt – indirekt – eine immense Einsparung von Tierversuchen:
    So müssen für die produzierenden bzw. importierten Stoffmengen zwischen ein und zehn Jahrestonnen (die 20.000 der insgesamt 30.000 von der Verordnung betroffenen Alt-Chemikalien ausmachen) nur mehr die schon vorhandenen Daten von den Firmen geliefert werden, außer es handelt sich um potentiell gefährliche Stoffe.

Mitte November kommt REACH im Europaparlament zur Ersten Lesung. Da die ParlamentarierInnen ein Mitentscheidungsrecht haben, werden sich Parlament und Rat – bis zur Zweiten Lesung -auf einen Kompromiss einigen müssen. Man rechnet damit, dass sich die Beratungen sicherlich noch über das kommende Jahr 2006 hinziehen werden.

Siehe dazu auch Tierversuche für Chemikalien – die EU-Kommission lenkt ein

Siehe dazu auch Tierversuche für Chemikalien – das REACH-Programm

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