Urteil des EU-Gerichtshofes: Unzureichender Schutz der Feldhamster im Elsass

Die Kommission verklagte Frankreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, da das Land den Feldhamster nicht ausreichend geschützt hat, um ein Überleben der Tierart sicherzustellen. Laut Gerichtsakten hat sich der Bestand der Tiere zwischen 2001 und 2007 in bestehenden „Kernzonen“ von 1.160 auf weniger als 180 Tiere verringert.
Der Gerichtshof der EU hat jetzt in seinem Urteil entschieden, dass die Massnahmen, die Frankreich zum Schutz der Feldhamster bis zum 5. August 2008 unternommen hat, tatsächlich nicht ausreichten, um das Überleben der Tierart sicherzustellen und dass Frankreich gegen die Habitatsrichtlinie verstossen hat.
Siehe Pressemitteilung des Gerichtshofes der Europäischen Union.

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