Immer wieder werden zu ein- und demselben Thema Tierversuchsstudien durchgeführt, die auffälligerweise auch immer wieder unterschiedliche Ergebnisse zeitigen. Der Frage, warum dies bei den meisten Verantwortlichen (ExperimentatorInnen, Wissenschaftsgemeinde, PolitikerInnen, Behörden) nicht dazu führt, den Tierversuch als wissenschaftliche Methode zumindest in Frage zu stellen oder gar abzulehnen, was ja die logische Konsequenz wäre, wird im folgenden nachgegangen.
Soll dem Antrag einer Firma auf Freisetzung von genmanipulierten Pflanzen, die medizinische Wirkstoffe erzeugen, stattgegeben werden? Ab welchem Grenzwert sollen Weichmacher in Nahrungsmittelverpackungen verboten werden? Sind die Emissionen von Laserdrucker bedenklich? Ist nun der künstliche Süßstoff Aspartam, der im Tierversuch Krebs erzeugt hat, auch für den Menschen schädlich? Soll die Testung von Pestiziden am Menschen erlaubt werden?
Die Reihe derartiger, gesellschaftsrelevanter Fragen ließe sich lange fortsetzen und die Auseinandersetzung mit ihnen bestimmen den Arbeitsalltag unserer PolitikerInnen und BehördenvertreterInnen in den diversesten Gremien. Dabei befinden sie sich naturgemäß im Spannungsfeld verschiedenster Interessengruppen. Da ist die Firma, die ihr neues Shampoo auf den Markt bringen möchte. Und dort sind die VerbraucherInnen, die von diesem Produkt zumindest nicht geschädigt werden möchten.
Und wenn dann nach zähem Ringen eine politische Entscheidung getroffen wird, beruft man sich gerne auf die unabhängig zustande gekommenen Ergebnisse der eigens eingerichteten wissenschaftlichen Ausschüsse, der konsultierten Expertengremien und beigezogenen externen SachverständigerInnen und SpezialistInnen. Man rechtfertigt und begründet einen Beschluss mit wissenschaftlichen Studien, Umfragen, fachlicher Gutachten und extra in Auftrag gegebener Untersuchungen.
Um sich dem Vorwurf zu entziehen, dass es sich bei Entscheidungen etwa lediglich um die Durchsetzung von einseitigen Interessen einer bestimmten mächtigen Lobby handeln könnte, wird der Eindruck vermittelt, dass sich Beschlüsse einzig und allein auf wissenschaftlich fundierte Ergebnisse stützen.
Doch ein Blick hinter die Kulissen ergibt ein ganz anderes Bild – zumindest was den Umgang mit Tierversuchsstudien anlangt. Wie im folgenden dargelegt wird, werden Ergebnisse aus Tierversuchsstudien, bei denen tausende von Tieren ihr Leben lassen mussten, das eine mal als Beweismittel, das auch für den Menschen volle Gültigkeit hat, herangezogen, das andere mal jedoch als nicht zuverlässig bewertet (und trotzdem weitere Tierversuchsstudien in Auftrag gegeben) oder gleich völlig ignoriert – je nachdem, wie man ´s braucht.
In gentechnisch veränderte Erbsen wurde Erbgut von der Maus, der Ackerbohne und dem Blumenkohlmosaikvirus eingeschleust. Derart manipuliert sollen die Pflanzen ein Medikament gegen bestimmte bakterielle Durchfallerkrankungen von Schweinen produzieren, welches als vorbeugender Antibiotikaersatz ins Futtermittel gemischt wird. Obwohl bereits im Jahre 2005 eine australische Tierversuchsstudie mit gentechnisch veränderten Hülsenfrüchten nach über sieben Jahren abgebrochen wurde, weil die Feldmäuse Lungenentzündung bekamen und eine Gesundheitsgefährdung des Menschen nicht auszuschließen war, wurden auf der Universität Hannover abermals Fütterungsversuche durchgeführt. Dabei wurden die Versuchstiere zunächst künstlich infiziert und mit den gentechnisch veränderten Erbsen gefüttert. Doch sei “kein einziger positiver Effekt auf den Infektionsverlauf erreicht” worden.
