Die letzte aktuelle Meldung zu diesem Thema – die Bewertung und Beurteilung des Aktionsplanes 2006-2010 durch das EU-Parlament – finden Sie am Ende des Artikels!
Die EU-Kommission hat auf Antrag des Europäischen Parlaments und des Rates einen Aktionsplan mit fünf Themenschwerpunkte zum Schutze von Tieren ausgearbeitet . In dem Zeitraum von 2006 – 2010 sollen geltende Tierschutzvorschriften weiterentwickelt und aktualisiert werden.
Auch das Thema Tierversuche wurde in den Aktionsplan mit drei Arbeitsschwerpunkten mitaufgenommen:
- Als erster Schritt ist eine Überarbeitung der Tierversuchsrichtlinie vor allem hinsichtlich der Haltung und Unterbringung von Versuchstieren geplant.
- Auch werden Empfehlungen vorbereitet, die sich auf das Übereinkommen des Europarates zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere, dem die EU 1999 beigetreten ist, stützt.
- Zuletzt sollen im Rahmen der Partnerschaft zwischen Industrie und Kommission, die im November 2005 vereinbart wurde, konkrete Aktionen gesetzt werden, die die Einschränkung von Tierversuchen und die Anwendung alternativer Methoden zum Ziel haben. Ende 2006 soll diesbezüglich ein erster Fortschrittsbericht veröffentlicht werden.
Auch wenn der Tierschutzaktionsplan der EU-Kommission über weite Strecken noch sehr schwammig formuliert ist, ist dieser sehr zu begrüßen, zumal er zumindest ein Signal darstellt, endlich dem Tierschutz einen eigenen politischen Stellenwert in der EU einzuräumen.
Nachtrag vom 16.10.2006:
Am 12.10.2006 wurde der von der Kommission vorgelegte Tierschutzaktionsplan im EU-Parlament behandelt und der Bericht der CDU Abgeordneten Elisabeth Jeggle mit 565 Pro-Stimmen (von insgesamt 732) durch die EU-ParlamentarierInnen angenommen.
Das Parlament begrüßt prinzipiell den Tierschutzplan der Kommission, bekräftigt so manchen Vorschlag, beanstandet aber auch Schwachpunkte und stellt konkrete Forderungen und regt darüber hinausgehende Maßnahmen an.
Den Originaltext mit allen Forderungen können Sie unter der Entschließung des Europäischen Parlaments einsehen, die gemäß der Geschäftsordnung nun an den Rat und die Kommission weitergeleitet wird.
Das Parlament setzt sich u.a. ein:
- für eine Etikettierung tierischer Lebensmitteln (EU-Tierschutz-Label) mit hohen Tierschutz-Standards
- für Maßnahmen, dass die Produktion nicht in Länder mit niedrigeren Standards verlagert wird
- für ein Importverbot von Hunde- und Katzenfellen, von Robbenprodukten und in der Wildnis gefangenen Vögeln
- für ein Verbot von Hunde- und Hahnenkämpfe (ein Verbot von Stierkämpfen wurde nicht aufgegriffen)
- für eine stärkere und wirksamere Überwachung der Tiertransporte
- die Betäubung bei der Ferkelkastration ab dem siebten Lebenstag
In Bezug auf TIERVERSUCHE (siehe insbesondere die Punkte 32 – 36 der Entschließung) sollen u.a.:
- Parallel- und Doppel-Versuche vermieden werden
- Ergebnisse von Tierversuchen gemeinsam genützt werden und auch Tierversuchsdaten aus unveröffentlichten und negativen Untersuchungen miteinbezogen werden
- die Entwicklung und Validierung von Ersatzmethoden beschleunigt werden
- die bereits validierten nichttierischen Ersatzmethoden unverzüglich anerkannt werden
- die Tierversuchsrichtlinie überarbeitet werden und auch auf Tierversuche in der Grundlagenforschung und in der Ausbildung ausgeweitet werden.
Nachtrag vom 15.02.2010:
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat einen Berichtsentwurf über die Bewertung und Beurteilung des Aktionsplans für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 (2009(2202(INI)) ausgearbeitet. Die Bewertung und Beurteilung fällt allerdings sehr allgemein und auch milde aus.
Bezüglich Tierversuche etwa wird nicht auf die einzelnen im Aktionsplan angeführten Maßnahmen eingegangen und überprüft, ob diese überhaupt umgesetzt worden sind, sondern es wird lediglich in einem halben Satz ganz allgemein festgehalten, dass „die bisher erfolgten Bemühungen um Alternativen zu Tierversuchen“ vom Parlament gewürdigt werden. Um welche konkreten Bemühungen es sich dabei handeln soll, wird nicht genauer erläutert.
Nachtrag vom 05.05.2010:
Der am 23.03.2010 im Landwirtschaftsausschuss ausgearbeitete Bericht wurde am 05.05.2010 im Plenum (“Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 zur Bewertung und Beurteilung des Aktionsplans für Tierschutz 2006-2010”) angenommen.
Bis Ende 2011 soll ein Entwurf von der Kommission zu einem Aktionsplan für die Jahre 2011 – 2015 vorgelegt werden. Neu ist, dass nun auch der Schutz von Heimtieren aufgenommen werden soll. Bis spätestens 2014 soll ein allgemeines Tierschutzrecht ausgearbeitet werden.
Siehe auch unter EU-Kommission legt vagen Aktionsplan für den Tierschutz vor (2006 – 2010)
Siehe auch unter Tierschutzstrategie der EU-Kommission 2012 – 2015
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