Dritter Bericht zur statistischen Erhebung von Versuchstieren

Gemäß Artikel 26 der Tierversuchs-Richtlinie 86/609/EWG haben die EU-Mitgliedstaaten alle drei Jahre der EU-Kommission Angaben über die für Versuche verwendeten Tiere abzuliefern, die in der Folge die Kommission in Form eines Berichtes zu veröffentlichen hat.
Nun liegt der Dritte Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die statistischen Angaben zur Anzahl der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere vor, der auf 178 Seiten die Daten für das Jahr 1999 enthält, die der Kommission Ende Juni 2000 von den Mitgliedstaaten übermittelt wurden (Fundstelle: KOM (2003) 19 endg.).

Es ist zu bedauern, dass die Kommission 2 ½ Jahre für die Publikation benötigte und somit nicht auf dem aktuellen Stand ist, denn mittlerweile müssen die Mitgliedstaaten schon die Zahlen für das Jahr 2002 abliefern.
Aufgrund der uneinheitlichen Erfassung und Meldung der Daten durch die einzelnen Mitgliedstaaten konnten die Zahlen für die Jahre 1991 und 1996 des Ersten und Zweiten Berichtes nicht verglichen und auch keiner Analyse unterzogen werden, so dass sich die Mitgliedstaaten Ende 1997 endlich darauf geeinigt haben, ihre Daten in einem standardisierten Format, nämlich mittels acht harmonisierten statistischen Tabellen – in der Folge kurz EU-Tabellen genannt – zu übermitteln.
Dies ist, mit Ausnahme von Deutschland, 14 Mitgliedstaaten gelungen – aber auch nur bedingt. Die deutschen Daten konnten nur für die Tabelle 1 in die Kategorien der EU-Tabelle überführt werden, so dass in den Tabellen 2 – 8 stets die Zahlen aus Deutschland fehlen (!) und sich nur auf 14 Mitgliedstaaten beziehen.

Aber selbst die Angaben der 14 Mitgliedstaaten konnten nicht ohne Schwierigkeiten in die EU-Tabellen aufgenommen werden, zum einen, weil es unterschiedliche nationale Durchführungs- und Erfassungsbestimmungen gibt, was bekannt hätte sein und ebenso einer Harmonisierung unterzogen werden hätte müssen und zum anderen, weil es offenbar Personen gibt, die entweder unfähig oder einfach unwillig sind, Daten korrekt zu erfassen und zu melden, was entsprechende Rückschlüsse auf deren wissenschaftliche Qualifikation und Sorgfaltspflicht zulässt.

In der EU-Richtlinie stellt die Tötung eines Tieres für die Entnahme von Zellen, Gewebe und Organen keinen Versuch dar und sieht dementsprechend keine Meldung für die statistische Erhebung vor. In den Rechtstexten vieler – aber nicht aller – Mitgliedstaaten gilt dies jedoch sehr wohl als Tierversuch und wurde dementsprechend in die allgemeine Statistik mitaufgenommen. Einige Länder wie Italien und die Niederlanden etwa listen derartige Tierversuche auch extra auf – Frankreich irritierender Weise unter “invitro-Untersuchungen” bzw. “alternative Methoden”. Schweden wiederum nimmt in die Liste der zur Entnahme von Organen und Gewebe getöteten Tiere auch die Tiere auf, die für Verhaltensstudien und Futtermitteltests eingesetzt wurden.

Auch bei der Verwendung von transgenen Tieren für Experimente und deren statistische Erfassung gibt es unterschiedliche nationale Regelungen. Nicht immer ist klar, ob Versuche mit transgenen Tieren überhaupt als Tierversuche gelten und statistisch erfasst werden. Meistens werden sie nicht extra ausgewiesen. In der schwedischen Statistik etwa wird nicht zwischen der Verwendung transgener Tiere und der anderer Versuchstiere unterschieden. In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie betrachtet Schweden die Zucht transgener Tiere selbst nicht als Versuch. Allerdings wird es als Versuch betrachtet, wenn transgene Tiere für Versuche verwendet werden bzw. wenn neue transgene Stämme erzeugt werden.

