EU fordert Japan auf, den Walfang an Sei- und Zwergwale einzustellen

Die japanische Regierung hat die Fangquote für Sei- und Zwergwale erhöht. Der Fang der Seiwale ist überhaupt illegal, weil es hierzu keine Ausnahmegenehmigung (im Rahmen des sogenannten wissenschaftlichen Walfanges zum Zwecke der Forschung) gibt. Nun haben die EU-Mitgliedstatten der IWC Japan aufgefordert, den Walfang einzustellen.

 Presseinfo von Pro Wildlife e.V., 28.07.2017:

In einem offiziellen Dokument der Internationalen Walfangkommission (IWC) hat die Europäische Union scharfe Kritik an Japans Walfang geäußert und das Einstellen der Jagd gefordert. Pro Wildlife begrüßt diese klare Stellungnahme: „Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass das Thema auch in dem Freihandelsabkommen der EU mit Japan Eingang findet; aber mit ihrem heutigen Positionspapier bereitet die EU den Weg, um wesentlich stärker gegen Japans Walfang vorzugehen“, so Sandra Altherr von Pro Wildlife.

 

Jagd im Nordpazifik ist illegal und unverantwortlich

Konkret kritisiert die EU den Fang von Sei- und Zwergwalen im Nordpazifik. Unter dem Deckmantel des angeblichen Forschungsprogramms NEWREP-NP erhöhte die japanische Regierung zum Jahreswechsel die jährliche Fangquote auf 134 Seiwale (von bislang 90 Tieren) und 174 Zwergwale (von bislang 102 Tieren). Die EU verweist in ihrem Dokument darauf, dass der Fang der Seiwale durch Japan illegal ist: Im Gegensatz zu anderen Walarten hat Japan es hier versäumt, einen formalen Einspruch gegen das internationale CITES*-Handelsverbot einzulegen.

Die EU zeigt sich auch besorgt, dass von der Jagd auf Zwergwale auch die äußerst seltenen Tiere des „J-Bestandes“ betroffen sind – in ihrem Schreiben verweist die EU darauf, dass dieser Bestand durch das NEWREP-NP-Walfang-Programm bis 2030 um 20 Prozent dezimiert würde. „Dass Japan trotzdem seine Fangquote auf Zwergwale erhöht hat, zeigt, wie sehr in Tokio der Artenschutz mit Füßen getreten wird“, so die Pro Wildlife Sprecherin.

 

Japan will kommerzielles Walfangverbot kippen

Seit 1986 gilt ein weltweites kommerzielles Walfangverbot der IWC. Japan unterwandert diese Vorgabe, in dem es ein juristisches Schlupfloch nutzt: Die Jagd wird als „Forschung“ deklariert, obwohl die Wale noch auf See zu Supermarkt-tauglichen Paketen verarbeitet werden. Im Juni erst beschloss das Parlament in Tokio ein Gesetz, das ausdrücklich kommerziellen Walfang anvisiert: „Japans angeblicher Wissenschaftswalfang wurde schon lange angezweifelt – mit dem neuen Gesetz ist die Maske auch offiziell gefallen“, betont Altherr. Den Walfängern wurden unter anderem mehr Subventionen zugesprochen, auch das alte Fabrikschiff Nisshin Maru soll erneuert werden.

 

Die EU im diplomatischen Dilemma

Mit NEWREP-NP setzt sich Japan gleich über zwei Resolutionen der IWC und über die Empfehlungen der IWC-Wissenschaftler hinweg. Im aktuellen Entwurf des Freihandelsabkommens mit Japan wird Walfang – offenbar aus wirtschaftlichen Interessen – nicht erwähnt, es wird jedoch auf die Notwendigkeit verwiesen, dass Japan internationale Umweltabkommen einhält. „Die EU-Stellungnahme hilft uns sehr, beim nächsten CITES-Treffen wegen der Seiwale gegen Japan vorzugehen“, so Altherr abschließend.
(Presseinfo: Pro Wildlife e.V., 28.07.2017)

Weitere Info:
EU-Positionspapier
Hintergründe zu Japans Walfang

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