Trotz dieser negativen Testergebnisse und den Gefahren, die von der Freisetzung der “Pharma-Pflanzen” ausgehen können, hat die ostdeutsche Gentechnikfirma Novoplant vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Bewilligung für die Freisetzungsversuche bekommen, die darüber hinaus noch mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Die Frage stellt sich, warum werden – wie in diesem geschilderten Fall (der kein Einzelfall, sondern typisch ist) – Ergebnisse aus Tierversuchsstudien sowohl von der Industrie als auch von den Behörden ignoriert? Die Antwort liegt auf der Hand: Sie werden dann ignoriert, ja sogar unterschlagen, wenn das Ergebnis nicht den erhofften Erwartungen entspricht und dem beabsichtigten Zweck zuwiderläuft.
Plötzlich wird die Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen und die Umwelt angezweifelt und auf den doch zu großen Unterschied zwischen Mensch und Nagetier hingewiesen, selbstverständlich ohne dem Tierversuch als unwirksame wissenschaftliche Methode eine endgültige Absage zu erteilen.
Eine beliebte und typische Formulierung, die man von ExperimentatorInnen, TierversuchsbefürworterInnen und BehördenvertreterInnen immer wieder hört, lautet: “Eine Übertragung von Ergebnissen aus Tierexperimenten ist nicht immer und wenn, dann nur bedingt zulässig” – dies trifft den Nagel auf den Kopf: Diese Aussage bedeutet, dass Tierversuche völlig unverlässliche und ungenaue Daten liefern, die nur vage Aussagen bezüglich der Übertragbarkeit auf den Menschen zulassen, und sich gerade deshalb offenbar hervorragend dafür eignen, mit ihnen manipulativ zu verfahren.
Offenbar ist der manipulative Umgang mit Tierversuchsergebnissen auch der einzige Zweck, den Tierversuche erfüllen können, und offenbar wird deshalb auch von einer bestimmten Klientel so verbissen am Tierversuch als wissenschaftliche Methode festgehalten.
Der Weichmacher Polycarbonat Bisphenol A (BPA) wird u.a. in verschiedenen Plastikprodukten (Plastikbecher, Kindermilchfläschchen, Lebensmittelverpackungen etc.) und in der Beschichtung von Konservendosen eingesetzt und kann von dort in die Nahrung übergehen. Mehr als 200 Studien soll es mittlerweile geben, die bei Versuchen mit Ratten und Mäusen Schädigungen von Hirn und Hoden, Beeinträchtigungen der Embryonalentwicklung und auch Verhaltensänderungen festgestellt haben (DIE Zeit, 22.01.2009, Nr. 05). Ein Wert von10 Mikrogramm pro kg Körpergewicht täglich galt bislang als für den Menschen unbedenklich.
Nun mutet uns die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Grenzwert von 50 Mikrogramm (0,05 mg) BPA pro kg Körpergewicht täglich zu, indem sie jene Tierversuchsstudien, die auf schädliche Auswirkungen von BPA auf den Menschen schließen lassen, ignoriert bzw. die Übertragbarkeit der Tierversuchsergebnisse auf den Menschen anzweifelt, und sich für die fünffache Erhöhung des Grenzwertes auf Experimente mit Tieren beruft (an Mäusen über zwei Generationen von Nachkommen hinweg), bei denen keine schädigende Wirkung von BPA festgestellt wurde.
Pikantes Detail am Rande: diese Studie, auf die sich nun die EFSA beruft und die auch ausschlaggebend für die fünffache Erhöhung des Grenzwertes war, wurden vom American Plastics Council, einem Interessensverband der US-Kunststoffindustrie, finanziert.
(Quelle: http://sueddeutsche.de/gesundheit/artikel/700/120548/print.html).
Überhaupt dürften die Ergebnisse von Tierversuchsstudien davon abhängen, ob sie mit öffentlichen Geldern oder mit Geldern der Industrie finanziert wurden:
153 Studien zu BPA, die mit öffentlichen Geldern subventioniert wurden, fanden schon bei niedrigen Konzentrationen schädliche Wirkungen. Alle 13 von der Industrie geförderten Studien kamen zu dem Ergebnis, das BPA unschädlich sei.
(Quelle: http://sueddeutsche.de/gesundheit/artikel/700/120548/print.html; siehe auch unter http://www.sueddeutsche.de/wissen/artikel/283/140981.)