Darüber hinaus wurden bei den Angaben durch die Mitgliedstaaten durch Gegenkontrollen Abweichungen festgestellt. Z.B. muss die Gesamtzahl der nach Versuchszwecken aufgeschlüsselten Tiere (Tabelle 1.1) mit der nach den verwendeten Tiergruppen aufgeschlüsselten Tiere (Tabellen 1.2) identisch sein. In den meisten Fällen wurden diese Abweichungen nicht mehr bereinigt. Manche Stellen bzw. Personen haben gar keine Daten abgeliefert und dementsprechend fehlen auch diese Zahlen. In Schweden mussten gegen drei Forscher rechtliche Schritte eingeleitet werden. Frankreich erklärte, dass die Abweichungen deshalb entstanden sind, weil “die Person, die die Tiere bestellt, nicht immer mit der identisch ist, die die Versuche durchführt”. Dass die EU-Kommission eine derartige Absurdität kommentarlos hinnimmt, ist einfach unverständlich.

Aufgrund oben angeführter Schwierigkeiten, Ungereimtheiten und Absurditäten können mit dem vorliegenden Datenmaterial keine verlässlichen Aussagen, aber auch keine Vergleiche mit den Zahlen der Vorjahre gemacht werden, wohl aber können eindeutige Tendenzen festgestellt werden. Im Dritten Bericht selber ist hinsichtlich der vorliegenden Zahlen vorsichtshalber auch lediglich nur von Schätzungen die Rede und es wird die Hoffnung ausgesprochen, dass diese Unzulänglichkeiten im Laufe der kommenden Jahre behoben werden.

Nun zu den einzelnen, von der Kommission konsolidierten EU-Tabellen:

Tabelle 1 gibt Auskunft über die Art, Anzahl und Herkunft der verwendeten Tiere bzw. Tiergruppen:

Die Gesamtzahl der im Jahre 1999 für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wird auf 9,8 Millionen geschätzt (!).
Frankreich hat die meisten Tiere (2.309.597) “verbraucht”, gefolgt vom Vereinigten Königreich (1.905.462) und Deutschland (1.591.394). Luxemburg hat mit 3.060 am wenigsten Tiere verwendet.Mäuse sind mit 54 % und Ratten mit 26,6 % die am meist verwendete Tierart, das sind insgesamt 7.912.862 Lebewesen. Am dritt häufigsten werden Kaltblüter, nämlich Reptilien, Amphibien und Fische, verwendet (6,6 %, das sind 650.870 Lebewesen), ihnen folgen die Meerschweinchen (3%, das sind 292.872 Lebewesen ) und Kaninchen (2,3%, das sind 227.366 Lebewesen). Für das Jahr 1999 wurden EU-weit 9.097 Versuchsaffen gezählt.

Die Mehrzahl der Tiere der am häufigsten verwendeten Arten kommt aus der EU. Aus “anderer Herkunft” (auch nicht aus Ländern des Europarates) stammen 228.521 Tiere, darunter auch 2.924 Affen, 1.968 Hunde, 252 Katzen.

Tabelle 2 gibt Auskunft über die Zahl der für bestimmte Versuchszwecke verwendeten Tiere:

31 % der Tiere, nämlich 2.513.078, wurden zur Forschung und Entwicklung von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendet:
30 %, nämlich 2.458.044, für die Biologische Grundlagenforschung;
21 %, nämlich 667.115, für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin (in Tabelle 5 werden diese Versuche nach den gesetzlichen Vorgaben/Tierarten weiter aufgeschlüsselt, wobei die Zahlen der Tabellen nicht in Übereinstimmung zu bringen sind und somit fehlerhaft sind);
1 %, nämlich 87.192, zur Aus- und Fortbildung;
10 %, nämlich 768.992, für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen.

