Damit das Reisen mit Haustieren innerhalb der EU einfacher wird, kommt mit 3. Juli 04 ein einheitliches Muster für einen EU-Heimtierpass .
Dieser ist dann beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen außerhalb des eigenen Landes mitzuführen. Darin wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Das ist die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen.
Für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten noch für weitere 5 Jahre zusätzliche Regeln: So muss durch Test mehrere Monate nach der Tollwutimpfung geprüft werden, ob die Impfung wirksam war. Außerdem verlangt Großbritannien und Irland, dass die Tiere gegen Zecken und Bandwürmer behandelt sind. Für das Mitführen von Heimtieren nach Schweden gelten je nach Herkunftsland besondere Bestimmungen.
In den Pass eingetragen werden können auch Angaben über sonstige Impfungen und tierärztliche Untersuchungen, die auf einen Blick ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des Tieres vermitteln. Diese Angaben, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, erleichtern wiederum tierärztliche Kontrollen.
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