Kosmetik-EU-Bericht (2009)

Die EU-Kommission hat den gemäß der Kosmetikrichtlinie (1) jährlich vorzulegenden „Bericht über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung von Alternativmethoden für Tierversuche im Bereich kosmetischer Mittel (2009)“ veröffentlicht. Dabei handelt es sich zu diesem Thema um den neunten Bericht überhaupt und stützt sich auf die von den 27 EU-Mitgliedstaaten gelieferten Daten aus dem Jahr 2009.

Vorauszuschicken ist, dass am 11. März 2009 endlich die zweite Stufe des schrittweisen Verbotes von Tierversuchen für kosmetische Mittel in Kraft getreten ist. (Die erste Verbotsstufe – das Verbot der Tierversuche am kosmetischen Fertigprodukt – ist im September 2004 rechtswirksam geworden.) Seit März 2009 dürfen nun auch die Inhaltsstoffe (bzw. Rohstoffe oder Bestandsteile) nicht mehr mittels Tierversuche getestet werden. Und was ganz entscheidend wichtig ist: die tiergetesteten Kosmetika dürfen ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr verkauft werden – egal, wo sie produziert worden sind. Von dem Handelsverbot wurden jedoch drei Tests ausgenommen, nämlich der Toxizitätstest bei wiederholter Verabreichung, der Reproduktionstoxizitäts- und der Toxikokinetiktest (2), sodass derart – aber nur außerhalb der EU – getestete Kosmetika noch bis März 2013 in der EU verkauft werden dürfen. Mit 11. März 2013 muss jedoch auch die dritte Stufe umgesetzt werden – das endgültige und ausnahmslose Handelsverbot.

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die drei Tests bis zum Jahr 2013 „aus technischen Gründen“ nicht vollständig ersetzt werden können. Nun wird vorerst bis Ende 2011 geprüft, wie nun aufgrund dieser Sachlage um nicht zu sagen Schlappe vorzugehen sein wird. Es steht seitens der EU-Kommission sogar die Option einer Fristverschiebung des endgültigen Verbots mittels eines Legislativvorschlages im Raum.

Anzahl und Art der Versuchstiere, die im Jahre 2009 zu Testzwecken
für kosmetische Mittel ihr Leben lassen mussten

Für das Jahr 2009 haben alle 27 Mitgliedstaaten die erforderlichen Angaben zu den Tierversuchen für Kosmetika vorgelegt. Demnach wurden, wie schon in den Vorjahren 2007 und 2008, lediglich in zwei EU-Ländern – in Frankreich und Spanien – noch Tierversuche für Kosmetika durchgeführt.

Im Jahr 2009 wurden in der EU insgesamt 344 Tiere, um 1.166 weniger als im Jahr 2008, zur Testung von Kosmetika verbraucht. Aufgrund des im März 2009 in Kraftgetretenen Test- und Handelsverbotes beziehen sich diese Angaben auf den Zeitraum vom 01.01.2009 bis einschließlich 10.03.2009.

In Frankreich wurden im Jahr 2009 an insgesamt 302 Tieren (Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen) Tierversuche durchgeführt. An 12 Tieren wurden Hautreizungstests, an 3 Tieren Augenreizungstests, an 175 Tieren Hautsensibilisierungstests, an 72 Tieren nicht letale Toxizitätstests und an 40 Tieren „Sonstige“ Tests durchgeführt.

In Spanien wurden im Jahr 2009 insgesamt an 42 Kaninchen Tierversuche durchgeführt, wovon 24 Kaninchen Haureizungstests und 18 Kaninchen Augenreizungstests unterzogen wurden.

Ersatzmethoden

Im Bericht wird ausführlich auf die derzeitigen Forschungs-, Entwicklungs- und Anerkennungsstadien der einzelnen Ersatz- und Prüfmethoden und vorhandenen und möglichen Prüfstrategien eingegangen. Auch werden diverse gezielt finanzierte Forschungsprojekte vorgestellt. Alles Maßnahmen, die sehr zu begrüßen sind, die jedoch schon längst, spätestens jedoch seit 2003, seit der Verabschiedung des schrittweisen Verbotes der Tierversuche für Kosmetika, hätten in Angriff genommen werden müssen. So darf es keinem wundern, dass für viele Tierversuche – selbst für solche, die schon seit 2009 verboten sind (3) – noch kein vollwertiger Ersatz zur Verfügung steht, zumal man ja auch weiß, dass von der Entwicklung bis zur rechtlichen Anerkennung etwa zehn Jahre oder mehr zu veranschlagen sind. (4)