Die Tabellen 3, 6, 7 und 8 schlüsseln die zuletzt angeführten toxikologischen und sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen, also die 768.992 Tiere, weiter wie folgt auf:

In Tabelle 3 werden die toxikologischen und sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen nach den Produkten und Tierarten weiter aufgelistet:
Demnach wurden für Kosmetika 3.347 Tiere (davon 1.621 Mäuse und 1.447 Kaninchen, das sind insgesamt 0,4%) verwendet, wobei 1.667 Tieren dem LD-50 Test unterzogen wurden.
Den größten Teil mit 54 % machen Produkte, Stoffe oder Geräte für die Human- Zahn- bzw. Veterinärmedizin aus.
Für den Lebensmittelbereich wurden 20.865 Tiere getestet.
Anzumerken ist noch, dass die Gesamtzahl der Tabelle 3 mit der der Tabelle 8 übereinstimmen müsste, was jedoch nicht der Fall ist. Vergleiche z.B. die unterschiedlichen Angaben zu den Kosmetika!

In Tabelle 6 werden toxikologischen und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen nach der Herkunft der gesetzlichen Vorgaben/Tierarten weiter aufgeschlüsselt:
Demnach werden 53,7 % der toxikologischen Versuche aufgrund einer Kombination verschiedener Rechtsvorschriften gemacht, am häufigsten an Ratten, gefolgt von den Mäusen. An 114.858 Tieren, das sind 15 %, werden toxikologische Versuche aufgrund keiner (!) gesetzlichen Vorgaben vorgenommen.

In Tabelle 7 werden die toxikologischen und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen nach der Art des Versuchs und nach Tierarten weiter aufgeschlüsselt:
Am häufigsten werden an Versuchstieren akute und subakute Toxizitätstests durchgeführt (das sind 38 %, davon an 51.961 Tieren der LD-50 bzw. LC-50 Test). In der Rubrik “Sonstige” wurden die Zahlen aufgenommen, zu denen es keine nähere Angabe zu den Tests gab und macht die am zweit häufigste Anzahl von 152.764 Tieren, das sind 19,5 % , aus. Für subchronische und chronische Toxizität wurden 107.505 Tiere “verbraucht”. Nach den Mäusen und Ratten stellen die Fische die am meisten verwendete Tierart dar.

In Tabelle 8 werden die toxikologischen und sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen nach der Art der Prüfung und Produkten aufgeschlüsselt:
Demnach wurden für Kosmetika 4.902 Tierversuche gemacht, davon 1.667 LD-50 Tests, 897 Hautreizungstests. Am meisten Tiere, nämlich 442.306, wurden für Testungen von Produkten/Stoffe oder Geräte für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin “verbraucht”, hauptsächlich wurde an ihnen akute und subakute Toxizitätsprüfungen durchgeführt. (Siehe auch Anmerkung zu Tabelle 3.)

Tabelle 4 listet die Tiere, die für Untersuchungen im Zusammenhang mit Krankheiten verwendet wurden, nach Hauptkategorien/Tierarten auf:

23 %, das sind 1.140.048 Tiere, für Nerven- und Geisteskrankheiten des Menschen;
11 %, das sind 539.030 Tiere, für Krebserkrankungen des Menschen;
6 %, das sind 302.193 Tiere, für Herz-, Kreislauf-Erkrankungen des Menschen;
50 %, das sind 2.489.677 Tiere, für “andere Erkrankungen des Menschen”.
Für die Untersuchung spezifischer Tierkrankheiten wurden 10 %, das sind 476.318 Tiere, verwendet.

Tabelle 5: siehe Tabelle 2

Nochmals ist zu betonen, dass die Daten aus Deutschland in den Tabellen 2 bis 8 fehlen – das sind immerhin 1,591 Millionen (!) Tiere.

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