Vor diesem ernüchternden Hintergrund kann man die Aussage des Kommissionspräsidenten Barroso anlässlich der offiziellen Eröffnung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Italien, eigentlich nur mehr als Politikfarce abtun: “…Die EU-Bürger können darauf vertrauen, dass fundierte und unabhängige wissenschaftliche Gutachten eingeholt werden, um das höchstmögliche Maß an Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in ganz Europa zu gewährleisten.”
Aber unhaltbar ist, dass das ganze wissenschaftliche Getue, die nutzlosen Tierversuchsstudien zum vorgeblichen Schutze unserer Gesundheit auf dem Rücken der Tiere ausgetragen wird.
Dass sich die Wirtschaft und die Industrie wehrt, sich so manche Beschränkungen auferlegen zu lassen und die Behörden und PolitikerInnen, je nach Einflussnahme mächtiger LobbyistInnen, oft nur mehr Handlanger derselben werden und dass sich auch die WissenschafterInnen gerne in den Dienst von Wirtschaft und Industrie stellen und dabei die einfachsten Regeln wissenschaftlicher Arbeitsweise vernachlässigen – ist nichts Neues und Erschütterndes. Entsetzlich ist jedoch, dass für die sinn- und nutzlosen Tierversuchsstudien, die lediglich manipulativen Zwecken dienen, tausende Tiere einen qualvollen Tod durch Vergiften, Verstümmeln, Bestrahlen, Ertränken, Verbrennen und anderen grausamen Torturen erleiden müssen.
In einer Studie des International Laboratory for Air Quality and Health, bei der die Emissionen – insbesondere der Anteil von Feinstaubteilchen – von Laserdrucker gemessen wurde, kam man zu dem Ergebnis, dass manche Laserdrucker eine Gesundheitsgefahr darstellen (wie die eines durchschnittlichen Rauchers) und die Behörden gut beraten wären, die Emissionen von Laserdrucker gesetzlich zu begrenzen. Denn Feinstaub der Partikelgröße von nur 2,5 Mikrometern führt zu Atemwegs-, Lungen- und Herz-Kreislauferkrankungen. Messungen, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Auftrag gegeben hat, bestätigen, dass durch Laserdrucker die Staubbelastung der Innenraumluft deutlich steigt und in vielen Büros die Höchstgrenze an Feinstaubemissionen überschritten wird.
Doch die Behörden berufen sich lieber auf Experimente mit Tieren, auf Studien des Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit (GSF) in Neuherberg, wo es zu keiner toxischen (giftigen) Wirkung durch Emissionen von Laserdruckern gekommen ist, und begeben sich somit selber in die ihnen beliebteste Stellung – der Pattstellung des Nichtstun.
Eine weitere gerne eingenommene Haltung, mit der wir direkt immer wieder konfrontiert werden, ist, dass – obwohl genug Datenmaterial vorlegt – abermals Studien in Auftrag gegeben werden. Hier kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass diese lediglich dazu dienen sollen, eine längst fällige Entscheidung hinauszuschieben. So sind z.B. in Deutschland schon seit dem Jahre 2005 Fischtests zur Prüfung von Abwässern verboten; statt dessen werden Tests mit Fischeitests durchgeführt. Laut Tierversuchsgesetz dürfen keine Tierversuche durchgeführt werden, wenn es dazu eine Ersatzmethode gibt. Nachdem wir diesen Sachverhalt dem zuständigen Landwirtschaftsministerium mitgeteilt haben, erhielten wir die Antwort, dass das Ministerium im Jahr 2005 ein Forschungsprojekt, für das erneut (!) Tierversuche gemacht werden, vergeben hat, “das den Nachweis der Gleichwertigkeit der Aussagekraft des Fischeitests gegenüber dem Fischtest zum Ziel hat”, und spätestes mit Ende 2006 mit einem Ergebnis zur rechnen sei. Anfang Mai 2007 haben wir beim Ministerium angefragt, zu welchen Ergebnissen die Studie gekommen ist.
Wir haben bislang keine Antwort erhalten.
Siehe auch unter Unterschiedliche Bewertung von Ergebnissen aus Tierversuchen am Fallbeispiel Glyphosat
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