Es ist ein eindeutiges Versäumnis der EU-Kommission, dass keine ausreichenden Ersatzmethoden vorliegen. Denn gemäß Art. 9 der Kosmetikrichtlinie ist die Kommission die verantwortliche Stelle, die „insbesondere für die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Versuchsmethoden, die ohne lebende Tiere auskommen“ zu sorgen hat. (5)

Die europäischen TierschützerInnen sind sich einig, dass es unter keinen Umständen zu einer Verschiebung der 2013-Frist kommen darf und beteiligen sich zahlreich an der Aktion „NEIN zu Tierqual-Kosmetik”, welche von der englischen Dachorganisation ECEAE ins Leben gerufen wurde und an welcher sich der IBT selbstredend von der ersten Stunde an beteiligt hat.
Das totale Handelsverbot ist, unabhängig davon, ob tierversuchsfreie Methoden vorhanden sind oder nicht, mit März 2013 umzusetzen. (Österreich hat sich in seiner Funktion als EU-Mitgliedsland erfreulicher Weise in seiner offiziellen Stellungnahme gegen die Verbotsverschiebung ausgesprochen. Mehr dazu finden Sie hier: Mach mit: Petition „NEIN zu Tierqual-Kosmetik“. Europaweite Kampagne gegen Tierversuche für Kosmetika)

Die Kosmetikhersteller können auf tausende, schon geprüfte Substanzen zurückgreifen. Erforderlichenfalls haben sie mit der Produktsicherheitsprüfung so lange zu warten, bis eine Ersatzmethode vorliegt.
Auch die KonsumentInnen wollen endlich die Gewissheit haben, nur mehr ein kosmetisches Produkt zu kaufen, dass gänzliche ohne Tierleid produziert wurde.

(1) Artikel 9 der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel in der Fassung der Richtlinie 2003/15/EG (= 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003.

(2) Die ausgenommenen drei Tests sind:
Der Toxizitätstest bei wiederholter Verabreichung (wobei die Sensibilisierung der Haut bei hautallergenen Stoffen und die (gentoxische und nichtgentoxische) Karzinogenität als toxische Endpunkte gelten und plötzlich in diesem Bericht neu hinzugekommen sind). Dabei werden die Folgen der Langzeitverabreichung einer Substanz eingeschätzt.
Der Reproduktionstoxizitätstest. Dabei wird die Auswirkung einer Substanz auf die Fortpflanzungsfähigkeit und die Nachkommen untersucht.
Der Toxikokinetiktest. Dabei wird die Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung einer Substanz untersucht.

(3) Mutagenität/Gentoxizität, akute Toxizität und Augenreizung

(4) So wurde erst Anfang 2011 (!) mit Forschungsprojekten zur Entwicklung von Ersatztests zur Bewertung der toxischen Wirkung infolge wiederholter Verabreichung bzw. chronischer Einwirkung begonnen, wofür die EU-Kommission 25 Mio. Euro zur Verfügung stellte und der Kosmetikverband Colipa ebenfalls 25 Mio. EUR.

(5) Vor diesem brisanten Hintergrund wäre es sehr aufschlussreich gewesen, für den Kosmetikbericht anhand der importieren Kosmetikprodukte auch jene Anzahl von Versuchstieren zu eruieren und statistisch zu erfassen, an denen – im Jahre 2009 außerhalb der EU – die noch bis 2013 erlaubten drei Tests durchgeführt wurden. Anhand dieser Daten hätte festgestellt werden können, wie groß der Bedarf an Tierdaten aus den drei noch erlaubten Tierversuchstests zur Sicherheitsprüfung von Kosmetika überhaupt ist.

Siehe auch Kosmetik-EU-Bericht (2008)
Siehe auch Mach mit: Petition „NEIN zu Tierqual-Kosmetik“. Europaweite Kampagne gegen Tierversuche für Kosmetika
Siehe auch Tierversuche in der Kosmetikindustrie

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