Ja. Zum einen werden Tiere speziell für Organ- und Gewebeentnahmen gezüchtet.
Zum anderen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die meisten Versuchstiere weitgehend aus (registrierten) Zuchteinrichtungen kommen müssen. Im Anhang 1 der EU-Tierversuchsrichtlinie sind jene Tierarten angeführt, die der Verpflichtung unterliegen (wobei Ausnahmen möglich sind), speziell gezüchtet zu werden, um für Experimente eingesetzt werden zu dürfen. Dazu gehören: Maus, Ratte, Meerschweinchen, Goldhamster, Chinesischer Streifenhamster, Mongolische Wüstenrennmaus, Kaninchen, Hund, Katze, alle Arten nichtmenschlicher Primaten, Frosch, Zebrafisch.
Aufrufe: 81