Eine Supermarkt-Kette wurde bestraft, weil die Krustentiere in engen Aquarien zusammengepfercht werden, ehe sie im Kochtopf landen.
Dieses Urteil der Höchstrichter könnte sich auf die gesamte Gourmet-Branche auswirken: Der Verwaltungsgerichtshof hat einer Lebensmittel-Großhandelskette verboten, Hummer in lebendem Zustand in Aquarien zum Kauf anzubieten. “Ein großer Schritt”, kommentiert Josef Ferber vom Veterinäramt der Stadt Wien diese Entscheidung. “Wir sind dort, wo wir hinwollten”, sagt Amtstierarzt Alfred Kallab.
Tierschützer machten auf die furchtbaren Lebensbedingungen für Hummer in einer Wiener Supermarkt-Filiale aufmerksam und erstatteten Anzeige. Auf Fotos sind schreckliche Szenen dokumentiert: Bis zu acht Stück der edlen Krustentiere drängen und türmen sich an einer Ecke eines engen Wasserbeckens übereinander. Noch dazu sind die Hummer “gefesselt”, ihre Scheren sind zusammengebunden.
Ein Verhalten, das zu dem von im Meer frei lebenden Artgenossen in krassem Widerspruch steht. Denn Hummer sind Einzelgänger, die sich untertags in Felsspalten oder Erdlöchern verstecken und erst in der Nacht aktiv werden. In dem Aquarium hingegen war der Boden “nackt”, weder mit Steinen noch mit Sand bedeckt.
Vier weitere Anzeigen
Gegen den für die Hummer-Haltung verantwortlichen Mitarbeiter der Handelskette wurde ein Strafverwaltungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Es endete mit einer Geldstrafe von 316 Euro (bzw. von zwei Tagen und 13 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe).
Der Mann wollte das nicht auf sich sitzen lassen und bestritt den Instanzenweg bis zum Verwaltungsgerichtshof. Dass sich die natürlichen Lebensgewohnheiten “eingesperrter” Hummer verändern würden, läge in der Natur aller Tiere: Auch Hunde und Katzen verändern ihre Angewohnheiten, wenn sie als Haustiere gehalten werden, traute er sich
zu argumentieren. Die Scheren müsse man (auch aus Arbeitnehmerschutzgründen) zusammenbinden, weil sie sehr scharf sind und für den Menschen eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellten. Im Übrigen habe man sich bei der Haltung der Schalentiere exakt an die internationalen wissenschaftlichen Standards und die Anleitung des Bassin-Herstellers gehalten.
Die Höchstrichter konnte man damit nicht beeindrucken. Ein Senat des Verwaltungsgerichtshofes bestätigte die Bestrafung. Das Wiener Veterinäramt hat vier weitere Anzeigen wegen solch unerlaubter Hummer-Haltung eingebracht: gegen zwei Restaurants und zwei Fischhändler.
http://kurier.at/nachrichten/wien/2047849.php
7.11.2010
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