Kosmetik-EU-Bericht (2007)

Halbherziger Wille zur Entwicklung von Ersatzmethoden

 Der Anhang IX der EU-Kosmetikrichtlinie wurde zwar eigens eingerichtet, um validierte und rechtlich anerkannte tierversuchsfreie Methoden aufzunehmen, die geeignet sind, kosmetische Mittel auf ihre Sicherheit zu prüfen, aber nach wie vor befindet sich dort kein einziger Eintrag.
Das geht aus dem jüngsten Bericht der Europäischen Kommission über den Stand der Tierversuche für Kosmetika sowie der Entwicklung tierversuchsfreier Testmethoden hervor.

“Die Kommission, die für die Entwicklung, Validierung und die rechtliche Anerkennung der alternativen Versuchsmethoden für kosmetische Mittel verantwortlich ist, stellt sich damit ein blamables Armutszeugnis aus”, sagt Gerda Matias, Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner (IBT).

Das halbherzige Engagement der Kommission bedingt, dass die Kosmetikindustrie weiterhin nur fünf im Chemikalienrecht verzeichnete validierte und rechtlich anerkannte Ersatzmethoden nützen kann: zwei Tests, die die hautätzende Wirkung feststellen, ein Fototoxizitäts-, ein Hautresorptions- (alle in der VO Nr. 440/2008 gem. REACH, Seite 141 ff, verzeichnet) und ein Mutagenitätstest (im Anhang VIII von REACH, Seite 330 ff, der VO Nr. 1907/2006, verzeichnet).

Für den Hautreizungstest ist zwar schon eine validierte Ersatzmethode (EPISKINTM) vorhanden, doch ist sie noch nicht rechtlich anerkannt worden. Weder für den Augenreizungs-, den akuten Toxizitäts- noch den Hautsensibilisierungstest gibt es derzeit einen vollwertigen Ersatz.

Diese Versäumnisse ändern aber nichts daran, dass bei der Entwicklung und Herstellung kosmetischer Inhaltsstoffe ab 11. März 2009 keine Tierversuche mehr erlaubt sind. (Schon seit 2004 sind Tierversuche für das Kosmetik-Fertigprodukt verboten.)

Verkaufsverbot mit umstrittenen Ausnahmen

Ab 11. März 2009 dürfen darüber hinaus auch keine tiergetesteten Kosmetika mehr verkauft werden, auch nicht aus Drittländern. Von diesem Verkaufsverbot sind bis zum Jahre 2013 allerdings drei Giftigkeitstests ausgenommen: der chronische Toxizitäts-, der Reproduktionstoxizitäts- und der Toxikokinetiktest.

Es ist zu befürchten, dass die vereinbarte Frist erneut verschoben wird, weil für diese drei tierexperimentellen Prüfungen noch keine Ersatzmethoden in Sicht sind.

“Die Kommission hat zwar noch vier lange Jahre Zeit, die erforderliche Entwicklung der dringend benötigten Ersatzmethoden voranzutreiben, sie liebäugelt aber statt dessen schon jetzt mit der Verschiebung der 2013-Jahresfrist”, kritisiert Gerda Matias, die von der Kommission vermehrte Anstrengungen, größeres Engagement, mehr Elan und vor allem größere finanzielle Anreize bei der Entwicklung tierversuchsfreier Tests einfordert.

Denn so lange diese drei Giftigkeitstests nicht durch Ersatzmethoden ersetzt werden, gibt es für die VerbraucherInnen keine Sicherheit, endlich Kosmetika kaufen zu können, die ohne Tierleid produziert wurden.

Anzahl der ermittelten Tierversuche für Kosmetika stimmt nicht

Der Kommissionsbericht gibt auch Auskunft über die Zahl der Versuchstiere, die in der EU in den Jahren 2005 und 2006 zur Testung kosmetischer Mittel herangezogen wurden.

Das vorliegende Datenmaterial ist mit großem Vorbehalt zu bewerten, wie selbst die EU-Kommission einräumt. Denn sehr viele Substanzen bzw. Rohstoffe werden in der Praxis nicht eigens für Kosmetika, sondern – meist aufgrund des Chemikalienrechts – für unterschiedliche Zwecke hergestellt und getestet.
Wenn eine gemäß Chemikalienrecht im Tierversuch getestete Substanz anschließend als Inhaltsstoff für ein kosmetisches Mittel verwendet wird, werden die verbrauchten Versuchstiere statistisch den “Chemikalien” – nicht den “kosmetischen Mitteln” – zugeordnet.

Das bedeutet, dass die angegebene Anzahl der Tierversuche für Kosmetika n i c h t stimmt, weil sich eine unbestimmte, aber große Anzahl von Tierversuchen zur Testung von Kosmetika etwa hinter der Anzahl der Tierversuche für Chemikalien und Arzneimittel versteckt.

Der Kommission und den Mitgliedstaaten ist dieses Problem bewusst, weshalb derzeit verschiedene Strategien ausgearbeitet werden, dank derer die tatsächliche Anzahl der Tierversuche für Kosmetika eruiert werden soll.

Tierversuche für Kosmetika nur in Frankreich und Rumänien

Innerhalb der EU wurden in den Jahren 2005 und 2006 laut dem vorliegenden Datenmaterial lediglich in zwei Mitgliedstaaten, Frankreich und Rumänien, Tierversuche für die Prüfung von Bestandteilen von Kosmetika durchgeführt. (Tierversuche zur Testung von Kosmetikendprodukten sind in der EU seit 2004 verboten.)

Insgesamt wurden im Jahr 2005 an 2.276 Tieren (davon 40 in Rumänien) und im Jahre 2006 an 1.329 Tieren (davon 40 in Rumänien) Tierversuche durchgeführt. In den restlichen 24 Mitgliedstaaten wurden im betreffenden Zeitraum keine Tierversuche für Kosmetika durchgeführt. Portugal hat trotz mehrmaliger Ermahnungen keine Daten abgeliefert.
Alle diese Tierversuche wurden in den Jahren 2005 und 2006 an Mäusen und Ratten vorgenommen, wobei Hautsensibilitätstests die häufigsten waren, gefolgt von Augenreizungs-, Hautreizungs-, orale Toxizitäts- und Lichtempfindlichkeitstests.

Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-11, Fax: +43/1/713 08 23-10
E-Mail: tierversuchsgegner@chello.at

Siehe auch unter Tierversuche in der Kosmetikindustrie

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